Verbrechen in Höxter
28.06.2017 um 00:15Nun, daaaaaamals war auf SIM-Karten nur sehr wenig Speicherplatz, es reichte für 10... 20... 50... 100... SMS mit 163x7-Bit-Zeichen zuzüglich Header etc.
Irgendwann in den 90ern waren dann auch die Endgeräte (Handys) in der Lage, SMS im EIGENEN Speicher abzulegen, da war dann der Speicherplatz zunächst auf weitere ca. 100...200... begrenzt, bei modernen Smartphones kannst Du eigentlich so viele SMS speichern, bis der Speicherplatz voll ist.
Zu jeder SMS auf "gefundenen Handys und Simkarten" dürfte ein Absender gehören.
Diese SMS werden im Speicher natürlich mit einem Zeitstempel!!! versehen.
Will man also zu 100% sicher sagen können, dass X an Y am 12.03.20xx eine SMS geschrieben hat, sollte die Uhr des Telefons richtig gestellt sein, und jemand sollte bezeugen können, dass der Absender diese SMS geschrieben hat, möglichst der Absender selbst.
Wenn man jemandem aufgrund des Fundes eines Lichtbildes eine Rufnummer zuordet (die m.E. durchaus auch der Person zuzuordnen ist), kann man natürlich ERSTMAL davon ausgehen, dass diese Zuordnung statthaft ist, vielleicht ist man ja genau davon ausgegangen. Dann ist es natürlich wichtig, sofern es relevant ist, miteinander zu reden.
Was für die Polizei vielleicht weniger relevant schien (niedriger Beweiswert) kann für einen Verteidiger und in letzter Konsequenz auch einen Richter plötzlich eine hohe Relevanz entwickeln.
Ich denke, da wird jetzt nachgehakt und möglichst viele "Ungereimtheiten" damit geklärt.
Für wichtig erachte ich allerdings auch, dass sich Zeugen von derartigen "Ereignissen" keinesfalls abschrecken lassen.
Irgendwann in den 90ern waren dann auch die Endgeräte (Handys) in der Lage, SMS im EIGENEN Speicher abzulegen, da war dann der Speicherplatz zunächst auf weitere ca. 100...200... begrenzt, bei modernen Smartphones kannst Du eigentlich so viele SMS speichern, bis der Speicherplatz voll ist.
Zu jeder SMS auf "gefundenen Handys und Simkarten" dürfte ein Absender gehören.
Diese SMS werden im Speicher natürlich mit einem Zeitstempel!!! versehen.
Will man also zu 100% sicher sagen können, dass X an Y am 12.03.20xx eine SMS geschrieben hat, sollte die Uhr des Telefons richtig gestellt sein, und jemand sollte bezeugen können, dass der Absender diese SMS geschrieben hat, möglichst der Absender selbst.
Wenn man jemandem aufgrund des Fundes eines Lichtbildes eine Rufnummer zuordet (die m.E. durchaus auch der Person zuzuordnen ist), kann man natürlich ERSTMAL davon ausgehen, dass diese Zuordnung statthaft ist, vielleicht ist man ja genau davon ausgegangen. Dann ist es natürlich wichtig, sofern es relevant ist, miteinander zu reden.
Was für die Polizei vielleicht weniger relevant schien (niedriger Beweiswert) kann für einen Verteidiger und in letzter Konsequenz auch einen Richter plötzlich eine hohe Relevanz entwickeln.
Ich denke, da wird jetzt nachgehakt und möglichst viele "Ungereimtheiten" damit geklärt.
Für wichtig erachte ich allerdings auch, dass sich Zeugen von derartigen "Ereignissen" keinesfalls abschrecken lassen.