@Incomplete Incomplete schrieb:Wie verhält sich das eigentlich wenn der TV über einen längeren Zeitraum verurteilt wird, als dies sein Aufenthalt in Deutschland erlauben würde? Wird er dann abgeschoben und muss den Rest der Strafe in seinem Heimatland absitzen?
Die Höchststrafe, die ihm in Deutschland droht, ist 10 Jahre. Das heißt aber nicht, dass die afghanische Gerichtsbarkeit sich diesem Urteil so einfach anschließt und das übernimmt. Die würden ihn dann nach ihren eigenen Gesetzen selbst verurteilen wollen. Wie die aussehen, ob es ein milderndes Jugendstrafrecht gibt, keine Ahnung.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass er gar nicht erst abgeschoben wird, denn in Afghanistan wird nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt.
Deutschland darf in kein Land ausliefern, in dem dem Täter die Todesstrafe droht. Gleiches gilt anscheinend auch für Abschiebung in ein solches Land:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/fluechtlingspolitik-europaeische-union-afghanistan-abschiebungDie Sprecherin der EU-Kommission machte dabei deutlich, dass jegliche Vereinbarung "vollständig in Übereinstimmung mit internationalen Standards" des Asyl- und Flüchtlingsrechts erfolge. Dazu gehöre auch der Grundsatz der Nichtzurückweisung von Flüchtlingen, denen unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen.