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Morde von Rupperswil

6.040 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Schweiz, Feuer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Morde von Rupperswil

Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 10:51
Die Person die diesen kryptischen Eintrag in das Kondolenzbuch getätigt hat, muss noch nichtmal aus dem Umfeld der Familie kommen. Es gibt Leute die sich in einer Art Empathiewahn so derartig in das Schicksal anderer Menschen hineinsteigern, dass sie irgendwann das Gefühl haben dazuzugehören. Dieses Phänomen kann man auch immer wieder hier auf Allmy beobachten, manche verlieben sich regelrecht in die Opfer, machmal sogar in die Täter spektakulärer Fälle.
Der Großteil der online Kondolierenden wird mit der Familie überhaupt nichts zu tun haben. Ohne der Verfasserin des zitierten Beitrages zu Nahe treten zu wollen: Aber entweder sie war derartig aufgewühlt dass sie die Orthographiefunktion ihres Handies gewaltsam ausgehebelt hat, oder aber... naja... Ihr wisst schon...


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 10:54
Doch nun wurden auf einer Strasse im Quartier zwei Keramikmesser gefunden, wie die «Sonntagszeitung» weiter schreibt. Die Stelle war zuvor gründlich von Ermittlern abgesucht worden. «Die Messer lagen gestern noch nicht hier», sagt ein Polizist zur Zeitung. «Das sieht nach einem geschmacklosen Streich aus.» Dennoch wurden die Spuren am Fundort gesichert und die Messer eingepackt.


Könnte das auch eine Nachricht vom Täter gewesen sein? "Ihr kriegt mich/uns nicht"
Warum sonst auch gerade 2 Messer ablegen?


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 11:33
die zeitung blick ist jetzt auch auf den hobbyermittler aus stuttgart aufmerksam geworde.
er räumt ein, dass er nie vorort in rupperswil war und alles logisch erarbeitet hat.
der fall ist gelöst./ZITAT]


hast Du den link der Zeitung?



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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 11:55
Aus dem Blickartikel:
"Hobby-Ermittler Klaus F. räumt gegenüber BLICK ein, dass er den Fall Rupperswil nur aus den Medien kennt. Trotzdem traut er sich zu, auch als Laie «mit einem Geistesblitz Recht zu behalten». Dies sei ihm in einem Fall in Deutschland bereits einmal gelungen. Zum Beweis liefert er einen Zeitungsausschnitt mit."
Damit ist auch klar, woher das Hehlergeraune kommt und was davon zu halten ist...

Worin bestand nochmal der "Geistesblitz" im Fall Bögerl? Dass man Ausflügler nach Fotoaufnahmen von dem Klosterparkplatz fragt? Hat ihm diese nun wirklich naheliegende Idee, die darüber hinaus auch keine entscheidende Wende gebracht hat denn einen derartigen Boost verpasst???

Die Ermittler und Anwohner tun mir Leid und vielleicht verstehen manche jetzt besser, warum die Polizei damit zögert an XY zu gehen. Damit fängt man sich nur noch mehr solche Wichtigtuer ein...


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 12:34
kleiner Tip: Die "Pressemitteilung" ist mit "Klaus F****" unterzeichnet. Kann man hier nachschauen:
http://issuu.com/kleiderspender/docs/info_an_bev__lkerung_-_2016-02-05-v
Wenn man google ein wenig bemüht, kommt man auf so allerlei krudes Zeug, was dieser Herr so verbreitet. Insofern sollte man dieser Hehler-Geschichte wirklich die Beachtung zeigen, die sie verdient: keine :)


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 22:02
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Meinst du mit hierzulande Schweiz?
Hier ein Auszug aus der Schweizerischen Strafprozessordnung:

Art. 10 Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung
1 Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2 Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung.
3 Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus.

Trotzdem kam es auch zu einigen Indizienprozessen - ich fand dazu diesen Auschnitt:

Interessant sind die allgemeinen Erwägungen des Bundesgerichts zur Frage des Indizienbeweises:
Liegen keine direkten Beweise vor, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig. Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind (Indizien), auf die zu beweisende, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache geschlossen (Urteil 6B_297/2007 vom 4. September 2007 E. 3.4). Eine Mehrzahl von Indizien, welche für sich alleine nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf die Täterschaft oder die Tat hinweisen und einzeln betrachtet die Möglichkeit des Andersseins offen lassen, können einen Anfangsverdacht verstärken und in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das bei objektiver Betrachtung keine Zweifel bestehen lässt, dass sich der Sachverhalt so verwirklicht hat (vgl. Urteile 6P.13/2003 vom 16. April 2003 E. 4.3; 1P.87/2002 vom 17. Juni 2002 E. 3.4; 1P.458/1999 vom 4. November 1999 E. 7) (E. 3.2)..

Das Wirrwarr in den Gerichtsverfahren / Prozessen, etc. kenne ich zu wenig, eventuell ist es ja wie bei euch in DE, so wie Du es schreibst!

