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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Mauro ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

07.04.2017 um 13:01
Zitat von emzemz schrieb:Ich sehe da beim besten Willen keinen einzigen Punkt, der dieses von dir propagierte persönliche Aussageverweigerungsrecht in diesem Fall abdecken würde. Aber vielleicht möchtest du ja endlich mal konkret werden und sagen, welcher Punkt dir da vorschweben würd
Zitat von MauroMauro schrieb:Das hat niemand bestritten...

Es geht auch um die Ehre, ich muss mich nicht öffentlich "bloßstellen" lassen, indem ich persönlich vor Gericht erscheine und eine Aussage tätige…
Zitat von MauroMauro schrieb:Sie brauchen keine Fragen zu beantworten, die Ihnen oder einem nahen Verwandten zur Unehre gereichen…. <<<

Beide Damen hatten einen intimen Kontakt zu W.W. wenn auch nur für kurze Zeit. 

Sie hätten, über einen Anwalt, ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen können, ohne persönlich erscheinen zu müssen. 

Die Umstände, sich öffentlich bloßstellen zu lassen, in Form eines persönlichen Erscheinen mit Aussage, in Bezug auf die Scham, mit einem Angeklagten verbandelt gewesen zu sein, ist nicht zumutbar. 

Die Damen haben ausgesagt, daher Thema beendet.
Mehr ist dem nicht hinzuzufügen…
Aussagepflicht besteht, jedoch in welcher Form das vollzogen werden kann, wurde hinreichend gepostet.


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Verbrechen in Höxter

07.04.2017 um 13:41
Zitat von MauroMauro schrieb:Aussagepflicht besteht, jedoch in welcher Form das vollzogen werden kann, wurde hinreichend gepostet.
Richtig, darüber habe ich Beitrag von emz (Seite 366) gepostet.
Und im vorliegenden Fall hatte Richter Emminghaus entschieden, dass die Aussage öffentlich zu erfolgen hat und einen Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt.
Zitat von MauroMauro schrieb:Es geht auch um die Ehre, ich muss mich nicht öffentlich "bloßstellen" lassen, indem ich persönlich vor Gericht erscheine und eine Aussage tätige…
Doch, musst du.
Benenne einen Paragrafen, der diese Behauptung belegt, oder beende diese aus der Luft gegriffenen Behauptung.

Da waren zwei Frauen, die einen Partner suchten, mit dem sie etwas unternehmen wollten. Als sie sich auf das Verhältnis einließen, hat sie der eklatante Altersunterschied auch nicht gestört und was vielleicht die Nachbarn sagen, wenn er regelmäßig zu Besuch kommt. Da war Ehre noch kein Thema. Auch bei der Aussage bei der Polizei fühlten sie sich noch nicht bloßgestellt. Wo kommen wir denn da hin, wenn da ein Gericht auf solche plötzlich auftretende Befindlichkeiten Rücksicht nehmen soll.


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Verbrechen in Höxter

07.04.2017 um 14:02
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Sie waren aber auskunftsfreudig in einer Weise und ich denke, dass DAS Mauro meint und deswegen "Hut ab" sagt.
Genau das versuchte ich klar zu definieren, doch es wurde "verdreht" aufgenommen.
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Daher -nachdem sie nicht ausgeschlossen wurde, die Öffentlichkeit- hätten die Damen, wenn sie nicht so ins Detail hätten gehen wollen, sich etwas mehr an der Oberfläche der Begegnungen mit Willi ausdrücken KÖNNEN.
Korrekt, sie hätten ein Minimum an Aussagen tätigen können, das ist sicher nicht erfolgt.


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Verbrechen in Höxter

07.04.2017 um 14:09
@emz

Ich denke, aufgrund ihrer Freiwilligkeit, persönlich vor Gericht auszusagen, hatten sie eventuell nicht die Kenntnis darüber, es einem Anwalt zu überlassen. 

Ich bleibe dabei, wenn ich nicht in der Lage bin, auszusagen, beauftrage ich einen Anwalt und einen Arzt…es ist unzumutbar, in Bezug auf den Höxter-Fall  und den grausamen, bekannt gewordenen Details, als Zeugin, welche mit dem Angeklagten Kontakt hatten, auszusagen.

