Verbrechen in Höxter
28.12.2016 um 11:36Ja, Zeugen - falsch formuliert... gemeint waren die überlebenden Opfer, die als Zeugen aussagen. Das dürften ja "Opfer" sein?
(1) Der erhobenen öffentlichen Klage ... kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach ...Die Zeuginnen/Opfer sind aber durch die angeklagten Taten nicht verletzt.
emz schrieb:Was ich mir aber nun gar nicht vorstellen kann, dass man Zeuginnen, die deutlich machen, dass sie nicht aussagen möchten, dass sie Angst haben, es ihnen peinlich ist, gegen ihren erklärten Willen vorlädt.Vielleicht, um diesen und anderen Tätern zu signalisieren, dass es ihnen nichts bringt, ihre Opfer einzuschüchtern? Sonst bräuchte jeder Gewalttäter ja nur genügend Terror auszuüben, um das Opfer an einer Aussage zu hindern, und schon wäre er aus dem Schneider. Denn auch wenn viele User es nicht wahrhaben wollen: Mit genügend Brutalität und vor allem Skrupellosigkeit kann man die meisten Leute entsprechend einschüchtern.
emz schrieb:Das bringt keinem etwas und macht somit kaum Sinn.Na, dann können wir ja gleich die Justiz abschaffen. Zumindest bei Mordfällen. Der Tote hat dann ja nichts mehr davon, und falls es keine erbosten (oder auch nur interessierten) Angehörigen gibt, ist es ja eh egal. Den Tätern ist es ja sowieso lieber, wenn sie ungestraft agieren und ihrem Sadismus frönen können.
emz schrieb:Was ich mir aber nun gar nicht vorstellen kann, dass man Zeuginnen, die deutlich machen, dass sie nicht aussagen möchten, dass sie Angst haben, es ihnen peinlich ist, gegen ihren erklärten Willen vorlädt. Das bringt keinem etwas und macht somit kaum Sinn. Die an diesen Frauen begangenen Taten sind kein Bestandteil der Anklage.... das sich mit der Angst von Zeuginnen befasst, hast du dir gesondert diesen einen Satz rausgepflückt und bastelst daraus eine Theorie, als wolle ich die Justiz "zumindest bei Mordfällen" abschaffen.
emz schrieb:Warum sollte man auch sowas wie Empathie haben mit einer traumatisierten Zeugin, was schwebt dir denn da vor, Beugehaft ;) ? So wie du schreibst, dass der Tote nichts mehr davon hat, die Zeuginnen haben nichts davon, egal ob sie nun aussagen oder nicht.
Das bringt keinem etwas und macht somit kaum Sinn.
@AlteTante schrieb:
Na, dann können wir ja gleich die Justiz abschaffen. Zumindest bei Mordfällen. Der Tote hat dann ja nichts mehr davon, und falls es keine erbosten (oder auch nur interessierten) Angehörigen gibt, ist es ja eh egal. Den Tätern ist es ja sowieso lieber, wenn sie ungestraft agieren und ihrem Sadismus frönen können.
Und Kosten würden dadurch ja auch gespart.
emz schrieb:bastelst daraus eine Theorie, als wolle ich die Justiz "zumindest bei Mordfällen" abschaffen.Das war natürlich ironische Übertreibung.
abgelenkt schrieb:"Opfer" ist keine prozessuale Rolle. Die Opfer sind alles Zeuginnen der Taten (gegen sie selbst und soweit mitbekommen gegen andere Opfer).Das ist sicher richtig. Nur geht es darum, diese Zeuginnen von den sonstigen Zeugen, es sind 48 (?) geladen, abzugrenzen. Dass eine von ihnen Taten gegen andere Opfer mitbekommen hat, würde ich mal ausschließen, abgesehen von welchen gegen die Angeklagte.
jane.marple schrieb:Wenn die Staatsanwaltschaft die Taten an den noch lebenden Opfern mit angeklagt hätte, könnten die Opfer denn überhaupt noch als Zeugen aussagen? ich glaube nicht und das wäre auch ein Grund, sie nur als Zeugen zu hören.In einem Mordfall ist das natürlich nicht möglich, dass das Opfer da noch aussagt ;)
emz schrieb:Aber es schützt nicht, von Organen wie der Bild abgeschossen zu werden. Wir konnten schon beim zweiten Verhandlungstag ein Bild von der Angeklagten sehen, als sie über den Hof ging. Da half ihr dann der Pappendeckel im Gerichtssaal auch nicht mehr.Das stimmt so nicht, in einem anderen Fall hat es bis heute kein klares Foto von besagter Zeugin gegeben.
