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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.966 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 20:43
Zitat von PalioPalio schrieb:Sofern also ein fremdes DNA-Profil aus Spuren an Körperteilen, Kleidung oder Gegenständen ermittelt werden konnte, kann man davon ausgehen, dass ein Abgleich mit dem nahen Umfeld bereits erfolgt ist.
Ich frage mich die ganze Zeit schon, WIE DNA nach so langer Zeit noch nachweisbar sein könnte. Woran die gehaftet hat. Wenn das, was ich über google gefunden habe, richtig ist, dürfte nach der langen Liegedauer doch maximal noch das Skelett übrig gewesen sein. Und Kunstfaserkleidung, vielleicht noch Schuhe und Kunststoffgegenstände, Schlüssel, etc.

Wäre DNA, die bspw. in Form von Blut in die Ritze von so nem handelsüblichen Autoschlüssel gesickert ist, nach so langer Zeit bei Wind und Wetter draußen, nicht auch komplett verschwunden? Weiß das zufällig jemand?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:01
Zitat von Julez132Julez132 schrieb:Ich frage mich die ganze Zeit schon, WIE DNA nach so langer Zeit noch nachweisbar sein könnte. Woran die gehaftet hat. Wenn das, was ich über google gefunden habe, richtig ist, dürfte nach der langen Liegedauer doch maximal noch das Skelett übrig gewesen sein. Und Kunstfaserkleidung, vielleicht noch Schuhe und Kunststoffgegenstände, Schlüssel, etc.
Es gibt doch einige gut erhaltende Gegenstaende.
Laut Kreuter gäbe es mehrfach Anlass zur Hoffnung, da die Kleidung sowie andere Gegenstände aus dem Besitz des Opfers zum Teil gut erhalten seien. Auch wurden Gegenstände sichergestellt, die mutmaßlich vom Täter stammen.
Quelle: https://www.express.de/bonn/vermisst-seit-2015-fall-birgit-ameis---54--aus-lohmar--es-war-doch-ein-verbrechen-38259876

Ich glaube DNA kann man laenger nachweisen, als man denkt.
Je älter eine Spur, desto schwieriger wird es mit der Typisierung. Das kann man sicherlich so sagen und auch wir haben zahlreiche Studien mit Zeitreihen bei faulendem Gewebe (unter Labor- und Freilandbedingungen), bei flüssigen Proben, unterschiedlich verbrannten Geweben und Knochen und vieles mehr durchgeführt, um festzustellen, wie lange die DNA noch typisiert werden kann. Aufgrund der heutigen modernen Methoden aber, gelingt eine Analyse noch erstaunlich lange.

Fakt ist, dass sich eine getrocknete DNA-Spur (z.B. aus Blut, Sperma oder Speichel) mindestens jahrzehntelang halten kann. Das weiß man durch viele Einzelfälle (alte Morde von vor 20 oder 30 Jahren, wo heutzutage mit
modernen Mitteln DNA aus den Spurenträgern erfolgreich analysiert werden kann) oder auch durch systematische Versuche, weil unsere alten Kollegen schon vor 50 oder 60 Jahren Blut- und Speichelproben bei Obduktionen auf
Baumwolltupfer verbracht und für den Fall der Fälle gelagert haben. Diese können heute ohne Probleme analysiert werden (die Proben, nicht die Kollegen…). Sobald eine DNA-Spur getrocknet ist, passiert relativ wenig mit den Molekülen.
Quelle: https://www.forensik-hh.de/2018/04/04/forgen-informiert-zur-haltbarkeit-von-dna-spuren/