Aus einem Link von @emz:
Zitat von emzemz schrieb:Die Frauen, die am Dienstag eher verschämt als selbstbewusst auftreten, allesamt an die 20 Jahre älter als Wilfried W., erzählen wortkarg davon, was sie „vergessen wollen“, wie es die 61-jährige Marianne K. sagt. Oder sie haben einfach alles aus ihrer Erinnerung gelöscht, wie es Petra B. (66) ausdrückt – und damit nicht nur den Speicher ihres Handys und die Sprach- und Whatsapp-Nachrichten meint. „Ich will mit dem allem nichts mehr zu tun haben“, sagt sie. Und nun werden sie beide gefilmt, wie sie den Gerichtssaal verlassen. Als reiche es nicht schon, mit den enttäuschten Hoffnungen leben zu müssen.

Denn wie erklärt man in einem übervollen Gerichtssaal, warum man mit einem Mann eine Beziehung eingegangen ist, der gemeinsam mit seine Ex-Frau Menschen gequält und gemordet haben soll? „Er war nett zu mir“, sagt Marianne K. nüchtern. Was hat er ihr nicht alles von sich erzählt. Dass er Abitur und studiert habe, einen Boots- und einen Flugschein besitze. Nichts davon ist wahr. Aber Wilfried W. hat sich auf die Kontaktanzeige der verwitweten Rentnerin gemeldet, die einen Partner suchte, mit dem sie etwas unternehmen konnte. Fehlanzeige. Wegen seiner Gicht könne er nicht gut laufen. Immer neue Ausreden erfand Wilfried W. Nicht einmal in die Eisdiele gehen die beiden miteinander. Immer am Abend kommt er, zwei- bis dreimal die Woche, in die Wohnungen der Frauen , weil er den Kiosk versorgen müsse, den er mit seiner Schwester betreibe. Am Wochenende muss er die Eier von seinem Hühnerhof ausfahren. Mit den Tieren dort, den Schafen, Gänsen und Enten, meint er es offenbar gut. Auf dem Hof in Höxter waren Marianne K. und Petra B. nie.
Auszug: Eher verschämt, als selbstbewusst….als reiche es nicht, mit den enttäuschten Hoffnungen leben zu müssen… 

Denn wie erklärt man einem übervollen Gerichtssaal, warum… 

Nun werden sie beide gefilmt, wie sie den Gerichtsaal verlassen… 

Meine Sicht: 

Daher hätten sich beide Zeuginnen diesen schmachvollen Gang ins Gericht ersparen können, aufgrund einer schriftlichen Aussage ihrerseits, in Bezug auf von ihnen konsultierten Anwälten und Ärzten (Attest). Das ist durchaus machbar…

Nochmals: Beide Lady`s waren in der Lage, auszusagen...


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07.04.2017 um 14:42
Zitat von emzemz schrieb:Mauro schrieb:
Es geht auch um die Ehre, ich muss mich nicht öffentlich "bloßstellen" lassen, indem ich persönlich vor Gericht erscheine und eine Aussage tätige…

emz antwortet:
Doch, musst du.
Benenne einen Paragrafen, der diese Behauptung belegt, oder beende diese aus der Luft gegriffenen Behauptung.

Da waren zwei Frauen, die einen Partner suchten, mit dem sie etwas unternehmen wollten. Als sie sich auf das Verhältnis einließen, hat sie der eklatante Altersunterschied auch nicht gestört und was vielleicht die Nachbarn sagen, wenn er regelmäßig zu Besuch kommt. Da war Ehre noch kein Thema. Auch bei der Aussage bei der Polizei fühlten sie sich noch nicht bloßgestellt. Wo kommen wir denn da hin, wenn da ein Gericht auf solche plötzlich auftretende Befindlichkeiten Rücksicht nehmen soll.
Wie bitte? Du beschuldigst die Damen, dass ihnen der Altersunterschied egal war? 

Sorry, so geht das nicht. 

Nachbarn sind nicht in der Lage zu erkennen, wie alt die Person ist, welche mich besucht und das ist Nachbarn, in der Regel, auch egal. 

Um Ehre geht es erst, wenn ich vor Gericht vorgeladen werde, um in Bezug auf einen Partner, zu welchem ich in Bezug stand, aussagen muss.