hexe40 schrieb:Das stimmt so nicht, in einem anderen Fall hat es bis heute kein klares Foto von besagter Zeugin gegeben.Das einzige, was so nicht stimmt, die Angeklagte war bereits am ersten Verhandlungstag in Handschellen abgeschossen worden.
26.10.2016 - 19:26 UhrDas mit den Zeugenzimmern mag eine sehr schöne Einrichtung sein. Nur muss man dort erst mal ungesehen hineingelangen. Wie man sieht, scheint das nun nicht ganz so einfach zu sei.
Während Folter-Bestie Wilfried W. (46) seinen „Auftritt“ vor Gericht in Paderborn zu genießen schien und erhaben in die Runde blickte, versteckte Angelika W. (47) ihr Gesicht beschämt hinter einem Aktendeckel. Zuvor wurde sie in Handschellen zum Gericht geführt …
hexe40 schrieb:Kann es sein, dass Du von Angeklagten sprichst?Kann es sein, dass du dich auf einen Beitrag von mir bezogen hast, in dem ich von der Angeklagten sprach?
hexe40 schrieb:Sehr wohl gibt es gesonderte Aufgänge, ...Und auch Eingänge, und die Angeklagte wurde bereits fotografiert, noch bevor sie das Gerichtsgebäude betreten hatte.
QueenLouie schrieb:Schließlich kann die Rollenverteilung (primär die Frage ob Angelika selbst "Opfer" war und aus dieser Rolle heraus gehandelt hat) erhebliche Auswirkung auf das Strafmaß haben.Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassung. Wenn man den Medien so glauben kann, dann hat sie eigentlich schon deutlich gesagt, dass sie eine ärztliche Behandlung abgelehnt hat.
emz schrieb:Kann es sein, dass du dich auf einen Beitrag von mir bezogen hast, in dem ich von der Angeklagten sprach?Nein, habe ich nicht. Es war Deine Antwort auf MEINEN Beitrag.
@hexe40Auch hier noch eine Frage .... könnte es sein, das Zeugen sich alleine schon durch das nicht haben von Handschellen und Bewachern unterscheiden?
Hexe40 schrieb:
Das stimmt so nicht, in einem anderen Fall hat es bis heute kein klares Foto von besagter Zeugin gegeben.
Das einzige, was so nicht stimmt, die Angeklagte war bereits am ersten Verhandlungstag in Handschellen abgeschossen worden.
Nachfolgendes stammt aus dem frei zugänglichen Bereich deshttp://bilder.bild.de/fotos/in-handschellen-wurde-angelika-w-am-26-oktober-2016-ins-gericht-gefuehrt-200159113-48468592/Bild/4,club=bildplus.bild.jpg
26.10.2016 - 19:26 Uhr
Während Folter-Bestie Wilfried W. (46) seinen „Auftritt“ vor Gericht in Paderborn zu genießen schien und erhaben in die Runde blickte, versteckte Angelika W. (47) ihr Gesicht beschämt hinter einem Aktendeckel. Zuvor wurde sie in Handschellen zum Gericht geführt …
Das mit den Zeugenzimmern mag eine sehr schöne Einrichtung sein. Nur muss man dort erst mal ungesehen hineingelangen. Wie man sieht, scheint das nun nicht ganz so einfach zu sei.
hexe40 schrieb:Auch hier noch eine Frage .... könnte es sein, das Zeugen sich alleine schon durch das nicht haben von Handschellen und Bewachern unterscheiden?Das glaube ich, kann man bedenkenlos bejahen. Wer also durch den Hintereingang das Gerichtsgebäude betritt, nicht gefesselt ist, könnte ein Zeuge sein, den es sich rentiert zu fotografieren. Es sei denn, die Zeuginnen marschieren mitsamt Reportern und Zuschauern kurz vor Verhandlungsbeginn durch den Haupteingang. Dann wären sie natürlich schlecht auszumachen.