E_M schrieb:Naja, ganz so ahnungslos kann er ja nicht gewesen sein, wenn er aus dem Gefängnis heraus FA bittet, belastende Dinge verschwinden zu lassen, befor der Ermittler sie findet...
Ich denk mal, wenn dieses Telefongespräch so eindeutig war, wie behauptet, dann hätte die Anklage sicherlich versucht, den Datenträger sicher- und die gelöschte Nachricht wiederherzustellen (Daten unwiederbringlich zu löschen ist ja gar nicht so einfach).
Denn dann hätten sie ihn fast schon in flagranti erwischt: Eine Nachricht mit eindeutigem Inhalt oder Bild-Material, von der er konkret wusste, dass es sie gibt: das wäre dann schon wirklich sehr belastend.
Mir ist aber nicht bekannt, dass es nach der ersten Hausdurchsuchung noch weitere gab. Insofern glaube ich, dass diese Aufforderung zum Löschen per Telefon auch für die Anklage zu vage und unspezifisch war, um tatsächlich aktiv werden zu können.
Und wenn es der Staatsanwaltschaft tatsächlich darum ging, dass keine Beweise vernichtet werden, dann hätten sie Alfter nicht Ausreisen lassen dürfen (haben sie ihm nicht sogar das Arbeitsvisum entzogen, so dass er ausreisen musste?).
Denn er wird sicherlich Notebook und einige Datenträger mit nach Deutschland genommen haben - und diese sind jetzt für die amerikanischen Behörden nicht mehr greifbar, selbst wenn da noch belastendes Material drauf sein sollte.
Aber die Aussicht, dass Rouvens Ehemann möglicherweise nie mehr in die USA einreisen darf, Rouven ihn im Falle einer Verurteilung womöglich nie mehr sehen wird - das wird den psychischen Druck auf Rouven sicherlich erhöhen.