Wir kommen dahin, dass eine Person durchaus, aufgrund ihrer Ehre (Nichtwissen, was mit der kurzzeitig verbandelten Person los war, später jedoch als Angeklagter vor Gericht steht), Fragen wie schon im Vorfeld beschrieben, beantworten muss, sich jedoch aufgrund ihrer psychischen Befindlichkeit und daraus entstehenden Traumata, bestätigt von einem Amtsarzt (wie auch immer), von einem Anwalt ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen kann.

Diese Möglichkeiten haben die beiden Damen nicht in Anspruch genommen...

 


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07.04.2017 um 14:54
Zitat von emzemz schrieb:Auch bei der Aussage bei der Polizei fühlten sie sich noch nicht bloßgestellt.
Woher ist Dir das so genau bekannt?


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Verbrechen in Höxter

07.04.2017 um 15:24
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier um "Ehre, Bloßstellung ..." der Zeuginnen geht, es geht hier doch schlicht um Aufklärung eines Verbrechens. Die Ladys dürften jedenfalls erleichtert sein, dass sie beide nicht in die Fänge der beiden beiden Angeklagten geraten sind. Beiden ist dies offensichtlich bewusst ... 

Können wir uns vielleicht @Brownie + @Mauro darauf einigen? Damit dürfte dann die unsägliche Diskussion über Rechte und Pflichten doch beendet sein? Es langweilt wirklich!

Es gibt da sowieso nichts zu diskutieren, da die Rechte und Pflichten (Ausnahme haben wir schon seitenweise durchgekaut und erübrigt sich deshalb!) eines vor Gericht geladenen Zeugen schwarz auf weiß stehen und überall nachgelesen werden können. 

Versteh eh nicht, weshalb ihr beide derart einen Kniefall vor Zeuginnen macht, die lediglich ihre Pflicht ausüben mussten (!). Die Namen der Ladys standen vermutlich sowieso auf der Liste der A.W. - und damit wären sie sowieso vorgeladen worden.   

Fazit: Drum prüfe, wer mit wem in die Kiste steige ... 

Auf den Punkt, dass beiden Zeuginnen dem W.W. einen Bärendienst erwiesen, seid ihr übrigens kaum eingegangen.  

Und eines noch für euch beiden: Im Fall der getöteten Nadine E. musste der verheiratete Zeuge, der mit Nadine E. eine Beziehung einging und von dessen die Ehefrau keine Ahnung hatte, vor Gericht als Zeuge aussagen. DAS ist m.E. eine wesentlich pikantere Angelegenheit als hier gegeben. Der Fall muss hier nicht weiter diskutiert werden, da sowieso schon geschlossen. 


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07.04.2017 um 15:45
Jo, Bärendienst in gewisser Weise ja... aber letztlich würde auch die Freundlichkeit gegenüber anderen nicht vor Strafe schützen. Mal sehen, wie es ausgehen wird.


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07.04.2017 um 16:47
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:    emz schrieb:
   Auch bei der Aussage bei der Polizei fühlten sie sich noch nicht bloßgestellt.
Woher ist Dir das so genau bekannt?
Aller guten Dinge sind drei:
http://www.lz.de/lz_spezial/mordfall_hoexter/21741358_Bosseborn-Prozess-Das-zweite-Gesicht-des-Wilfried-W..html
Und sie schildern den Angeklagten, den seine Exfrau viele Prozesstage lang als Monster beschrieben hat, als sympathischen Mann, der "Streicheleinheiten" brauchte. Dabei wollte Verteidiger Detlev Binder zunächst die Öffentlichkeit ausschließen. Es könne ja sein, dass Dinge zur Sprache kämen, die zu persönlich seien, sagt er, bevor eine 66-Jährige aus Holzminden auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Doch Richter Bernd Emminghaus blockt ab. Das, was die Zeugin bei der Polizei gesagt habe, könne durchaus in öffentlicher Verhandlung besprochen werden, findet er.
@Mauro
Wie schon vor geraumer Zeit einmal angemerkt, wenn du etwas zitierst, was ich eingestellt habe, dann zitiere es bitte so, dass nicht der Eindruck entsteht, das sei ein von mir verfasster Text, sondern lass deutlich werden, dass ich diesen einem Zeitungsartikel entnommen habe.
Zitat von MauroMauro schrieb:Korrekt, sie hätten ein Minimum an Aussagen tätigen können, das ist sicher nicht erfolgt.
Es ging darum, dass das Gericht wissen musste, welche Form der Sexualität sie mit dem Angeklagten praktiziert haben. Denn die Sexualpraktiken sind für diesen Prozess nunmal wichtig. Beide scheinen den Sex mit ihrem Liebhaber als normal und ihn als liebevoll bezeichnet zu haben.