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13.04.2021 um 21:22
@Julez132
Da habe ich noch einen sehr interessanten Bericht gefunden. Schade, dass dieses Verfahren in Deutschland nicht zugelassen ist.
In den Niederlanden ist es – anders als in Deutschland – erlaubt, die DNA-Spur eines unbekannten Täters nach Herkunft und Verwandten zu analysieren. So konnte jetzt ein mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder geschnappt werden.
In Deutschland ist bislang weder die Bestimmung der biogeographischen Herkunft eines unbekannten Spurenlegers durch DNA-Analyse erlaubt noch die Suche nach genetischen Verwandten eines unbekannten Spurenlegers (“familial searching“). Offenbar wird erwogen, zumindest in der DNA-Analyse-Datei (DAD) beim Bundeskriminalamt ein „familial searching“ in Zukunft zu erlauben. Bei einem Kapitaldelikt könnte man dann das klassische DNA-Profil des unbekannten Spurenlegers in die DAD eingeben und prüfen, ob es zumindest unter den dort gespeicherten DNA-Profilen von verurteilten Straftätern genetische Verwandte gibt. In Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist diese Art des „familial searching“ in der DNA-Datei gesetzlich erlaubt, ebenso in den Niederlanden. Jedoch erlauben klassische DNA-Profile, wie sie in der DAD gespeichert sind, allein die Feststellung enger genetischer Verwandtschaft wie zwischen Eltern und Kindern oder unter Geschwistern. Es müssen also enge Verwandte eines unbekannten Spurenlegers in der DAD gespeichert sein, damit das „familial searching“ funktioniert. Entfernte und enge Verwandte hingegen können mit der Y-chromosomalen DNA-Analyse gefunden werden – aber in der DAD sind keine Y-chromosomalen DNA-Profile gespeichert. Aus diesem Grund sind die gesetzlichen Möglichkeiten zum „familial searching“ in den Niederlanden weiter gefasst. Sie erlauben auch, in einer DNA-Reihenuntersuchung Verwandte des unbekannten Spurenlegers herauszufiltern wie im Fall von Milica v. D. Am besten sei es, wenn die Verwandtensuche über Y-chromosomale DNA-Analyse laufe und in die Auswahl für eine Reihenuntersuchung zusätzlich Angaben zum Aussehen und zum Alter miteinbezogen würden, sagt Manfred Kayser, Professor für Forensische Molekularbiologie und Leiter der Abteilung für Genetische Identifizierung am Erasmus University Medical Center in Rotterdam. Kayser unterstützt mit seinem Team die Polizei in den Niederlanden in „cold cases“, auch im Falle Milica v. D. Um Kapitalverbrechen mit unbekannten männlichen Spurenlegern über eine DNA-Analyse aufzuklären, sei eine Kombination dieser Faktoren „das Effektivste“, das es zurzeit gebe. (ktr.)
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/moerder-wird-nach-25-jahren-durch-dna-analyse-ueberfuehrt-15346930.html


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:36
@lucyvanpelt

Das Problem ist die Feuchtigkeit. In einer feuchten Umgebung ist DNA nur sehr schlecht haltbar. Man sollte da an die Fälle Frauke Liebs und Peggy Knobloch erinnern, keine Täter-DNA konnte dort mehr gefunden werden, der Fall Knobloch stand diesbzgl. sogar in den Schlagzeilen, wo dann sich als "Verursacher" der DNA ein Werkzeug der Ermittler herausstellte.

Eine DNA könnte nur über diese lange Zeit an diesem Ort erhalten bleiben, wenn sie irgendwo geradezu luftdicht eingeschlossen gewesen wäre (z.B. Flasche o.ä.), aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht sehr groß, es wäre eher ein Glückstreffer. Anderes wird kaum in Frage kommen, denn sobald Luft dran kommen kann, kann sich auch Kondenswasser bilden und irgendwann finden sich Mikroorganismen, die dann die letzten Reste der DNA zersetzen.

DNA in gebundener Form wie in Haaren/Fingernägeln wären noch eine Möglichkeit, aber auch diese sind unter schlechteren Bedingungen (Grab) nach 4 Jahren verwest und damit auch kaum wahrscheinlich. Hier dürften die Bedingungen für die Verwesung "optimal" gewesen sein, besser als in jedem Grab. Keinerlei Sauerstoffmangel, Feuchtigkeit und eine Unmenge an Mikroorganismen.

Wenn man dort DNA finden sollte, sollte man erst mal fragen, ob die nicht später dort hingekommen sein könnte (wie im Fall Knobloch).


