@emz Ich antworte der Reihe nach:
- Du schriebst also "ansatzweise den geistigen Zustand kennen". Es freut mich sehr, dass ich richtig zitierte.
- Erklärt bekäme ich von Dir ganz gerne, was wir oder auch Du (wenn auch nur ansatzweise) über den geistigen Zustand des Herrn B wissen.
- Mich interessiert der Fall, dem wir ja hier nun schon geraume Zeit folgen.
Den link zum 39. Verhandlungstag hast Du eingestellt. Daher habe ich den Bericht dort gelesen, stolperte über den Herrn B., der auch Herr W. benannt wurde.
Dann las ich, wie üblich, was hier im Forum über diesen Bericht vom 23.1. geschrieben wurde. DAS interessiert mich.