Verbrechen in Höxter
18.09.2018 um 17:24@emz
@Sunrise76
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Wenn ich das richtig verstehe, meint Sunreise76, dass im Bulli niemand ausser Wilfried und Angelika dabei war und emz meint, dass sie in der Gerichtsverhandlung erlebt hat, wie Angelika von Wilfried bedroht wurde.
Als folge dieser Bedrohung hat sie dann über ihren Verteidiger um einen Einzeltransport zurück in die JVA gebeten, während der Verteidiger von Wilfried das herunterspielte und entsprechendes Zitat vom Transport in den Raum stellte.
Was ich nicht verstanden habe, ist, ob Angelika dazu noch Erklärungen abgegeben hat.
@all
Angeklagt ist 2facher Mord durch Unterlassen sowie versuchter Mord zusätzlich bei Angelika. Die Störung der Totenruhe wird nicht angeklagt, weil die zu erwartende Strafe nicht bei den anderen Strafen ins Gewicht fallen würde.
Sowohl das Quälen und die Freiheitsberaubungen als Vortatverhalten wie auch das Zersägen oder der Transport nach Gandersheim als Nachtatverhaltenspielen bei der Urteilsfindung für den Strafrahmen eine Rolle. Es wird eine Sozialprognose abgegeben, wie Umfeld, gesichertes Einkommen, familiäre Bindungen, etc.. Dazu gehört eben auch der vorherige Umgang mit Leuten, also auch den Nachbarn, und das Verhalten danach. Daher wurde auch auf Angelikas Verhalten in der Küche der JVA eingegangen. Eine positive Sozialprognose ist zum Beispiel Voraussetzung dafür, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das sehe ich hier jedoch in Anbetracht des zu erwartenden Strafmasses nicht. Aber beim Gericht entsteht ein gewisser Eindruck, der sich auch in der Höhe der Strafe niederschlagen wird. Im Urteil wird man das so allerdings nicht Lesen können.
@Sunrise76
Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Wenn ich das richtig verstehe, meint Sunreise76, dass im Bulli niemand ausser Wilfried und Angelika dabei war und emz meint, dass sie in der Gerichtsverhandlung erlebt hat, wie Angelika von Wilfried bedroht wurde.
Als folge dieser Bedrohung hat sie dann über ihren Verteidiger um einen Einzeltransport zurück in die JVA gebeten, während der Verteidiger von Wilfried das herunterspielte und entsprechendes Zitat vom Transport in den Raum stellte.
Was ich nicht verstanden habe, ist, ob Angelika dazu noch Erklärungen abgegeben hat.
@all
Angeklagt ist 2facher Mord durch Unterlassen sowie versuchter Mord zusätzlich bei Angelika. Die Störung der Totenruhe wird nicht angeklagt, weil die zu erwartende Strafe nicht bei den anderen Strafen ins Gewicht fallen würde.
Sowohl das Quälen und die Freiheitsberaubungen als Vortatverhalten wie auch das Zersägen oder der Transport nach Gandersheim als Nachtatverhaltenspielen bei der Urteilsfindung für den Strafrahmen eine Rolle. Es wird eine Sozialprognose abgegeben, wie Umfeld, gesichertes Einkommen, familiäre Bindungen, etc.. Dazu gehört eben auch der vorherige Umgang mit Leuten, also auch den Nachbarn, und das Verhalten danach. Daher wurde auch auf Angelikas Verhalten in der Küche der JVA eingegangen. Eine positive Sozialprognose ist zum Beispiel Voraussetzung dafür, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das sehe ich hier jedoch in Anbetracht des zu erwartenden Strafmasses nicht. Aber beim Gericht entsteht ein gewisser Eindruck, der sich auch in der Höhe der Strafe niederschlagen wird. Im Urteil wird man das so allerdings nicht Lesen können.