@Hammurapi Und, hast Du eine bessere Alternative im Angebot?
Ich habe an verschiedenen Stellen kontroverse Auffassungen zu den Taten in den 90ern gelesen, einerseits, dass W.W. "das ja schon einmal getan hat (...und scheinbar fortgesetzt hat)", andererseits, "dass er dafür ja bezahlt hat".
Tatsächlich kann er für die Taten in den 90ern, für welche er verurteilt wurde, nicht noch einmal verurteilt werden, dennoch macht die Tatsache, dass er dafür gebüßt (im Sinne des Strafrechts) hat, die Handlungen sowie die Verletzungen bei dem damaligen Opfer nicht ungeschehen.
Genau so gut könnte man fragen "Was hat W.W. nach seiner Verurteilung in den 90ern gelernt?" Einige Antworten darauf könnten wir schon bekommen haben.
Neben der Bildung einer Gesamtstrafe und ggf. der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, dürften auch die (bekannten) Taten aus den 90ern noch einmal von Interesse sein, und zwar hinsichtlich einer Prognose.
Den um 22:04 Uhr von mir verfassten Beitrag habe ich u.a. eingestellt, weil hier von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung
Wikipedia: Dissoziale Persönlichkeitsstörung die Rede ist, ferner war der dortige Täter einschlägig vorbelastet.
Man ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft offenbar nicht gefolgt - sind es nicht genau die Befürchtungen, welche hier täglich geäußert werden? Sind diese Befürchtungen nicht auch absolut gerechtfertigt und nachvollziehbar?
Gefordert wurde lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung, das Urteil lautete auf Totschlag (Murren im Gerichtssaal). Warum?
Wikipedia: Sicherungsverwahrung