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07.04.2017 um 16:49
Zitat von FrederikasFrederikas schrieb:Damit dürfte dann die unsägliche Diskussion über Rechte und Pflichten doch beendet sein? Es langweilt wirklich!
Du bist nicht gezwungen, mitzulesen. Desweiteren musste immer wiederholt werden, was Sache ist.
Inzwischen scheint das klar zu sein...
Zitat von FrederikasFrederikas schrieb:Fazit: Drum prüfe, wer mit wem in die Kiste steige ... 

Auf den Punkt, dass beiden Zeuginnen dem W.W. einen Bärendienst erwiesen, seid ihr übrigens kaum eingegangen.  
Das ist jetzt nicht dein Ernst? In Bezug auf die brutalen Vorgehensweisem im Höxter-Prozess konnten die Damen, welche sich kurzzeitig, auf W.W. eingelassen haben, nicht erahnen, mit wem sie es zu tun hatten.

Der „Bärendienst“ verweist darauf, dass es sich um „unbescholtene“, naiv handelnde Damen gehandelt hat, nicht mehr und nicht weniger. 

Diese Erkenntnisse werden auch einem Richter, nicht schwer fallen einzuordnen.


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07.04.2017 um 16:57
@Mauro
Gäääääääääähn .... 


Ich möchte eine persönliche Diskussion nicht führen Mauro, nur für die Allgemeinheit. Und, dass ich nicht gezwungen bin mitzulesen, das weiß ich, erachte ich jedoch als Aussage von dir als unverschämt. 

Und dass du die Zeuginnen als naiv handelnd titulierst, erachte ich ebenfalls als eine bloße Frechheit. Die beiden Damen (und nicht nur die!) haben Liebe, Kontakte, Zärtlichkeit wie jeder andere Mitmensch sie ebenfalls benötigt gesucht und gefunden. Deshalb ist man noch lange nicht naiv - oder blöd (um das vorweg zu nehmen!). Beide haben rechtzeitig erkannt, dass das nicht der Partner auf Dauer ist. 


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07.04.2017 um 16:58
Zitat von emzemz schrieb:Und sie schildern den Angeklagten, den seine Exfrau viele Prozesstage lang als Monster beschrieben hat, als sympathischen Mann, der "Streicheleinheiten" brauchte. Dabei wollte Verteidiger Detlev Binder zunächst die Öffentlichkeit ausschließen. Es könne ja sein, dass Dinge zur Sprache kämen, die zu persönlich seien, sagt er, bevor eine 66-Jährige aus Holzminden auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Doch Richter Bernd Emminghaus blockt ab. Das, was die Zeugin bei der Polizei gesagt habe, könne durchaus in öffentlicher Verhandlung besprochen werden, findet er.
Richter Emminghaus bleibt es ungenommen, aussagen zu lassen, ganz gleich wie pikant es sich darstellen wird.

Den "sympathischen" Mann konnten sie ohne Wenn und Aber beschreiben, sie sind nicht "zerstückelt" worden und im Ofen gelandet.

Sie hatten im Vorfeld keine Kenntnisse über das Höxter-Paar.
Zitat von emzemz schrieb:Wie schon vor geraumer Zeit einmal angemerkt, wenn du etwas zitierst, was ich eingestellt habe, dann zitiere es bitte so, dass nicht der Eindruck entsteht, das sei ein von mir verfasster Text, sondern lass deutlich werden, dass ich diesen einem Zeitungsartikel entnommen habe.
Ich hatte geschrieben, aus einem Link von @emz....bitte nachlesen.
Zitat von emzemz schrieb:Es ging darum, dass das Gericht wissen musste, welche Form der Sexualität sie mit dem Angeklagten praktiziert haben. Denn die Sexualpraktiken sind für diesen Prozess nunmal wichtig. Beide scheinen den Sex mit ihrem Liebhaber als normal und ihn als liebevoll bezeichnet zu haben.
Exakt! Genau darum geht es....dass hätten sie nicht öffentlich aussagen müssen, ich schrieb diesbezüglich:
Zitat von MauroMauro schrieb:Wir kommen dahin, dass eine Person durchaus, aufgrund ihrer Ehre (Nichtwissen, was mit der kurzzeitig verbandelten Person los war, später jedoch als Angeklagter vor Gericht steht), Fragen wie schon im Vorfeld beschrieben, beantworten muss, sich jedoch aufgrund ihrer psychischen Befindlichkeit und daraus entstehenden Traumata, bestätigt von einem Amtsarzt (wie auch immer), von einem Anwalt ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen kann.
Das hatten sie nicht wahrgenommen und damit Thema beendet.


