Der Fall Birgit A. aus Lohmar
16.12.2020 um 21:06mitH2CO3 schrieb:Wie möchtest Du denn "am Morgen" zeitlich definiert wissen?Na, spätestens um 12.00 ist Mittag. Und die Flugmodus-Einschaltung wurde mit "früher Nachmittag" bezeichnet, was ich als frühestens 13.00 und spätestens 15.00 interpretieren würde.
Ich schließe aber auch nicht aus, dass der Brötchenzeuge sich geirrt haben könnte. Wir wissen halt nicht, wie er seine feste Überzeugung begründet hat. Wenn er z.B. sicher war, dass er nur Samstag früh beim Bäcker gewesen sein kann, weil z.B. der Bäcker Karfreitag und Ostersonntag geschlossen war , dann würde ich das schon für ziemlich glaubwürdig halten. Aber, wie gesagt, solche Infos haben wir leider nicht.
Zur unklaren Uhrzeit: Auch wenn der Zeuge das Auto gegen 9.30 gesehen hat, könnte es ja schon seit 6.00 dort stehen. Oder seit dem Vorabend.. Weiss man halt nicht.