curious13 schrieb:Es hängt also vom Grad der Intelligenz ab, wo man als Krimineller untergebracht wird?
Hier hängt es davon ab, ob der Grad der Intelligenz eine verminderte Schuldfähigkeit zulässt oder nicht.
In ihrem Gutachten stellte Frau Dr. Saimeh fest, dass Wilfried einen IQ von 59 habe, damit sei er auf dem Level eines Schulkindes und somit für sein Handeln nicht voll verantwortlich und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Damit gehört er nicht in eine JVA, sondern in eine Forensische Einrichtung, Ende der Unterbringung ungewiss. Dem folgte das Paderborner Gericht in seinem Urteil.
In dieser Klinik sttellte man aber nun nach zwei Jahren fest, dass er so dumm nun doch nicht sei und das mit der verminderten Schuldfähigkeit nicht stimmen könne. Also schickte man ihn in eine JVA, wo er seine Strafe, elf Jahre, abzusitzen hat.
Nun kann man aber diesen Mann, der unstreitig als hochgefährlich einzuschätzen ist, nach dem Abbüßen der Haft keinesfalls wieder auf die Menschheit loslassen. Hier greift die Sicherungsverwahrung, die ihn zwar wegräumt, aber eben keine Haft ist. Diese anschließende Sicherungsverwahrung muss von einem Gericht verfügt werden und darum geht es in dem anstehenden Verfahren.
Ob immer noch die Option offensteht, dass er zurück in eine forensische Klinik kommt, so wie es Wilfrieds Wunsch entspräche, vermag ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls sind Gerichte nicht an Gutachten gebunden und seine Verteidiger scheinen das Ziel Forensik nach wie vor zu verfolgen.
Sicher dürfte nur eines sein, raus kommt Wilfried nicht, egal wo er untergebracht werden wird.