Der Fall Birgit A. aus Lohmar
31.10.2021 um 14:03Lichtgestählt schrieb:Dann muss auf die Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit Schildern hingewiesen werden. Eine geheime Überwachung aller Passanten ist unzulässig.Punkt 1.
Was bedeutet “Auffällige“? Wodurch könnte man dort auffallen?
Gut, das hatte ich nicht bedacht.
Punkt 2.
Mit "auffällig" meinte ich nicht, dass man es ihm ansieht sondern dass der Täter vielleicht, weil er sich unbeobachtet fühlt, gleich mehrfach dort hingeht. Einfach, weil er sich zu dem Schild, dem Ort hingezogen fühlt. Vielleicht zu bestimmten Zeiten. Vielleicht geht er ein Stück in den Wald hinein.
Ich wage mich dennoch noch mal auf "dünnes Eis". Sorry, nicht meckern.
Sagen wir dennoch, es GÄBE eine Videoüberwachung. Der Vorteil daran wäre, eben die von mir aufgezählten "Auffälligkeiten" analysieren zu können. Das sind geschulte Leute.
Videos kann man vor und zurück anschauen. Man kann Mimik und Gestik, Körpersprache studieren und hat im besten Falle ein Autokennzeichen. Die meisten Leute, die das Schild betrachten und lesen, fallen sowieso durch das Raster. Und vielleicht bleiben zwei stecken. Danach könnte man den Verdächtigen näher observieren. Vielleicht verdeckt ermitteln.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass die Kripo schon recht gezielt in eine Richtung geht.