Es sind in dem Fall so simple Dinge die bei mir sauer aufstossen , insbesonders auch die wohl prekäre Rechtslage wenn ein Mensch verschwindet.
- Es gibt kein offizielles Foto oder Beschreibund der Klappbox, sehr wohl aber von den Wanderstöcken und dem Trolley.
- es gibt ein Foto von der Strickmütze in den französischen Nationalfarben.
- Die Familie, der Bruder kennen die Box, aber kein Foto. Hilfreich wäre es, da diese vermisst wird.
- Die Polizei hat sich in den ersten 7 Tagen keinen Einblick in die Überwachungsbänder geben lassen.
- muss man 7 Tage warten um einen öffentlichen Aufruf zu starten ?
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@Rick_Blaine : wer entscheidet ab wann öffentlich gesucht wird: Die Polizei oder die Familie (Ehepartner)
Die berühmtem Kriterien (wurde hier schon diskutiert) lagen bereits am Sonntag vor:
Die Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen.
Der aktuelle Aufenthaltsort ist unbekannt.
Es kann eine Gefahr für Leib oder Leben der Person angenommen werden.
Wenn ich also als Angehöriger die Vermutung äussere es besteht Gefahr, weil das Verhalten absolut ungewöhnlich ist und dieses auch begründet wird, dann verstehe ich den Zeitraum von 7 Tagen nicht. Bleibt die Frage wie die Familie insbesonders der Ehemann reagiert hat in den ersten Tagen...Wir dürfen auch nicht vergessen, BA war ab Samstag nicht mehr telefonisch erreichbar. Es gab keinen bekannten Streit (oder gab es den doch ??), die Ehefrau kam nach der Arbeit nicht nach Hause.