Ich war der Meinung - dass es bei uns in der Schweiz zu einer Verurteilung oder Strafantrag durch Staatsanwalt nur kommt wenn richtige Beweise vorliegen.
Aber da oben im Abschnitt steht
«Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind (Indizien)»

- habe ich das wohl falsch verstanden!


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 22:25
noch ein Nachtrag zum Wort Indiz
Wikipedia: Indiz

Unter einem Indiz (von lat.: indicare „anzeigen“) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis.

Im deutschen Zivilprozess gibt es den Indizienbeweis, im Strafprozess den (umgangssprachlich so bezeichneten) Indizienprozess.


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 22:31
Indizien ,gibt es in dem Fall aber auch nicht ,denn sonst wären doch informationen an die öffentlichkeit gelangt . Oder ?


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Morde von Rupperswil

09.02.2016 um 22:43
@Mirella4
ich denke nein! weil eben: "Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis."

ich denke trotz allem, dass klare Beweise vorliegen müssen, um das Strafverfahren durch Staatsanwalt zu eröffnen und so eine Verhaftung zu erwirken, natürlich werden dann während dem dieser Verdächtige dann inhaftiert wäre, weiteres gesammelt und abgeglichen- aber es darf ein Verhafteter ohne klaren Beweis nur 24h festgehalten werden, so meine ich es zu wissen, kann mich aber täuschen, da noch nie verhaftet oder in sowas involviert ;-)


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Morde von Rupperswil

10.02.2016 um 06:44
Zitat von SilberseeSilbersee schrieb:ich denke trotz allem, dass klare Beweise vorliegen müssen, um das Strafverfahren durch Staatsanwalt zu eröffnen und so eine Verhaftung zu erwirken
Wenn du noch die Schweizer Regelungen zur Untersuchungshaft zitierst wirst du wahrscheinlich feststellen, dass das nicht stimmt. Eine Verhaftung kann auch erfolgen, um die Untersuchung in einem Verfahren (also die Beweisfindung, -Sicherung und -Konsolidierung) zu erleichtern und abzusichern - das nennt man dann Untersuchungshaft und die existiert in der Schweiz mit absoluter Sicherheit auch. Die Untersuchungshaft soll verhindern , dass ein Verdächtiger das Verfahren durch Flucht und/oder Beweismittelvernichtung behindert. Zur Verhängung der Untersuchungshaft genügt aber ein ausreichend begründeter Verdacht, Beweise sind keine Grundvoraussetzung. Aus der Tatsache dass bisher noch niemand in Untersuchungshaft sitzt kann man deshalb nicht nur schließen, dass es noch keine Beweise gibt - sondern dass es noch nicht einmal einen konkreten Verdacht gegen irgendjemanden gibt.


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Morde von Rupperswil

10.02.2016 um 07:39
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Aus der Tatsache dass bisher noch niemand in Untersuchungshaft sitzt kann man deshalb nicht nur schließen, dass es noch keine Beweise gibt - sondern dass es noch nicht einmal einen konkreten Verdacht gegen irgendjemanden gibt.
Siehst Du, Wolfgang, in diesem Punkt waren wir uns kürzlich schon mal uneinig. Aus der Tatsache, dass niemand in Untersuchungshaft sitzt, kann man m.E. nur schließen, dass ein eventueller Verdacht entweder nicht konkret genug ist, um eine U-Haft zu rechtfertigen, oder dass eine U-Haft den Ermittlungen nicht dienlich wäre.

Hier im Forum finden sich genug Fälle, bei denen die Ermittler sehr wohl einen konkreten Verdacht hatten, aber weiter unauffällig ermittelt haben, z.B.
Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken
Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
In den beiden Fällen wurden u.a. Abhörmaßnahmen durchgeführt. Rein hypothetisch könnten in Rupperswil ähnliche Ermittlungen laufen.

Und 7 Wochen sind doch gar nichts in einem Kriminalfall, oder?


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Morde von Rupperswil

10.02.2016 um 07:54
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:In den beiden Fällen wurden u.a. Abhörmaßnahmen durchgeführt. Rein hypothetisch könnten in Rupperswil ähnliche Ermittlungen laufen.

Und 7 Wochen sind doch gar nichts in einem Kriminalfall, oder?
Dein Optimismus ist meiner Ansicht nach völlig unbegründet. Zumal es zumindest in einem der beiden zitierten Fälle (nämlich im Doppelmord von Horchheim) sehr wohl eine lange Untersuchungshaft gab. Dieser Fall bestätigt also eher meine Aussage: Wenn es einen konkreten Verdacht gäbe, würde der Verdächtige längst in Untersuchungshaft sitzen.


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Morde von Rupperswil

10.02.2016 um 10:59
@Mr.Stielz
@KonradTönz
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Und 7 Wochen sind doch gar nichts in einem Kriminalfall, oder?
absolut!

nur für hobbyermittler scheint das schon nicht mehr auszuhalten sein.


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