@emz Das Zitieren funktioniert gerade nicht. Wegen der Frage bezüglich der fachlichen Mängel des Gutachtens zu einem späteren Zeitpunkt: Hier geht es - genau wie bei den Tonträgermitschnitten - um spätere Revisionsgründe. Osterheiders vorläufige Begutachtung ist in die Beweisaufnahme eingeflossen, die krude Sachverständigenaussage vor Feststellung der Erkrankung ebenfalls. Das Gericht muss bezüglich der Aussagen im Urteil eine Beweiswürdigung vornehmen. Binder und Ernst haben bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung Osterheider wegen fachlichen Mängeln in der Begutachtung abgelehnt und entsprechende Anträge gestellt. Das Gericht hat jedoch zum damaligen Zeitpunkt keine Veranlassung gesehen, fachliche Mängel festzustellen.
Ich weiss jetzt nicht mehr, ob es damals einen Beschluss gegeben hat, mit dem der Antrag abgelehnt wurde, oder ob das Gericht gesagt hat, es könne sich erst dazu äussern, wenn Osterheider seine entgültige sachverständige Aussage in der Beweisaufnahme abgibt. Jetzt ist er vom Amt wegen Krankheit und nicht wegen fachlicher Mängel - die die Verteidigung nach wie vor sieht - entbunden. In wiefern das Folgen für das neue Gutachten hat, ist mir im Moment nicht klar.
Aber die Beweiswürdigung bezüglich sämtlicher Gutachten in diesem Fall könnte eben der Revisionsgrund für die Verteidigung sein.
Das W. Schwierigkeiten hat, sich von einer Frau begutachten zu lassen, sehe ich genauso wie du. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.