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07.04.2017 um 17:03
Zitat von FrederikasFrederikas schrieb:Und dass du die Zeuginnen als naiv handelnd titulierst, erachte ich ebenfalls als eine bloße Frechheit. Die beiden Damen (und nicht nur die!) haben Liebe, Kontakte, Zärtlichkeit wie jeder andere Mitmensch sie ebenfalls benötigt gesucht und gefunden. Deshalb ist man noch lange nicht naiv - oder blöd (um das vorweg zu nehmen!). Beide haben rechtzeitig erkannt, dass das nicht der Partner auf Dauer ist. 
GÄÄÄÄHN zurück, da beschreibst du nichts Neues.

Den Damen habe ich "Hut ab" zugewiesen, ich habe sie daher nicht beleidigt, im Gegenteil, sie haben lediglich ausgesagt, was sie, unter diesen Umständen, auf eine andere Art und Weise hätten praktizieren können.


Für die Zukunft, wenn überhaupt, bitte einen derartigen Text von Dir via PN.


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07.04.2017 um 17:09
Ich will mich hier nicht in die Streitereien einmischen :-(, sondern noch einmal einen anderen Aspekt hereinbringen:
Ich sehe zwischen dem, was die beiden Zeuginnen ausgesagt haben und den Taten WWs gar keinen Widerspruch:
Selbst A.W. betonte in ihren umfangreichen Aussagen, dass in den ersten Wochen zwischen Opfern und und WW immer ein entspanntes und gutes Verhältnis herrschte- der Stress, die Befehle, die Zettel, die Quälereien - dies alles begann erst nach einigen, wenigen Wochen des Zusammenlebens.
Die Freundin von Susanne sagte m.A. n. ebenfalls in dem Sinne aus, nämlich dass Susanne zu Beginn ja "hin und weg" von WW gewesen sei.
Folglich entspricht ein solches Verhalten offenbar auch seiner psychischen Konstellation wie mir scheint: erst Begeisterung - dann die totale Umkehrung. Für ein solches Muster spricht auch sein Verhalten bei den Autokäufen (Autos wurden gekauft und nach kurzer Zeit wieder abgestoßen, um neue zu erstehen).


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07.04.2017 um 17:12
@Mauro
Der erste Absatz in deinem Beitrag ist kein Text, den ich verfasst habe. Dieses ist ein Zitat aus einem Zeitungsartikel.
Zitat von MauroMauro schrieb:Exakt! Genau darum geht es....dass hätten sie nicht öffentlich aussagen müssen, ich schrieb diesbezüglich:

   Mauro schrieb:
   Wir kommen dahin, dass eine Person durchaus, aufgrund ihrer Ehre (Nichtwissen, was mit der kurzzeitig verbandelten Person los war, später jedoch als Angeklagter vor Gericht steht), Fragen wie schon im Vorfeld beschrieben, beantworten muss, sich jedoch aufgrund ihrer psychischen Befindlichkeit und daraus entstehenden Traumata, bestätigt von einem Amtsarzt (wie auch immer), von einem Anwalt ihre Aussage vor Gericht verlesen lassen kann.

Das hatten sie nicht wahrgenommen und damit Thema beendet.
Wenn du etwas behauptest, hast du dafür eine Quelle anzugeben.
Benenne einfach den Paragraphen, der dieser Behauptung  zugrunde liegt.

Und schon könnten wir tatsächlich das Thema beenden.
So aber ist das einzig deine Annahme, die durch rein gar nichts belegt ist und falsch ist.


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07.04.2017 um 17:29
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du etwas behauptest, hast du dafür eine Quelle anzugeben.
Benenne einfach den Paragraphen, der dieser Behauptung  zugrunde liegt.

