Verbrechen in Höxter
07.04.2017 um 13:01emz schrieb:Ich sehe da beim besten Willen keinen einzigen Punkt, der dieses von dir propagierte persönliche Aussageverweigerungsrecht in diesem Fall abdecken würde. Aber vielleicht möchtest du ja endlich mal konkret werden und sagen, welcher Punkt dir da vorschweben würd
Mauro schrieb:Das hat niemand bestritten...
Es geht auch um die Ehre, ich muss mich nicht öffentlich "bloßstellen" lassen, indem ich persönlich vor Gericht erscheine und eine Aussage tätige…
Mauro schrieb:Sie brauchen keine Fragen zu beantworten, die Ihnen oder einem nahen Verwandten zur Unehre gereichen…. <<<Mehr ist dem nicht hinzuzufügen…
Beide Damen hatten einen intimen Kontakt zu W.W. wenn auch nur für kurze Zeit.
Sie hätten, über einen Anwalt, ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen können, ohne persönlich erscheinen zu müssen.
Die Umstände, sich öffentlich bloßstellen zu lassen, in Form eines persönlichen Erscheinen mit Aussage, in Bezug auf die Scham, mit einem Angeklagten verbandelt gewesen zu sein, ist nicht zumutbar.
Die Damen haben ausgesagt, daher Thema beendet.
Aussagepflicht besteht, jedoch in welcher Form das vollzogen werden kann, wurde hinreichend gepostet.