Mrs.Robinson schrieb:Dass die Garagen als zu untersuchende "Bereiche/Räume" im Durchsuchungsbeschluss nicht angegeben wurden, halte ich nicht für realistisch.
Und was bedeutet das jetzt?
Nur weil es unrealistisch klingt, kann es nicht sein, oder wie sollen der geneigte Leser das verstehen?
Z.B. hat sich der leitende Oberstaatsanwalt L. nach dem Fund des ersten Leichenpaares in der Göhrde vor der Presse so geäußert, dass eine Sexualstraftat sicher ausgeschlossen werden kann.
Und das, obwohl die Gerichtsmedizin gar nichts über die Todesursache und weitere Einzelheiten bezüglich der Toten ermitteln konnte, weil die Verwesung und die Schädigung durch Wildfrass zu stark waren.
Das klingt ja fast schon wie ein "Schutzschild" für KWW, der ja ein verurteilter Sexualstraftäter war.
Da wäre es doch nur logisch, es auch mit der Hausdurchsuchung nicht so genau zu nehmen.
Außerdem ist mir nicht bekannt, ob die Garage im Durchsuchungsbefehl explizit genannt war oder nicht...weiß Du da mehr?
Mrs.Robinson schrieb:Aber was ist, wenn diese ominöse Grube mit eingezogener Betondecke 1993 noch gar nicht da war?
Aus welcher Quelle stammt die Information, die zu dieser Annahme führt?
Mir ist kein Bericht bekannt (ich kenne mit Sicherheit NICHT alle!), aus dem sich ableiten ließe, die Garage sei 1993 durchsucht worden - ohne Befund - und erst bei späteren Durchsuchungen sei plötzlich die Grube entdeckt worden.
Eine Grube die vorher nicht dort war wird dann später nicht mehr näher beachtet?
Irgendwie hinkt diese Idee.
@Mrs.Robinson Du hast noch immer nicht erklärt, wer denn sonst Motiv und Gelegenheit hatte, die Leiche von BM 1989 in der Garage von KWW zu verstecken, bzw. sie bis 1993 irgendwo zwischenzulagern, um sie dann später dort zu deponieren (und gleich noch eine Montagegrube mit einzubauen).
Weiterhin ist dann noch zu erklären, warum ein - vermeintlich völlig unschuldiger - KWW über die Hausdurchsuchung 1993 informiert wird und sofort eine mehrwöchige Flucht antritt, anstatt nach Hause zu fahren und zu schauen, was dort passiert...und warum.
Die lange Flucht, die Waffe, bzw. die Waffenteile im Kofferraum und die anschließende Selbsttötung in der Zelle sind doch nicht Folge einer Übersprungshandlung eines verängstigten, aber ansonsten unschuldigen Bürgers!?
Wie passt das alles zusammen?