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:42
Zitat von Julez132Julez132 schrieb:Die Familie selbst geht ja davon aus, dass BA den Mörder kannte. Es ist anzunehmen, dass die Familie und die Ermittler mehr wissen, als wir. Es gibt sicher gute Gründe nicht alle Infos mit den Medien zu teilen.
Ich weiß nicht ... Ich glaube, wenn jemand so plötzlich aus dem Umfeld verschwindet und du keine Erklärung hast, dann versucht du eine zu finden, die dir plausibel erscheint - oft versteifen sich Leute auf solche Erklärungen, einfach, um ihre Psyche zu entlasten - sie glauben dann eine Erklärung und müssen nicht ständig darüber nachdenken.

Es kann auch ganz anders gewesen sein - prinzipiell steht die Familie ja vor einem Rätsel und wie jemand schrieb - mitunter nehmen solche Geschichten sehr seltsame Wendungen (Tanja Gräff).
Zitat von Julez132Julez132 schrieb: Meiner Meinung nach muss der Täter kein Ortskundiger sein. Stell euch vor, ihr habt jemand im Affekt erschlagen und nun steht ihr da mit ner Leiche, ggf. auch noch irgendwo draußen, öffentlich. Was tut ihr?
Ich kann mir da sehr schwer einen Affekt vorstellen - und ein wenig ortskundig musst du auf jeden Fall sein - hier im Schwarzwald gibt es z.B. riesige Fichtenwaldmonokulturen - wenn du da auf gut Glück hinfährst, da kann man einfach durchschauen. Der Täter hatte auch Glück: Was, wenn es die Lieblingspilzstelle, ein Geocachingversteck, eine Austretstelle, ein Biwaker um die Unterkunftskosten zu sparen oder sonstiges gewesen wäre? Wenn ein Hund angesprungen wäre?

Der Täter wusste schon, was er tat, allerdings war eine gute Portion "Glück" dabei (siehe auch Peggy Knobloch, fast unglaublich, dass in unserer zivilisierten Welt Orte existieren, die über ein Jahrzehnt nicht aufgesucht werden.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:45
Was wäre wenn der Täter ein geschlossenes festes Brillenetui verloren hätte? Lesebrille z.B... Daran müsste doch noch DNA sein. Das hält sich doch bestimmt über Jahre, trotz Feuchtigkeit etc. Es könnte beim ziehen der Leiche durch die Tannenzweige dort irgendwo herausgefallen sein, und war für ihn nicht mehr auffindbar, oder er merkte es erst später.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:49
Zitat von PalioPalio schrieb:In diesem Fall standen noch mögliche Funde mit Tatbezug im Raum, bei denen ein Abgleich wieder notwendig sein würde. Die Annahme, dass die Polizei diese DNA-Untersuchung, in die die betreffenden Personen zu Vergleichszwecken einmal eingewilligt haben, jedesmal wieder neu macht, ist ziemlich praxisfern.
Es ist aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die erste Abgleichung gemacht wird, egal. Die Polizei ist nicht berechtigt, die Ergebnisse oder die Proben zu speicher bzw. zu lagern, nur weil sie hofft, in Zukunft evtl. weitere DNA-Spuren an bisher unbekannten Orten oder Gegenständen zu finden.

Zumal die Proben ja zum überwiegenden Teil nicht von Verdächtigen stammen, sondern von Personen, die mit dem Fall prinzipiell nichts zu tun haben.

Ein fiktives Beispiel aus dem aktuellen Fall:

* am Lenkrad von BAs Auto hat man DNA gefunden, die nicht von ihr stammt

* BAs Ehemann berichtet der Polizei, dass ein Nachbar aus Lohmar drei Tage vor dem Verschwinden von BA das Auto für Einkäufe ausgeliehen hatte, weil sein eigenes Auto eine Panne hatte. Die Ostertage hat er mit Freunden in Lohmar verbracht und hatte keinen Gelegenheit, mal eben nach Lautzenhausen und zurück zu fahren, um jemanden umzubringen und die Leiche verschwinden zu lassen. Er hat also ein Alibi und kommt sicher nicht als Täter in Frage.

