Wer diesen Thread
Mord an Judith Thijsen (23)verfolgt hat, hat einen guten Einblick erhalten, was in Bezug auf forensische Kliniken, Therapien, unbegleitete Ausgänge und Vertuschungen seitens der Einrichtung alles möglich ist.
Es scheint so zu sein, dass ein verurteilter Straftäter, der wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde und nun weggesperrt und therapiert werden soll, ohne dass an Vollzugslockerungen erst mal überhaupt zu denken wäre, der aber gleichzeitig alkohol- oder drogensüchtig ist, zuerst einmal in eine Einrichtung kommt, die für den Entzug und die Suchttherapie zuständig ist. Dort werden diesem Straftäter - der dort nicht "Insasse" oder "Straftäter", sondern "Patient" genannt wird - im Laufe der Suchttherapie Freiheiten bis hin zu unbegleiteten Ausgängen eingeräumt, ohne Ansehung der Sicherungsnotwendigkeit aufgrund seiner verübten Straftaten und ohne Therapie bezüglich der eigentlichen Ursachen für die Tatbegehung.
Ich konnte das kaum glauben, als ich davon las, das scheint aber tatsächlich rechtlich so vorgesehen zu sein.
Weiter wurden dort von dem Therapeuten Unterlagen zurückgehalten, obwohl alle Unterlagen beschlagnahmt waren und an die Polizei hätten ausgehändigt werden müssen.
Ich möchte das jetzt nicht verallgemeinern, aber es scheint doch möglich zu sein und auch vorzukommen, dass das Personal derartiger Einrichtungen nicht vollumfänglich mit der Polizei kooperiert.
Dies alles hat mich davon überzeugt, dass die Nähe zu Uchtspringe im Fall von Inga keinesfalls außer Acht gelassen werden darf, sowohl die örtliche Nähe als auch die Verbindung als Nachbetreuung für entlassene Uchtspringe-Insassen als auch die eventuelle Kooperation bezüglich Catering oder dergleichen.