Und schon könnten wir tatsächlich das Thema beenden.
So aber ist das einzig deine Annahme, die durch rein gar nichts belegt ist und falsch ist.
http://www.justizportal.niedersachsen.de/service/ratgeber_gerichtliche_verfahren/rechte-und-pflichten-des-zeugen-vor-gericht-56779.html (Archiv-Version vom 05.05.2017) 

Auszug: 

>>>Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der "gelbe Schein" reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es kann im Einzelfall auch angezeigt sein, dem Gericht gegenüber den behandelnden Arzt schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen, um klärende Rückfragen durch das Gericht zu ermöglichen.<<< 

Nicht verhandlungsfähig, ärztliche Bescheinigung…. Das kannst du nicht wegdiskutieren, das ist so. 

Mehr nicht zum Thema…


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07.04.2017 um 17:49
Tja @emz
...

Da kann man wohl nichts machen, wenn Du das so beantwortest, dass Du (in üblicher Art und Weise) ABERMALS ... und wieder und abermals.. anführst, dass Binder die Öffentlichkeit ausschließen hätte lassen, der ja damit nicht unbedingt die Damen vor Scham schützen wollte, sondern den WW verteidigen will. DAS ist sein Job, nicht Schutz der Zeugen vor Scham!

Richtig, der Richter ließ es nicht zu und ließ sie aussagen, was sie zuvor bei der Polizei gesagt hatten. Das haben sie auch getan, da sie ihrer Ladung als Zeugin nachkamen und auch grottenehrlich berichteten. Wunderbar, haben wir nun also alle hier verstanden.


Meine Frage an Dich lautete, woher Du wüsstest, dass sie sich bei der Polizei oder auch jetzt vor Gericht nicht hätten bloßgestellt gefühlt.

Wie kannst Du ihre Gefühlswelt SO beurteilen, wo Du doch selber nachlesen kannst, was Du am 4.4. um 22:59 Uhr aus der Stuttgarter Zeitung zitiert hast:
Zitat von emzemz schrieb:Die Frauen, die am Dienstag eher verschämt als selbstbewusst auftreten, allesamt an die 20 Jahre älter als Wilfried W., erzählen wortkarg davon, was sie „vergessen wollen“, wie es die 61-jährige Marianne K. sagt. Oder sie haben einfach alles aus ihrer Erinnerung gelöscht, wie es Petra B. (66) ausdrückt – und damit nicht nur den Speicher ihres Handys und die Sprach- und Whatsapp-Nachrichten meint. „Ich will mit dem allem nichts mehr zu tun haben“, sagt sie. Und nun werden sie beide gefilmt, wie sie den Gerichtssaal verlassen. Als reiche es nicht schon, mit den enttäuschten Hoffnungen leben zu müssen.
Ich würde gerne verstehen lernen, wieso Du zum Resumée kommst, sie fühlten sich nicht bloßgestellt, während sie "verschämt" auftraten?


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07.04.2017 um 17:49
@Mauro
Mit der Krankheitsbescheinigung bist du allerdings nur für diesen Termin entschuldigt und bekommst eine erneute Vorladung,
Zitat von emzemz schrieb:    Mauro schrieb:
      Wir kommen dahin, dass eine Person durchaus, aufgrund ihrer Ehre ...

emz schrieb:
Wenn du etwas behauptest, hast du dafür eine Quelle anzugeben.
Benenne einfach den Paragraphen, der dieser Behauptung  zugrunde liegt.



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07.04.2017 um 17:56
Zitat von emzemz schrieb:Mit der Krankheitsbescheinigung bist du allerdings nur für diesen Termin entschuldigt und bekommst eine erneute Vorladung,
Ein Arzt kann mit gutem Gewissen eine Krankschreibung verlängern, sofern es für ihn vertretbar ist. 

Auch über den Prozess, wann immer er beendet wird, hinaus. 

Im Höxter-Prozess nicht aussagen zu können, nach allem, was bisher an grausamen Details bekannt wurde, wäre absolut nachvollziehbar.


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07.04.2017 um 17:58
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Meine Frage an Dich lautete, woher Du wüsstest, dass sie sich bei der Polizei oder auch jetzt vor Gericht nicht hätten bloßgestellt gefühlt.
Bei Gericht werden sie sich schon bloßgestellt gefühlt haben, könnte ich mir gut vorstellen.
Bei der Polizei aber haben sie doch wohl ganz freiwillig über ihr Sexualleben geplaudert.
Dabei hätten sie dort rein gar nichts sagen müssen.


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