Fichtenmoped schrieb:Dann würde da eine gewaltige Lücke in den Vorschriften sein.
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@FichtenmopedMich hat der Fall damals sehr mitgenommen.
Hab mich seinerzeit mit dieser Katastrophe beschäftigt, aber das liegt nun schon lange zurück.
Ich lese hier heute wieder, weil der thread durch eure Beiträge wieder hochgeholt wurrde.
Eine Frage von mir, weil ihr über seine Krankschreibung schreibt.
L. dutfte ja nicht fluegen, tat es trotzdem.
@Fichtenmopedschreibt von einer gewaltigen Lücke, meint aber etwas anderes.
Ich frage mich, warum in Berufen, die so eine große Verantwortung mit sich bringen,
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (so müsste es dann heissen) nicht direkt vom Arzt
zum Arbeitgeber geschickt wird? Was spräche dagegen?
Eigentlich doch nur, dass ein besonders ehrgeiziger Arbeitnehmer nicht entscheiden könnte,
für die Zeit Urlaub zu nehmen.
Wobei das arbeitsrechtlich nicht o.k. wäre.
Der Urlaub ist zur Erholung da.
Man übergibt also dem Poloten die Krankschreibung, damit der sie weiterreicht.
Ist damals nicht sogar diskutiert worden, dass man das ändern sollte?
Vermutlich geht das nicht, weil Ausnahmen dür bestimmte Berufsgruppen nicht durchzusetzen sind.