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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
14.04.2021 um 10:25JamesRockford schrieb:Ich hatte es auch so in Erinnerung, musste aber in meinen Unterlagen nachschauen. Sie hat die Flaschen also abgestellt und wollte zurück zum "Haus".Ich habe einmal weiter überlegt. Die Kinder sollten wahrscheinlich alle mithelfen. Inga tat das ja.
Sie war auf dem Rückweg zum Haus. Wahrscheinlich wollte sie noch mehr holen, noch mehr Wasserflaschen ? Trinkbecher ?
100 m ist ja wirklich nicht viel.
Möglich , dass sie noch wo anders hinlaufen wollte das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Sie wusste es gibt bald Essen und es gibt ein Feuer.
Die Mutter hatte ein komisches Gefühl. Sie hätte doch auch einfach selbst nach Inga suchen können und die erwachsene Tochter der Gastgeber schmiert die Brötchen weiter. Also wenn ich unruhig und in Sorge um mein Kind bin, dann laufe ich selber los. Das ist aber nur meine Einstellung.
Ein Unfall der dann vertuscht werden sollte ? Beispiel Treppensturz mit Genickbruch ?
wäre auch die Frage warum das dann vertuscht werden sollte ?
wohin dann so schnell mit Inga ?
Egal wie wenn es ein vertuschter Unfall gewesen wäre, dann muss jemand so abgebrüht sein, so viele Jahre mit dieser Schuld zu leben.
die Ermittler gehen ja von einer Kindesentführung aus.
Zusätzlich wurde das komplette Gelände des Stendaler Ortsteils inklusive mehrerer großer Gebäude durchsucht. Darüber hinaus wurden über 100 Personen, die sich zum Zeitpunkt des Verschwindens in Wilhelmshof aufhielten, befragt und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung überprüft und in die Suchmaßnahmen integriert.Quelle: https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen/pressemitteilung-details/?no_cache=1&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=64760&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=4bdcb0c80b9fb47b3bbbbc0fda62b129
Heute Morgen wurde durch die Gesamteinsatzleitung entschieden, die Suchmaßnahmen nach dem Mädchen in den angrenzenden Waldgebieten vorerst einzustellen. Die Polizei erachtet eine strafbare Handlung als immer wahrscheinlicher und leitete ein Ermittlungsverfahren gem. §235 StGB (Entziehung Minderjähriger) ein.