SirMarvel schrieb:Kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn der Lack kann von ihm durchaus auch später aufgebracht worden sein.
Du hast völlig Recht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass jemand das TK 248 bereits vor der Tat für Aufnahmen unbrauchbar gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür wäre aber klein. Wärst du mit 30 % einverstanden?
Du hast völlig Recht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass jemand erst 20 Jahre nach dieser Manipulation den Sicherungslack aufgetragen hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür wäre aber klein. Wärst du mit 10 % einverstanden?
Und beides zusammen ergibt eine Wahrscheinlichkeit von 3 %, dafür, dass die für das Gutachten nötige Eigenschaft zur Tatzeit vorhanden war. Das bedeutet: Mit 97 % Wahrscheinlichkeit ist es kein Tatwerkzeug.
Ein Richter versteht weder etwas von Wahrscheinlichkeiten noch von formaler Logik. Und deshalb sitzt Werner M. Und wird es wohl weiterhin.
Das lässt sich natürlich auch anders angehen: Einfach voraussetzten, dass Werner M. der Täter ist. Einfach voraussetzten, dass das TK 248 verwendet wurde. Und letztlich konstruieren, wie es unter diesen Voraussetzungen funktioniert haben muss.
SirMarvel schrieb:Das der Täter die Wiedergabe ohne Raumakustik (im Freien) durchgeführt hat ist wohl sehr unwahrscheinlich.
Aber eine Lautsprecherschwäche, die im Freien (unter Berücksichtigung der Möglichkeiten eines LKA sollte es ein schalltoter Raum sein) nicht vorhanden ist, die gibt es auch nicht im Raum. Wenn sie sich die Gutachterin trotzdem einbildet, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie ist auf die Akustik ihres Arbeitsraums hereingefallen.
Aber auch das ist nicht zwingend. Der Skandal ist, dass sie eine Lautsprecherschwäche bewertet, obwohl das Verhalten eines Hochtonlautsprechers im Bereich von 1000 Hz undefiniert ist. Eine Schwäche kann es nur gegenüber spezifizierten Eigenschaften und nicht gegenüber Phantasieerwartungen geben.
Leider gibt es keine Quantitative Aussagen zu dem Lautsprecher. Es gibt aber versteckte Fakten:
Die sogenannte Lautsprecherschwäche schlägt bei 1064 Hz zu.
Die Lautsprecherschwäche ist bei 886 Hz nicht vorhanden.
Ein derartiger Unterschied ist bei einem Lautsprecherchassis und bei einem so kleinen Frequenzunterschied nicht plausibel. So etwas glaube ich nur, wenn belastbare Messergebnisse vorliegen. Und die werden (aus gutem Grund?) zurück gehalten.
DrSüdhessen schrieb:Fernzone 1 kann auch bedeuten, dass der Münzer57 im direkten Umfeld des Verbrechens plaziert war und von dort angerufen wurde.
Es handelte sich um Ferngespräche, die nicht aus dem Ortsnetz stammen. Innerhalb des mechanisch vermittelten Ortsnetzes werden Töne oberhalb 3500 Hz nicht weggefiltert. Falls die Fernzone nur 25 km betrug, war München ausgeschlossen.
JagBlack schrieb:Sollte die Analyse jedoch ergeben, dass der jetzt angebrachte Sicherungslack jünger ist, muss dann notwendigerweise jemand nach 1981 und nach den Aufnahmen 1981 der Tonkopf verstellt haben, so dass die getätigten Aufnahmen von 1981 jetzt ins Täterbild "passen".
So sehe ich es. Setzen wir voraus, dass Werner M. ab 1975 falsche Spuren legt und ein verstellter Tonkopf und junger Lack (aus 2000) dazu gehören, gibt es natürlich beliebige Möglichkeiten.
ErwinKöster schrieb:Dort ist heute ein Getränkemarkt drin. Was ich nur nicht verstehe: Auf der Adresse, die für das damalige Haus von Nachbar J. angegeben wurde, befindet sich eine Wiese.
Du hast das Gebäude in die Dießener Str. verlegt. In dem Laden ist auch heuten ein
ähnliches Geschäft (Archiv-Version vom 30.08.2018). Welche Nebengebäude Werner M. damals genutzt haben könnte weiß ich nicht.
SirMarvel schrieb:Aber es wurde doch nachgewiesen das der Tonkopf manuell verändert wurde?
Wie hätte er sonst verändert werden sollen? Natürlich durch manuelles Drehen der Justierschraube. Der Lack sorgt dafür, dass sich die Schraube durch Erschütterungen nicht unbeabsichtigt verstellt.
GRuß RoBernd