*die Polizei bittet daraufhin den Nachbarn, eine Speichelprobe abzugeben, das es für die Ermittlungen wichtig zu wissen ist, ob die DNA am Lenkrad vom Täter stammt

* man nimmt also vom Nachbarn eine Probe und das Ergebnis zeigt, dass die Probe am Lenkrad von dem Nachbarn stammt. Damit kann diese DNA-Probe nicht weiter für die Suche nach dem Täter genutzt werden, denn der Nachbar war ja nicht der Täter, sondern hat einfach nur das Auto benutzt.

* 5 1/2 Jahre später wird die Leiche von BA gefunden, daneben liegt ein Messer, an dem (trotz der langen Lagerzeit) BAs Blut und männliche DNA nachgewiesen wird (rein fiktiv!!!), es besteht also eine hoche Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die Tatwaffe mit der DNA des Täters handelt

* es gibt in dieser Konstellation keinen Anlass, die DNA mit den Daten dieses Nachbarn abzugleichen, er hat ein Alibi und kommt als Täter nicht in Frage. Die Polizei ist nicht berechtigt, einfach mal beliebige DNA-Vergleiche zu machen, also ins Blaue zu schießen.

* wäre die Leiche allerdings nach 5 1/2 Jahren in Lohmar und nicht am Hahn gefunden worden, wäre das Alibi vielleicht bröckeliger, der Nachbar käme also rein theoretisch schon als Täter in Frage (weil er dann kein Alibi hat, für einen Tat in Lohmar hätte die Zeit, die er zwischendurch mal ohne Freunde verbracht hat, gereicht); es besteht aber keine Berechtigung der Polizei, die DNA-Ergebnisse des Nachbarn jetzt mit der DNA an der Tatwaffe abzugleichen, weil dafür kein ausreichender begründeter Anfangsverdacht besteht (er ist ja einfach nur der Nachbar, hatte keinen Konflikt und keine Affäre mit BA)

* Theoretisch könnte der Nachbar ja sogar der Täter sein, selbst wenn die Leiche in Hahn aufgefunden wird (z.B. wenn die Freunde ihm ein falsches Alibi gegeben haben); zum Zeitpunkt der Probenabgabe wusste er dann, dass seine DNA wahrscheinlich im Auto und auf der Tatwaffe vorhanden ist. Die DNA im Auto konnte er plausibel erklären (durch das Ausleihen des Autos), die an der Tatwaffe nicht. Er wusste aber auch, dass die Tatwaffe noch nicht gefunden ist, und von daher erst mal keine konkrete Gefahr der Entdeckung droht

* Der Nachbar hatte damals freiwillig in die DNA-Untersuchung, die der Analyse diente, ob die gefundene DNA vom Täter stammen könnte, eingewilligt. seine Probe wurde nicht untersucht, um festzustellen, ob er der Täter ist, sondern lediglich um festzustellen, ob eine gefundene DNA vom Täter stammen könnte. In diese Untersuchung hat er eingewilligt.


* Die Polizei kann jetzt nicht einfach diese Einwilligung auf eine Überprüfung, ob er als Täter in Frage kommt, erweitern. Dazu hat sie keine Berechtigung. Sie muss erneut um Einwilligung bitten, wenn er die nicht gibt, kann die Probe nicht untersucht werden


Zum zum Zeitpunkt der ersten Probenanalyse kann die Polizei nicht wissen kann, welche Fragestellungen in Bezug auf die genommenen DNA-Proben in diesem Ermittlungsverfahren noch auftauchen. Sie kann dann nicht einfach für den Fall, dass sich neue Ermittlungsansätze ergeben, das Probenmaterial und die Ergebnisse archivieren, sondern ist verpflichtet, beides unverzüglich zu vernichten, wenn ein negatives Ergebnis vorlag.
Lediglich in den Akten verbleibt ein Vermerk, wer für welchen Abgleich Proben abgegeben hat und dass dieser ein negatives Ergebnis ergeben hat. Auch dieser wird aber gelöscht, sobald der tatsächliche Täter ermittelt und rechtskräftig verurteilt wurde.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 21:56
Sehr gute juristische Zusammenfassung @cododerdritte.

