@EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Meiner Meinung nach, gab es allenfalls eine handvoll Personen, die im Rahmen eines Anfangsverdachtes einer näheren Überprüfung ( das "berühmte durchleuchten") unterzogen wurden. Zu keinem Zeitpunkt, wurde aber berichtet, dass sich ein Anfangsverdacht dermaßen erhärtet hätte, dass man von einem "Tatverdächtigen" , bzw. den "Tatverdächtigen" sprechen konnte.
Gut, du hast Recht. Ich habe das unsauber benannt. Ist ja rechtlich gesehen wohl ein großer Unterschied und ermöglicht daher unterschiedliche Möglichkeiten in den Ermittlungsmaßnahmen.
Nun stellt sich mir die Frage, was hier in unseren konkreten Fall einen Anfangsverdacht auslösen könnte und was dieses "Durchleuchten" dann darstellen würde? Den Namen durch den Polizeicomputer jagen und schauen, ob es Vorstrafen, bzw. frühere Ermittlungen gab, polizeiliches Verhör oder nur eine Befragung?
Würde es überhaupt für einen Anfangsverdacht reichen, wenn jemand zum angenommenen Tatzeitpunkt den Wilhelmshof per Fahrzeug verlassen hat?
Oder müssten noch andere Dinge hinzukommen, wie: derjenige war telefonisch nicht erreichbar, er wohnt alleine und niemand kann bezeugen, wann er nachhause kam?
Desweiteren würde ein alleiniger Anfangsverdacht wohl auch ausschließen, die Wohnstätten zu durchsuchen oder die Routerdaten daheim zu sichten, die Telefondaten vom Provider anzufordern oder eben das Fahrzeug spurentechnisch unter die Lupe zu nehmen.
Vielleicht könnte ja
@Rick_Blaine hier einmal richtigstellen, wann was möglich ist für die Ermittlungsbehörden. So wie ich das mitbekommen habe ist er ja Jurist und seine Expertise ist hier im Forum sehr respektiert.
EDGARallanPOE schrieb:Auf dem Wilhelmshof selber, soll kein Mobilfunkempfang möglich sein.
Was dann zwingend, einen/mehrere Festnetzanschluss/Festnetzanschlüsse erfordert, um telefonisch erreichbar zu sein und auch einen Notruf absetzen zu können.
Das hat natürlich auch Auswirkungen, auf eine hier vermutete Absprache einer Person auf dem Wilhelmshof, mit einer dritten Person von außerhalb.
Diese Person müsste dann das Festnetz benutzt haben, oder den Wilhelmshof verlassen haben, bis sie ein Netz für ihr Mobiltelefon gefunden hätte.
Ok. Danke für die Info. Die Gegend ist ja echt tot. Da gibt es nicht wirklich etwas im Umkreis, was Leute anlocken könnte, die mit dem Willhelmshof nichts zu tun haben. Wenn man die Theorie verfolgt, dass jemand vom Hof einen Tipp gegeben hat und ein anderen Inga entführt hat, müsste dieser Tippgeber also über das Festnetz mit dem Entführer kommuniziert haben, was dann aber für die Ermittler in den Telefonprotokollen ersichtlich gewesen sein muss, sofern sie diese einsehen durften.
Wenn die komplette Gegend um den Willhelmshof auch Empfangsmäßig dermaßen tot ist, kommt man wohl mit der Funkzellenüberprüfung auch nicht wirklich weiter...
Am Anfang dachte ich, die Abgelegenheit der Lokalität würde helfen den Täter schnell einzukreisen und man könne die Schlinge schnell enger ziehen aber nun sieht es so aus, dass diese besonderen Umstände die Aufklärung enorm erschweren, bzw. beinahe unmöglich machen. Verdammt.