robernd schrieb:Manchmal richtet sich auch ein Physiker nach den Vorgeben einer Phonetikerin ;) Speziell wenn er sich mit deren Behauptungen auseinandersetzt.
Von welcher Phonetikerin sprichst Du? Hat die einen solchen Einfluss, dass Du plötzlich entgegen der Darstellung in der Doku zu diesem Ergebnis kommst?
robernd schrieb am 04.03.2021:Danke für das Youtube Video. Hier zeigt ein neutraler Anwender, wie das TK 248 in der Praxis benutzt wird:
1. Das Gerät steht senkrecht. Es ist nicht möglich, davor ein Mikrofon aufzustellen (wie im LKA-Gutachten behauptet).
Senkrecht? Und dann zeigst Du abermals ein Foto, das Deiner oben zitierten Aussage widerspricht und schreibst dazu:
robernd schrieb:Wie ich das Gerät für meine Messungen aufgestellt habe, ist seit Jahren bekannt:
Was soll denn jetzt richtig sein? Der Youtuber als "neutraler Anwender" oder der Gegendarsteller als Physiker?
Zu Deinen Fragen:
robernd schrieb am 19.02.2021:Auf welche Weise erfolgte (laut LKA-Gutachten) der Zusammenschnitt durch das TK 248?
Dazu steht nichts Konkretes im Gutachten. Das war auch gar nicht die Aufgabe des Gutachtens.
robernd schrieb am 19.02.2021:Welche Annahmen unterstelle ich dem LKA-Gutachten?
Dazu muss ich ein wenig ausholen. Vorab die Links zum Gutachten und zur Gegendarstellung:
Gutachten des LKA:
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/LKA-Gutachten.pdf (nachfolgend: Gutachten)
Gegendarstellung:
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/Gegendarstellung-zum-Gutachten_vollstaendig.pdf (nachfolgend Gegendarstellung)
Im weiteren Verlauf nenne ich lediglich die Seitenzahlen.
Auf Seite 7 des Gutachtens erklärt die Gutachterin, dass die sog. Tätertonfolge (also die bei den Herrmanns am/ über das Telefon aufgenommene Tonfolge), um ca. 14% langsamer sei, als das Original, dass die Gutachterin direkt vom BR gekommen hat. Hierzu schreibt sie auf Seite 9:
"Eine mögliche Erklärung für die stark vom Original abweichende Geschwindigkeit wäre bei¬spielsweise die Verwendung von zwei verschiedenen Diktiergeräten. So könnte die gesamte Abfolge von einem beliebigen Abspielgerät auf ein Diktiergerät kopiert, in der Telefonzelle jedoch von einem anderen Diktiergerät abgespielt worden sein, dessen Geschwindigkeit von der des ersten abweicht."
(Hervorhebungen von mir.)
In der Fußnote (also erklärend) hierzu schreibt die Gutachterin:
"Bei einer unserer Versuchsreihen ergab sich z. B. zwischen dem Diktiergerät M5 der Firma Assmann und dem T2020 von Olympus ein Unterschied von ca. 18%. Eine Aufzeichnung, die auf dem M5 erstellt wurde, war beim Abspielen vom T2020 um etwa 18% langsamer."
In der Gegendarstellung wird Folgendes daraus (Seite 11):
"Um aus der BR-Vorlage die Tätertonfolge zu erzeugen, ist eine Geschwindigkeitsreduktion der Aufzeichnung erforderlich. Laut LKA sei das mit üblichen Tonaufzeichnunsgeräten nicht möglich. Deshalb geht das Gutachten davon aus, dass außer dem TK 248 noch zwei Diktiergeräte verwendet wurden, deren Geschwindigkeiten sich um 14% unterscheiden. Zwischen denen soll der Täter Bandkassetten ausgetauscht haben, um den erforderlichen Geschwindigkeitsunterschied zu erreichen. Dies hat das LKA jedoch niemals realisiert."
Darin enthalten sind verschiedene Unterstellungen.
Der Reihe nach:
1. Im Gutachten steht an keiner Stelle, dass eine Geschwindigkeitsreduktion mit üblichen Tonaufzeichnungsgeräten nicht möglich sei. Tatsächlich steht dort, dass es mit dem TK248 nicht möglich sei.
2. Das Gutachten geht nicht davon aus, dass noch zwei Diktiergeräte verwendet wurden, sondern erklärt, dass beispielsweise(!) eine Reduktion der Geschwindigkeit mittels Verwendung von zwei Diktiergeräten erfolgt sein könnte. Zudem gibt das Gutachten an, dass man eine Geschwindikgeitsreduktion von 18% bei einem Test(!) ermittelt habe und nicht von 14%, wie in der Gegendarstellung behauptet.
3. Im Gutachten steht an keiner Stelle, dass der Täter Bandkassetten ausgetauscht haben soll, um einen Geschwindigkeitsunterschied zu erreichen. Es steht noch nicht mal ansatzweise dort drin. Zu dem Austausch von Bandkassetten steht nur das drin, was ich oben zitiert habe. Und das steht sogar noch (wie bereits erwähnt) in einer Fußnote.
Die Gegendarstellung enthält weitere solcherlei Behauptungen. Aber: Wenn es schon das Gutachten nicht richtig wiedergibt, wie soll man dann darauf vertrauen, dass die weiteren technischen oder wissenschaftlichen Ausführungen richtig sind?
Am Ende kann man sagen, dass die gesamte Gegendarstellung von Behauptungen, Unterstellungen und falschen Wiedergaben "lebt". Und genau das spiegelt sich auch in der unsachlichen, teilweise emotionalen Wortwahl wieder.
Beispiele aus der Gegendarstellung:
Bereits ein flüchtiges Studium des Gutachtens unter technischen Aspekten lässt erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit dieser Behauptung aufkommen.
Quelle: Gegendarstellung S. 3 - "flüchtiges Studium" soll suggerieren, dass das Gutachten offensichtlich falsch sei.
Im Gutachten des LKA stecken eine Reihefehlerhafter Voraussetzungen und Schlüsse.
Quelle: Gegendarstellung S. 4. - Bereits am Anfang wird deutlich gemacht, wo die Reise hingehen soll: Alles falsch am Gutachten.
Den Gutachtern ist entgangen, dass ein Radiohörer keinen Zugang zu Tonträger-Vorlagen des Rundfunkshat.
Quelle: Gegendarstellung S. 5 - Auch hier soll der Leser "mitgenommen" werden gegen das Gutachten.
Die Gegendarstellung hat 56 Seiten. Ich könnte hier so weiter machen, meine aber, dass das an dieser Stelle reicht.