Btw war eigentlich bekannt, ob das Opfer irgendwelche (flüchtigen) Bekanntschaften in der Gegend ihrer Arbeitsstelle gehabt haben könnte? Wurde im Thread bestimmt schonmal erwähnt, aber vllt kann das jemand kurz auffrischen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 22:01
@245HCT74
@cododerdritte

Danke, gut erklaert.
Ich habe halt immer im Hinterkopf die Aussage von Kriminalhauptkommissar Kreuter bezueglich der DNA und hoffe sie finden trotz allem noch etwas brauchbares :
Die Chancen stehen hier nicht schlecht!



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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 22:15
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Ich habe halt immer im Hinterkopf die Aussage von Kriminalhauptkommissar Kreuter bezueglich der DNA und hoffe sie finden trotz allem noch etwas brauchbares :
Die Chancen stehen hier nicht schlecht!
Das klingt schon mal wesentlich anders als seine Aussage im Stern-Artikel: Es ist wie die Stecknadel im Heuhaufen zu suchen, schlimmer noch, wir haben noch nicht mal einen Heuhaufen. (Sinngemäß zitiert.)


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 22:52
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Ich habe halt immer im Hinterkopf die Aussage von Kriminalhauptkommissar Kreuter bezueglich der DNA und hoffe sie finden trotz allem noch etwas brauchbares :
Die Chancen stehen hier nicht schlecht!
Naja, es wäre aber auch taktisch sehr unklug zu sagen: "Nein, wir befürchten dass da nichts mehr zu machen ist. Die Spuren sind sehr wahrscheinlich nicht mehr auszuwerten....." Also wird man immer sagen, dass man optimistisch ist, alleine schon um den Täter nervös zu machen.

Was am Ende tatsächlich herauskommt müssen wir abwarten.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 23:28
Auch nur fiktiv!
Dann wäre es also wesentlich leichter für die Polizei,wenn es ein Verwandter von BA(Blutsverwandter)gewesen wäre?
Vergleich BA/DNA mit der Tatverdächtigen DNA auf evtl.Gemeinsamkeiten.Nur beim Ehemann wirds dann wieder schwieriger...
Und der Supergau wären eineiige Zwillinge(verdächtig) unter den Blutsverwandten,dann wirds richtig knifflig.(wenn beide noch am Leben sind).
Ich habe letzte Woche gelesen,das es Forschern gelungen ist DNA aus der Luft zu extrahieren...


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

13.04.2021 um 23:33
Zitat von babyschimerlosbabyschimerlos schrieb:Ich habe letzte Woche gelesen,das es Forschern gelungen ist DNA aus der Luft zu extrahieren...
Ja, die Luft ist tatsächlich voll von DNA. Eigentlich nicht die Luft, aber das was wir als Luft bezeichnen enthält ja jede Menge Staubapartikel, auf denen z.B. Bakterien sitzen können, Schimmelsporen, Pollenkörner.... Die alle enthalten natürlich DNA. Aber die wird bei der Analyse einer Täter-DNA nicht mit erfasst.


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13.04.2021 um 23:43
@cododerdritte

Bei so einem fundierten Wissen das Du hier an den Tag legst....
Wie denkst Du,könnte das abgelaufen sein,wenn Du nach der aktuellen Faktenlage/BA einen Tipp abgeben würdest?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 00:51
@cododerdritte
Ich habe deine Beiträge zu BA gefunden.
Hätte ich gleich drauf kommen können wo ich die finde...


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 09:06
Ich finde mit den neuen Fragestellungen löst man sich schon von der "09:30 Uhr Sichtung" an Ostersamstag ("Brötchenzeuge"), und schafft damit weiteren zeitlichen Raum für mögliche Handlungsabläufe.

