Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere
17.11.2016 um 08:44Ich will zu dem letzten Punkt noch etwas mehr sagen:
Ein typischer amerikanischer Strafprozess hat drei Teile: das Vorverfahren, das ich ja schon mehrfach beschrieben habe und das wir hier erlebt haben, dann das Hauptverfahren, das gerade im Gange ist und hier die Besonderheit hat, dass es keine Jury gibt, und ggf. das Nachverfahren. Das findet nur bei einem Schuldspruch statt und hat zum Inhalt, nun das Strafmass festzulegen.
In Deutschland müssen schon während der Verhandlung dazu Stellungnahmen erbracht werden, was ein wenig skurril ist. Als Verteidiger muss man sozusagen sagen: Ich bin der Meinung mein Mandant ist unschuldig, aber wenn das Gericht das anders sieht, dann sage ich es sollten strafmildernde Umstände berücksichtigt werden, weil...
In den USA ist das scharf getrennt. Dazu kommt, dass ausser bei der Todesstrafe, die Aufgabe der Jury mit dem Urteil beendet ist. Die Jury entscheidet nur, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Das Strafmass setzt der Richter fest (wie gesagt, bei der Todesstrafe ist das anders, da entscheidet die Jury, aber auch erst nach dem Urteil.)
Hat die Jury, oder hier die Richterin, also die Schuld festgestellt, beginnt die "penalty phase."
Am Beginn steht ein Gutachten der Bewährungshilfe. Ein Beamter sammelt alles, was man über den Verurteilten so weiss: Vorstrafen, Hintergründe, aber auch mildernde Umstände und schreibt dann eine Empfehlung an den Richter, die sich vor allem auf den Strafrahmenkatalog bezieht, der ein extrem kompliziertes Rechenwerk ist (Federal Sentencing Guidelines). Da gibt es dann Punkte für alles und man errechnet dann ein Strafmass.
Die Anklage kann in der Penalty phase besondere strafverschärfende Punkte geltend machen. Die Verteidigung kann jetzt hier die typischen mildernden Umstände vorbringen, die Familie auffahren, die alle bezeugen werden, dass der missratene Sohn doch immer brav in die Kirche gegangen ist und in der Schule immer nur einsen hatte und so weiter.
Schliesslich können auch die Opfer ihre Meinung vorbringen, das was in Deutschland durch die "Nebenklage" erreicht wird. In diesem Fall, in dem die Opfer wohl eher anonym sind, wird das wohl nicht passieren, aber generell hat ein "victim statement" im amerikanischen Prozess immer ein sehr schweres Gewicht.
Dann schliesslich setzt die Richterin das Strafmass fest. Weicht sie von den sentencing guidelines ab muss sie das begründen.
Im Bundessystem gibt es keine frühzeitige Entlassung auf Bewährung mehr. Es müssen theoretisch 100% der Strafe abgesessen werden. Allerdings kann ein Verurteilter durch "gute Führung" (good behavior) im Knast erhebliche Reduktionen verdienen, in Rouvens Fall bis maximal 54 Tage pro Jahr. Das entspricht also etwa 2 Monaten pro Jahr, was nach 8 Jahren immerhin anderthalb Jahre bringt, man also theoretisch bei einer Strafe von 10 Jahren bereits nach 8 1/2 entlassen werden könnte.
Ein Fehlverhalten im Knast kann aber ganz schnell das angesparte Konto auf null setzen.
Aber so weit sind wir noch nicht.
Ein typischer amerikanischer Strafprozess hat drei Teile: das Vorverfahren, das ich ja schon mehrfach beschrieben habe und das wir hier erlebt haben, dann das Hauptverfahren, das gerade im Gange ist und hier die Besonderheit hat, dass es keine Jury gibt, und ggf. das Nachverfahren. Das findet nur bei einem Schuldspruch statt und hat zum Inhalt, nun das Strafmass festzulegen.
In Deutschland müssen schon während der Verhandlung dazu Stellungnahmen erbracht werden, was ein wenig skurril ist. Als Verteidiger muss man sozusagen sagen: Ich bin der Meinung mein Mandant ist unschuldig, aber wenn das Gericht das anders sieht, dann sage ich es sollten strafmildernde Umstände berücksichtigt werden, weil...
In den USA ist das scharf getrennt. Dazu kommt, dass ausser bei der Todesstrafe, die Aufgabe der Jury mit dem Urteil beendet ist. Die Jury entscheidet nur, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Das Strafmass setzt der Richter fest (wie gesagt, bei der Todesstrafe ist das anders, da entscheidet die Jury, aber auch erst nach dem Urteil.)
Hat die Jury, oder hier die Richterin, also die Schuld festgestellt, beginnt die "penalty phase."
Am Beginn steht ein Gutachten der Bewährungshilfe. Ein Beamter sammelt alles, was man über den Verurteilten so weiss: Vorstrafen, Hintergründe, aber auch mildernde Umstände und schreibt dann eine Empfehlung an den Richter, die sich vor allem auf den Strafrahmenkatalog bezieht, der ein extrem kompliziertes Rechenwerk ist (Federal Sentencing Guidelines). Da gibt es dann Punkte für alles und man errechnet dann ein Strafmass.
Die Anklage kann in der Penalty phase besondere strafverschärfende Punkte geltend machen. Die Verteidigung kann jetzt hier die typischen mildernden Umstände vorbringen, die Familie auffahren, die alle bezeugen werden, dass der missratene Sohn doch immer brav in die Kirche gegangen ist und in der Schule immer nur einsen hatte und so weiter.
Schliesslich können auch die Opfer ihre Meinung vorbringen, das was in Deutschland durch die "Nebenklage" erreicht wird. In diesem Fall, in dem die Opfer wohl eher anonym sind, wird das wohl nicht passieren, aber generell hat ein "victim statement" im amerikanischen Prozess immer ein sehr schweres Gewicht.
Dann schliesslich setzt die Richterin das Strafmass fest. Weicht sie von den sentencing guidelines ab muss sie das begründen.
Im Bundessystem gibt es keine frühzeitige Entlassung auf Bewährung mehr. Es müssen theoretisch 100% der Strafe abgesessen werden. Allerdings kann ein Verurteilter durch "gute Führung" (good behavior) im Knast erhebliche Reduktionen verdienen, in Rouvens Fall bis maximal 54 Tage pro Jahr. Das entspricht also etwa 2 Monaten pro Jahr, was nach 8 Jahren immerhin anderthalb Jahre bringt, man also theoretisch bei einer Strafe von 10 Jahren bereits nach 8 1/2 entlassen werden könnte.
Ein Fehlverhalten im Knast kann aber ganz schnell das angesparte Konto auf null setzen.
Aber so weit sind wir noch nicht.