Verbrechen in Höxter
12.07.2017 um 08:47Ich glaube, dieser Fall macht sprachlos. Mich hat die Aussage des Mediziners gestern geschockt:
Der Hauptbefund, der zum Tod beitrug, war ein schweres stumpfes Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen in der Hirnhaut. Es wurde verursacht durch eine Gewalteinwirkung auf die linke Gesichtshälfte. Sie war mehrere Tage alt, zu erkennen waren Blutergüsse. Es gab alte Verletzungen an verschiedenen Körperstellen.
Weitere Gewalteinwirkungen gab es an Armen und Beinen, alte Blutergüsse, Schürfwunden. Sie waren teilweise geschwulstartig ausgebildet, besonders am Ellenbogen. Im unteren Rückenbereich, am Steißbein, befand sich ein weiteres Geschwür, zur Ursache will ich später Stellung nehmen. Vermutlich war es eine längere Druckeinwirkung, die mit einem Einnässen einherging. Die Tote befand sich in einem schlechteren Pflege- und Ernährungszustandes...
Es gab noch eine andere Gewalteinwirkung festzustellen. Am linken Unterarm gab es verschorfte Schnittverletzungen. Es gab hier keine Narbenbildung, deswegen kann man nicht von einer Eigenverletzung in der Schlussphase des Lebens ausgehen. Weitere Unterblutungen gab es in der Rückenmuskulatur...
Die vielfachen Blutergüsse können durch Stürze, Schläge oder Tritte hervorgerufen worden sein. Eine Fremdeinwirkung ist nicht auszuschließen. Die schwere Kopfverletzung kann durch Schubsen und Anstoßen an einen harten Gegenstand erfolgt sein.
(Red.: - Angelika W. hatte derzeit ausgesagt, dass Susanne F. zwischen ihr und Wilfried hin und hergeschubst wurde und schließlich hart mit dem Kopf am Küchenschrank aufschlug.)
Zeuge: Diese Schädelverletzung von Susanne F. hat maßgeblich zum Tode von Susanne F. beigetragen. Ob die festgestellt Unterkühlung von Susanne F. zu ihrem Tod beigetragen hat, kann nicht gesagt werden. Im Vordergrund steht die Schädelverletzung. Schürfwunden und Narben, hervorgerufen durch Fesselungen, haben die Frau sicherlich geschwächt und vielleicht zum Tode mit beigetragen, sind aber nicht ursächlich für den Tod. Fesseln, in der Badewanne sitzen, das hat zur Schwächung der gesamten körperlichen Konstitution beigetragen...
Quelle: http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21849666_Prozess-Ticker-zum-26.-Verhandlungstag-im-Fall-Bosseborn.html
Und die Angeklagten sitzen einfach da und scherzen vor der Verhandlung noch mit ihren Verteidigern. Wissen die eigentlich, was sie getan haben? Es ist unfassbar.
Der Hauptbefund, der zum Tod beitrug, war ein schweres stumpfes Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen in der Hirnhaut. Es wurde verursacht durch eine Gewalteinwirkung auf die linke Gesichtshälfte. Sie war mehrere Tage alt, zu erkennen waren Blutergüsse. Es gab alte Verletzungen an verschiedenen Körperstellen.
Weitere Gewalteinwirkungen gab es an Armen und Beinen, alte Blutergüsse, Schürfwunden. Sie waren teilweise geschwulstartig ausgebildet, besonders am Ellenbogen. Im unteren Rückenbereich, am Steißbein, befand sich ein weiteres Geschwür, zur Ursache will ich später Stellung nehmen. Vermutlich war es eine längere Druckeinwirkung, die mit einem Einnässen einherging. Die Tote befand sich in einem schlechteren Pflege- und Ernährungszustandes...
Es gab noch eine andere Gewalteinwirkung festzustellen. Am linken Unterarm gab es verschorfte Schnittverletzungen. Es gab hier keine Narbenbildung, deswegen kann man nicht von einer Eigenverletzung in der Schlussphase des Lebens ausgehen. Weitere Unterblutungen gab es in der Rückenmuskulatur...
Die vielfachen Blutergüsse können durch Stürze, Schläge oder Tritte hervorgerufen worden sein. Eine Fremdeinwirkung ist nicht auszuschließen. Die schwere Kopfverletzung kann durch Schubsen und Anstoßen an einen harten Gegenstand erfolgt sein.
(Red.: - Angelika W. hatte derzeit ausgesagt, dass Susanne F. zwischen ihr und Wilfried hin und hergeschubst wurde und schließlich hart mit dem Kopf am Küchenschrank aufschlug.)
Zeuge: Diese Schädelverletzung von Susanne F. hat maßgeblich zum Tode von Susanne F. beigetragen. Ob die festgestellt Unterkühlung von Susanne F. zu ihrem Tod beigetragen hat, kann nicht gesagt werden. Im Vordergrund steht die Schädelverletzung. Schürfwunden und Narben, hervorgerufen durch Fesselungen, haben die Frau sicherlich geschwächt und vielleicht zum Tode mit beigetragen, sind aber nicht ursächlich für den Tod. Fesseln, in der Badewanne sitzen, das hat zur Schwächung der gesamten körperlichen Konstitution beigetragen...
Quelle: http://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/paderborn/21849666_Prozess-Ticker-zum-26.-Verhandlungstag-im-Fall-Bosseborn.html
Und die Angeklagten sitzen einfach da und scherzen vor der Verhandlung noch mit ihren Verteidigern. Wissen die eigentlich, was sie getan haben? Es ist unfassbar.