Silbersee schrieb:ja, leider kann man hierzulande nichts tun wenn es keine eindeutigen Beweise gibt / gäbe....
Indizien alleine genügen nicht.
Meinst du mit hierzulande Schweiz?
In Deutschland reichen Indizien jedenfalls locker für eine Verurteilung. Für eine Untersuchungshaft reicht sogar ein gut begründeter Verdacht, Beweise und Indizien müssen erst im Verlaufe der Untersuchungshaft erarbeitet und gesichert werden. Ich gehe mal stark davon aus, dass das in der Schweiz nicht wesentlich anders ist - von daher sehe ich den zitierten Beitrag auch extrem skeptisch. Wenn die Polizei nämlich einen ähnlich konkreten Verdacht hätte wie ihn die Verfasserin der Zeilen andeutet, dann würde schon jemand in Untersuchungshaft sitzen. Da dies nicht der Fall ist hat die Verfasserin entweder einen unbegründeten Verdacht gegen irgendjemandem, oder sie weiß etwas was sie den Ermittlern noch nicht mitgeteilt hat. Letzteres kann ich mir wiederum nicht vorstellen, da man ihr ja ein Interesse an der Aufklärung des Falles unterstellen kann.
Ich denke daher, das ist wiedermal nur substanzloses Geraune von irgendjemand der womöglich der Familie noch nicht mal Nahe steht. Wahrscheinlich wird die Person aber dennoch demnächst Besuch von der Polizei bekommen, denn wer weiß: Vielleicht ist ja doch was dran :-D