Boho schrieb:Die alleinige Verantwortung bei diesem Fall liegt nun schlicht bei AL und Niemand anders. Er hätte an diesem Tag und schon die Tage davor nicht arbeiten dürfen, weil er krankgeschrieben war. Wenn es so war, dass er gefühlt schlechter sah, dann hätte er – egal ob nun psychisch oder organisch bedingt – SOFORT seinen Arbeitgeber informieren müssen und nicht mehr fliegen dürfen. (...) Eine Depression dagegen eben aus den zuvor schon viel diskutierten Gründen keine zwingender Grund, den Dienst nicht ausführen zu können.
Völlig richtig ! Mit der AU und ggf. zeitweise/unvermittelt auftretenden Sehstörungen sowie dem von A.L. auch immer wieder (den Ärzten gegenüber) angegebenen massiven Schlafstörungen (mit entsprechendem Schlafmangel/Erschöpfung) hätte er
keinesfalles fliegen dürfen. Er war
definitiv nicht "fit to fly" wie es in der Branche heißt. Das war aus meiner Sicht ein grober Verstoß gegen sämtliche Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien. Deswegen allein trägt er schon einen sehr großen Teil der Verantwortung für das Disaster. Das er dann auch noch einen Mitnahmesuizid kaltblütig plant (Recherche im Internet, Manipulation des Autopiloten auf dem vorangegangenen Flug usw.) und mit eiskalter Ruhe und Präzision (Aussperren des Kapitäns, ruhige Atemfrequenz, minutenlanger Sinkflug ins Verderben, Ignoranz gegenüber Schreien/Klopfen usw.) ausführt, kann meiner persönlichen Meinung nach nur als noch als krimineller Akt von höchster Verwerflichkeit angesehen werden.
Das Ärztehopping möglich war/ist und das es keine Meldepflicht der Ärzte über die Fluguntauglichkeit an Arbeitgeber/LBA gab und gibt, ist angesichts der Gesamtumstände höchstens noch ein die Tat begünstigender Faktor. Eine "echte" Mitverantwortung kann den Ärzten oder dem LBA aus meiner Sicht nur dann gegeben werden, wenn ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt. Das ist hier aber wohl nicht der Fall gewesen.
Es bleibt also die Frage im Raum, ob diese Wahnsinnstat hätte verhindert werden können, hätte es eine Meldepflicht oder einen Austausch der Ärzte untereinander gegeben. Meiner persönlichen Auffassung nach wahrscheinlich ja, wenn man unterstellt, A.L. wäre genauso vorgegangen, wie er es getan hat. Doch hätte er ganauso gehandelt, wenn es diese Meldepflicht/Ärztekommunikation gegeben hätte ? Ich kann da nur mutmaßen. Doch ich bin mir inzwischen (war nicht immer so) relativ sicher, dass er einen anderen Weg gefunden hätte, seine Suizidabsichten auf die gleiche Art und Weise in die Tat umzusetzen. Vlt. hätte er keine Ärzte mehr aufgesucht, um seine Flugberechtigung nicht zu riskieren. Dann hätte er möglicherweise auch am fraglichen Tag in diesem Cockpit gesessen. Mit den wahrscheinlich selben Konsequenzen.
Ich habe aufgrund dieser aktuellen Diskussion hier lange darüber nachgedacht, welche Sicherheitssysteme soetwas verhindern könnten. Es ist mir (noch) nichts eingefallen, was unter allen Umständen funktionieren kann und auch wird. Man kann es nur deutich erschweren, eine solche Tat auszuführen. Verhindern kann man es -denke ich- niemals zu 100%.
Überigens betrifft das auch die Einschränkung der Berufswahl für bestimmte "Risikogruppen", wie es hier vorgeschlagen wurde. Hätte A.L. einen Job in der Verwaltung der LH bekommen, hätte er auch ohne für das Leben anderer unmittelbar verantwortlich zu sein einen vergleichbaren Schaden anrichten können. Nur eben nicht auf die gleiche Art und Weise. Denn wer so kaltblütig plant und so zielstrebig vorgeht, dem unterstelle ich persönlich auch das er andere Möglichkeiten findet, ein nicht weniger grausames Verbrechen zu planen und zu begehen. Auch wenn er nicht im Cockpit eines A 320 sitzt.