Nina75 schrieb:Vergessen wir jetzt mal was damals war,das er wegen Misshandlungen gesessen hat.Dies hier ist ein ein Fall für sich und da wird unabhängig von damals ermittelt und verurteilt.
Das wird das Gericht hoffentlich anders sehen. W wurde damals nicht wegen Schwarzfahren oder Ladendiebstahl verurteilt. Sondern wegen der gleichen Sache. Sogar die Arten der Misshandlungen waren ähnlich. Er ist also Wiederholungstäter. Durch den Vergleich von damals steht zumindest fest, dass (auch) er persönlich zu derartigen Grausamkeiten in der Lage ist. Das ist gerade dann wichtig, wenn nicht nur er selbst, sondern auch seine Mittäterin seine aktive Beteiligung leugnet.
Was die Sache mit der Polizei betrifft:
Falls das überhaupt stimmt, sind die beiden anscheinend nicht davon ausgegangen, dass ihr Opfer wirklich freiwillig in Gegenwart der Polizisten unterschreiben würde. Denn sonst hätte das Opfer nicht, von W bewacht, im Auto warten sollen, sondern sie wären alle drei (oder zumindest die beiden Frauen) hineingegangen. Denn wenn der Polizist bereit gewesen wäre, als Zeuge zu fungieren, dann hätte er doch sicher verlangt, dass diejenige, die unterschreiben soll, persönlich zu ihm auf die Wache kommt. Es kann also - vorausgesetzt, dass es wahr ist - nur zwei mögliche Gründe geben:
a) um das Opfer, wie schon von anderen Usern beschrieben, einzuschüchtern
b) für den Fall einer Anzeige tatsächlich einen "Zeugen der Freiwilligkeit" zu haben, wobei ein Polizist oder mehrere ja extrem glaubwürdig gewesen wären. Das hat nicht direkt geklappt, oder die Idee, das man das so hätte versuchen können, kam erst jetzt. Trotzdem könnte es für manche Leute (hoffentlich nicht den Richter!) so aussehen, als hätten die TV einen 90%igen Beweis für die Freiwilligkeit, und nur die Polizei (!) hätte es zu verantworten, dass dieser Beweis nicht hunderprozentig werden konnte.
Wie auch immer - im Radio wurde gesagt, dass die Polizei dem jetzt nachgehen wollte. Ich könnte mir vorstellen, dass die Anklage-Seite hofft, dass kein Polizist von Uslar mehr weiß, ob so etwas überhaupt vorgefallen ist, und die Ermittlungen darum lange dauern. Im schlimmsten Fall so lange, dass W und A nicht mehr in Untersuchungshaft festgehalten werden können und auf freien Fuß gesetzt werden müssen.
Also: Entweder der Versuch, eine Freiwilligkeit der Opfer zu beweisen, und/oder: Zeit-Schinden.