sooma schrieb:Wilfried W. hat schon 1994 seine Frau in einer solchen Art gequält, damals auch zusammen mit einer "Helferin" (nicht Angelika W.). Für mich war und ist das ein Tatmuster, eben ein "Hang" - und ein Täter, der gefährlich bleiben wird.
Das war bereits zu Beginn des Prozesses abzusehen, dass Wilfried, ein Hangtäter mit entsprechend verbüßter Vorstrafe, nach Ableistung einer zu erwartenden weiteren Strafe wegen seiner Gefährlichkeit nicht würde freikommen können.
sooma schrieb:Bisher war seitens der Gutachterin Nahlah Saimeh bzw. des Psychologen Philipp Hintze die Rede von 59... vorher sollen 90 festgestellt worden sein. Ein weiteres, aktuelles Gutachten könnte da ja vielleicht nochmal mehr Klarheit bringen.
Klar scheint, dass Saimeh mit ihrer Einschätzung wohl nicht ganz richtig lag, obwohl ihr Gutachten den Prozess dann ja maßgeblich mitbestimmt hat:
Ob nun ein IQ von 59 oder von 57 scheint mir eher marginal und ließe sich auch ohne Gutachten durch einen simplen Test überprüfen.
Das Gutachten wurde von Dr. Saimeh am Ende des Prozesses vorgetragen, mitbestimmt wurde somit das Urteil.
Aber vielleicht schaun wir doch erstmal, worum es eigentlich geht:
Dr. Saimeh hat, nachdem sie Wilfried mehrfach explorierte, eine
"erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit" festgestellt. Das bedeutet Maßregelvollzug.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug endet jedoch nicht mit Ablauf der Strafe, sondern die ist zeitlich unbefristet und hängt einzig vom Behandlungserfolg ab. Damit war gesichert, dass Wilfried nicht einfach so auf die Menschheit losgelassen werden konnte.
Die Psychiatrie in Münster kommt nun, nachdem Wilfried dort etliche Monate einsaß, zu dem Ergebnis, dass er bei Tatbegehung doch voll schuldfähig war. Das bedeutet JVA
Aus der JVA käme er aber nach Absitzen seiner Zeit normalerweise frei. Das gilt es nun zu verhindern, da wohl anzunehmen ist, dass er als Hangtäter weiterhin als gefährlich einzustufen ist. Die einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hoexter-nur-gemeinsam-waren-sie-toedlich-a-1231844.htmlhttps://www.lvr.de/de/nav_main/kliniken/maregelvollzug/nachsorge/nachsorge_1.jspWikipedia: Sicherungsverwahrung