Ich hab das mit dem Dropbox Account nicht verstanden.
Rick_Blaine schrieb:Die Bundesanwaltschaft hat einen Durchsuchungsbeschluss bei dropbox beantragt. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden.
Das klingt danach, als ob der Durchsuchungsbeschluss erst vor kurzem beantragt wurde. Wann genau war das?
Rick_Blaine schrieb:In diesem wurde ebenfalls Kinderpornographie gefunden, und mindestens eine Datei soll einen Zeitstempel aufweisen, der zeigt, dass Rouven der letzte war, der diese Datei aufgerufen hat.
In diesem Account finden sich also Beweise, die Rouven mit Kinderpornografie in Verbindung bringen.
Die Verteidigung hat das auch eingeräumt:
Rick_Blaine schrieb:sandte die Verteidigung eine email an die Bundesanwaltschaft mit dem Passwort des accounts und dem Geständnis, dass sich in dieser dropbox KP befinden soll. Zu guter letzt wurde ein KP-Bild an diese email angehängt.
Die Anwälte fummeln an dem Account rum:
Rick_Blaine schrieb:Nun aber ist herausgekommen, dass während Rouven in Untersuchungshaft sass, der dropbox account mehrfach von seinen Anwälten aufgerufen wurde, von deren Kanzlei und von der Wohnung der Anwälte aus.
Was dazu führt, dass der Account als Beweis wegfällt:
Rick_Blaine schrieb:Für die Bundesanwaltschaft ein klarer Verstoss gegen einschlägige Gesetze.
Sie argumentiert nun, dass der gesamte dropbox account als Beweismittel wertlos geworden ist. Sie beantragt nun, dass das Gericht auch feststellen soll, dass die Verteidigung nun den Inhalt der dropbox nicht mehr verwenden kann.
Für mich klingt das so, als ob die Bundesanwaltschaft bei den Beweisen nachbessern wollte. Weswegen der Dropbox Account wichtig wurde. Waren die bisherigen Beweise nicht stichhaltig genug?
Jetzt ist aber dieser Account für die Anklage wertlos geworden. Das dürfte doch eigentlich gut für Rouven sein, oder sehe ich da was falsch? Wo ist mein Denkfehler? Darf die Anklage trotz Zweifel an der Integrität des Accounts diesen weiterhin als Beweis nutzen?
Und dann noch die Frage: Woher weiß die Bundesanwaltschaft das mit der Kinderpornografie und dem Zeitstempel, wenn noch kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt?
Rick_Blaine schrieb:In diesem wurde ebenfalls Kinderpornographie gefunden, und mindestens eine Datei soll einen Zeitstempel aufweisen, der zeigt, dass Rouven der letzte war, der diese Datei aufgerufen hat.
Falls Ermittler sich mit einem bei der Hausdurchsuchung gefunden Passwort eingeloggt haben, um einfach mal zu schauen, dann wäre das doch auch ein Problem in Bezug auf die Integrität des Accounts, oder nicht?