In Frage 2 wird formuliert, dass der Wagen "zuletzt" auf dem Gemeindehausparkplatz abgestellt war.
2. Wer hat den roten Pkw Renault Megan Scenic, SU-UA 256, wahrgenommen? Dieser war zuletzt auf dem Gemeindeparkplatz im Mühlenweg in Lautzenhausen abgestellt worden.
"Zuletzt" könnte -theoretisch- den Zeitraum von Ostersamstag (04.04.) bis zum Auffindetag des Wagens, Samstag (11.04.), betreffen.
MMn. wird der mögliche Zeitrahmen für das Abstellen des Wagens soz. "erweitert", wie ja auch für das ganze mögliche Geschehen mit der Formulierung "am 04.04. oder in den Tagen danach". Vllt. kann man sich bei der Entwicklung von Thesen dann auch mal von der "Brötchenzeugen-Sichtung" lösen.

In Frage 3 wird nach Personen oder Beobachtungen zum Abstellort (Gemeindehausparkplatz) am 04.04. oder den Tagen danach gefragt, ohne dabei einen unmittelbaren Bezug zu BA herzustellen, es geht nur um den Abstellort ihres Pkw..
3. Wer hat Ostersamstag, 04.04.2015 oder an den Tagen danach, Beobachtungen zu Personen oder anderen Fahrzeugen am Abstellort des Pkw von Birgit Ameis am Mühlenweg in Lautzenhausen gemacht?
Vielleicht will man noch mal abklopfen, ob z.B. eine Person im eigenen Wagen vor Ort geparkt hatte, mit welcher BA eben doch dort verabredet gewesen sein könnte?

Auch frage ich mich, woraus man schliessen mag, dass die Leiche in den Wald verbracht und dort abgelegt wurde, d.h. dass BA bereits tot war, als sie dort abgelegt wurde?
4. Wer hat am Ostersamstag, 04.04.2015 oder in den Tagen danach Beobachtungen gemacht, die mit dem Verbringen und Ablegen der Leiche von Birgit Ameis, in dem Waldgebiet der Gemarkung Büchenbeuren, an der alten Hunsrückhöhenstraße B 327, K 77 Richtung Lötzbeuren unweit der Start- und Landebahn des Flughafens Hahns, im Zusammenhang stehen könnten?
Könnte womöglich zuvor die Leichenstarre eigesetzt haben, und ihre Überreste wurden in einer Haltung aufgefunden, wie sie so nicht auf dem Waldboden liegend entstehen kann? Also z.B. in der "Emryonalhaltung", die bei Enge (vllt. in einem Kofferraum) entstand, als sie in einen Kofferraum gelegt wurde? Dann hätte sie vllt. über Stunden/Tag/Tage im Kofferraum (in dieser Haltung) gelegen, was dann ein Hinweis auf einen ortsansässigen Täter sein könnte. Oder was könnte darauf hinweisen, dass der Fundort nicht der Tatort ist?

Quelle für die zitierten Ermittler-Fragen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/4881533


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 09:35
Ich hatte das Thema hier schon mal angedeutet. Falls es möglich gewesen ist ein Bewegungsprofil vom Handy zu erstellen, weiß die Polizei in welchem Radius ungefähr das Handy sich am Samstag befunden hat. Dieser Gefahr muss sich ein Täter aussetzen. Entweder in Kauf nehmen oder vorher entsprechenden Maßnahmen treffen. Treffe ich mich mit einer Person irgendwo auf einem Parkplatz weiß ich nicht ob und welche Daten dabei im Handy der Person registriert werden oder auch beim Provider. Es entstehen digitale Spuren. Die Ermittler werden alles unternommen Daten zu analysieren. Das Handy war also quasi ein 6er im Lotto. Der Täter muss entweder dämlich sein, dass Handy nicht auszuschalten und gar zu vernichten oder das Handy wurde schon vorher Apartment / Tower etc in den Flugmodus gebracht. Eine Bewegungsprofilauswertung ist in der Lage zu erkennen ob das Handy im Tower oder 700 Meter weiter weg im Apartment lag. Ein Handy daher nur im Flugmodus zu lassen und nicht zu vernichten bedarf einer schlüssigen Erklärung. Angenommen der Täter kannte BA flüchtig , konnte er auch nicht wissen ob die Frau noch ein Telefonat führt um beispielsweise über ein Treffen zu sprechen und damit andeutet sie kommt später nach Hause. Ich habe zwar keine kriminelle Energie aber das sind alles Risiken die ich nicht eingehe. Selbst eine Liebschaft könnte die Frau mit einer vertrauten Freundin geteilt haben.

