@obskur obskur schrieb:Das ist doch Quatsch, natürlich ist AL nach wie vor in der Pflicht gewesen, etwaige gesundheitliche Probleme, die eine Flugtauglichkeit nicht mehr gewährleisten, zu melden. Das ist Bestandteil des Vertrages und ist in einer Liste festgehalten und jedem Flieger bekannt.
Hier habe ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt - sorry.
Ich hoffe, es gelingt mir nachträglich, klarer auszudrücken, was ich meinte:
Es gab die Auflage, dass bei A.L.
zusätzlich zu den jährlichen Routine-Untersuchungen weitere ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden sollten.
War z.B. die 1. zusätzliche Untersuchung unauffällig und
ebenso der Gesundheitszustand von A.L. bis zur 2. zusätzlichen Untersuchung, dann gab es für ihn KEINE Verpflichtung, sich
darüber hinaus weiteren ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Verschlechterte sich jedoch der Gesundheitszustand von A.L.
zwischen der 1. und der 2. zusätzlichen Untersuchung, DANN wäre er selbstverständlich verpflichtet gewesen,
von sich aus erneut beim Fliegerarzt vorstellig zu werden.Das Ergebnis dieser "außerplanmäßigen" Untersuchung hätte aber auch dann NICHT A.L. melden müssen, sondern dieser Fliegerarzt. Mit seiner Konsultation beim Fliegerarzt wäre A.L. seinen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen.
Wäre A.L. bei einer zwischenzeitlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes aber nicht zum Fliegerarzt, sondern zu einem "normalen" Arzt gegangen und AU geschrieben worden, dann hätte er diese AU-Bescheinigung natürlich an seinen AG weiterleiten müssen, der diese dann wiederum an das BLA weiterleiten müsste.
Wenn sich schon die Verantwortlichen um die Kompetenzen streiten und einer die "Schuld" auf den anderen schiebt, jeder von sich behauptet, ER sei ja völlig unschuldig, dann wird uns dieses Thema wohl noch längere Zeit beschäftigen. Aber letztendlich werden spätestens im Rahmen der zu erwartenden Schadensersatzklagen die Gerichte darüber entscheiden, WER WOFÜR verantwortlich ist/war und WER WAS hätte tun müssen
;).
.
.
.