@Rho-ny-theta http://www.vimana-gmbh.de/wp-content/uploads/2013/11/EU_Verordnung_1178-2011.pdf#page=4&zoom=110,-6,1172 (Archiv-Version vom 01.07.2014)hab es gefunden. Muss mich wohl durch 26 Seiten arbeiten.
Med. A.40 auf Seite 4
Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und 2 werden von einem flugmedizinischen Zentrum oder von einem flugmedizinischen Sachverständigen verlängert oder erneuert. Aber auch vom Allgemeinmediziner.
Weshalb erneuert.
Für Klasse 1 gilt die Lizenz nur 12 Monate nach dem 40 und 60 Lebensjahr nur 6 Monate.
Wenn die Ärzte unterschiedlicher Meinung sind wird es kritisch.
Da fehlt möglicherweise die Auffangmöglichkeit bei Untauglichkeit.
Hier steht noch was über das Flugrecht
http://www.rbh-recht.de/rechtsgebiete/flugrechtflugversicherungsrecht/?gclid=CJHlibvc38QCFWsCwwodcGkA9Q