Es kann bedeuten, dass der Täter bereits sehr früh die Hoheit über das Handy hatte. Viele Apps nutzen Standortdienste , Google nutzt es etc. Sicherlich muss BA das nicht aktiviert haben, aber als Täter weiß ich es nicht , es sei denn ich kenne die Frau gut. In der Tätersuche ist das Handy für mich ein entscheidender Faktor. In meiner Tätertheorie ist es gar ein entscheidender Fehler gewesen, das Handy nicht zu vernichten. Hierbei spielt es auch keine Rolle ob BA selbst den Flugmodus aktivierte. Das Handy, der Provider sammelt Daten. Es wird definitiv ein Bewegungsprofil des Handys geben.

Die Polizei hat nach deren Angaben ein Tathergang rekonstruiert. Diese Daten werden dabei eine Rolle gespielt haben. Es wird auch von einem unbekannten Täter und auch möglichen Tatverdächtigen gesprochen. Ich vermute der Zeugenaufruf dient dazu , das der TV dadurch bestätigt werden soll.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 09:58
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Es wird definitiv ein Bewegungsprofil des Handys geben.

Die Polizei hat nach deren Angaben ein Tathergang rekonstruiert. Diese Daten werden dabei eine Rolle gespielt haben.
Das ist alles richtig, aber: Das Handy wurde ja schon seinerzeit im Auto gefunden. Wenn es also etwas "hergegeben" hat, dann hat die Polizei diese Informationen bereits seit langer Zeit.

Soweit ich sehe gab es in der Fahndung nach dem Auffinden des Autos, aber keine Fragen die irgendwie erkennen lassen, dass das Handy irgendwelche Hinweise geliefert hat, die über das Offensichtliche hinausgingen. Wenn es ein Bewegungsprofil gäbe aus dem irgendetwas ungewöhnliches herauszulesen war, dann wäre man damit doch vermutlich bereits in der langen Zeit nach Auffindung des Autos an die Öffentlichkeit gegangen. Einfach weil man ja so gar nichts hatte - und auch seit dem Leichenfund ist nicht wirklich darauf eingegangen worden.

Daher vermute ich, dass es entweder nicht möglich war, ein solches Bewegungsprofil zu erstellen (warum auch immer) oder es hat nur ein völlig unauffälliges Ergebnis (Handy in Lohmar, auf dem Hahn und in Lautzenhausen) ergeben, das so gar nichts besonderes erkennen lässt. Denn dass BA in Lohmar, auf dem Hahn gewesen ist und zumindest ihr Handy auch in Lautzenhausen auf dem Parkplatz - nun ja, das war ja bekannt.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 10:01
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Ich vermute der Zeugenaufruf dient dazu , das der TV dadurch bestätigt werden soll.
Wie genau meinst Du das mit dem "Bestätigen"?

Kann man nicht davon ausgehen, dass der Täter auch ein Handy hatte? Die Polizei hat doch bestimmt auch alle anderen Handys kontrolliert, die sich am 04.04.2015 dort in der Gegend in den umliegenden Funkzellen befanden. Es scheint jedoch leider keine Übereinstimmung in den Bewegungsabläufen gegeben zu haben, zwischen BA's Handy und einem zweiten/anderen Handy, sonst hätte man den möglichen Täter ja schon damals im Visier haben können, oder?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.04.2021 um 10:06
Nein, wenn der Täter sein Handy am Arbeitsplatz oder sonstwo absichtlich liegen lässt, gibt es kein Bewegungsablauf. Oder sein Handy war auch im Flugmodus. Dann gibt es auch keine Daten. Zeugen zur TV Bestätigung sind gewichtiger zu betrachten als Indizien siehe auch der Fall Reusch.


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