Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere
27.07.2017 um 07:40Hammurapi schrieb:Habe ich das richtig verstanden, dass Rouven nach monatelangem Hin und Her inzwischen seine sämtlichen damaligen Anwälte gefeuert hat und nun eine ganz frische, neue Anwältin als Soloakteurin engagiert hat? Wenn ja, wie kam er denn auf sie und wie hat er in förmlich letzter Minute die Leine für alle bisherigen Anwälte gezogen?Ja.
Keine Ahnung.
Indem er sie entlassen hat, das heisst der Richterin mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr ihn vertreten. Das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl ist in den USA nahezu absolut, dementsprechend kann der Angeklagte sie jederzeit entlassen.
Hammurapi schrieb:1. Zu welchem neuen Deal könnte die Bundesanwaltschaft nach dem seinerzeit erreichten nun noch bereit sein, der am Ende dem Angeklagten noch signifikant nutzt?Man wird sehen. Vielleicht zu einem, der realistischer ist, wie ich oben schon geschrieben hatte. Bisher stand er in der Gefahr, dass die Richterin ihn zu weit mehr verurteilt, als er sich vorgestellt hatte, weil der "deal" so unpräzise wahr. Es kann also sein, dass jetzt eine höhere Haftstrafe herauskommt als er sich bisher vorgestellt hat, aber weniger hoch als die Richterin sonst vielleicht verhängt hätte
Hammurapi schrieb:2. Wenn eigentlich gar kein Vorteil für Rouven aus einem neuen Deal (im Vergleich zu einem Urteil im Prozess) noch erkennbar ist, könnte Rouven jetzt noch auf "not guilty" plädieren und eine Beweiserhebung von Grund auf verlangen? Könnten dann IT-Experten und Gutachter die Täterschaft Rouvens (von der die meisten hier längst überzeugt zu sein scheinen) noch einmal grundsätzlich in Frage stellen?Ja. Wenn die Richterin die bisherige Vereinbarung aufhebt, wird das Verfahren wieder zum Anfang zurückgesetzt.
Hammurapi schrieb:Denn wenn ich die Ausführungen der Anwältin richtig deute, dann könnte Rouven auch als Unschuldiger den Deal mit der Erwartung auf 5 Jahre als geringstes Übel akzeptiert haben, weil ihm im Falle eines Prozesses quasi lebenslänglich als Erwartung genannt wurde.Genau
Hammurapi schrieb:Letzte für mich sehr wesentliche Frage: Wenn diese Aufklärung Rouvens über die Folgen des Deals durch die damaligen Anwälte durchgehend mündlich gelaufen ist, also kein Dokument existiert, wie will Rouven seine Darstellung untermauern? Die Anwälte werden schon zur Vermeidung von möglichen Schadenersatzanspüchen und Standesfolgen auf jeden Fall empört bestreiten, was Rouven hier behauptet. Kein Anwalt wird doch so blöd sein, eine solche nicht standesgemäße Mandantenberatung auch noch korrekt zu dokumentieren. Wenn es tatsächlich keine Sachbeweise dafür gibt, wie soll die Richterin aus den widersprüchlichen mündlichen Aussagen bewerten, ob Rouven nun unzureichend oder falsch beraten wurde oder nicht?Das ist freilich schwierig, es kommt dann auf Glaubwürdigkeit an. Allerdings gibt es zumindest ein paar Anzeichen, wie aus dem Antrag Rouvens zu entnehmen ist: z.B. die Besuchszeiten der Anwälte in der Haft, die ja alle protokolliert sind. Da sagt er, dass z.B. am Abend des "deals" keiner seiner Anwälte ihn besucht hat. Am nächsten Tag gerade mal für 30 Minuten.
Das kann schon darauf hinweisen, dass die Beratung nicht standesgemäss gewesen ist.