@Commonsense Commonsense schrieb:So ganz bin ich da nicht Deiner Auffassung. Ich meine mich zu erinnern, daß eine Sprecherin der LH sehr wohl darauf eingegangen ist und, mit Recht, darauf hinwies, daß der Arbeitgeber die von vielen hier erwarteten Maßnahmen gar nicht verhängen darf, wie er auch nicht über eine Diagnose informiert wird. Der Arbeitgeber erfährt lediglich durch die Krankmeldung, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht.
Wenn bei den Routineuntersuchungen keine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit festgestellt bzw. übermittelt wird, hat der Arbeitgeber wiederum keine Handhabe.
Wir reden hier von 2 verschiedenen Dingen
;):
1. SIC-Vermerk mit der Auflage zu regelmäßigen KontrollenDieser SIC-Vermerk wurde in die Akten von A.L. aufgenommen, nachdem dieser 2009 die Flugschule über seine "abgeklungene schwere psychische Episode" informiert hatte.
Dieser SIC-Vermerk steht auch in der Lizenz von A.L., und diese lag der LH als AG vor !
Zudem hat LH "nach weiteren internen Recherchen" entsprechende Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
Da darf man sich mit Recht die Frage stellen, weshalb es diese "weiteren internen Recherchen" nicht bereits 2009 gab wenn
LH 2015 in der Lage ist, über diesen SIC-Vermerk hinaus
detaillierte medizinische Unterlagen zu erhalten ?
Darüber hinaus habe ich ganz klar geschrieben, dass die Auflage zu weiteren regelmäßigen Kontrollen NICHT von der LH verhängt wird, sondern vom Fliegerarzt, der diese Kontrollen durchführen muss. Dennoch hatte LH von der Auflage dieses SIC-Vermerks Kenntnis, weil sich dieser auch in der Lizenz befindet. Aber Spohr behauptete,
es gab KEINE Auflagen2. KrankschreibungenHierzu hat LH Recht. Und ich habe es auch niemals angezweifelt und/oder LH einen Vorwurf gemacht, sie hätten von A.Ls. Diagnosen und/oder Krankschreibungen wissen müssen, wenn ihnen diese NICHT zugestellt werden. Diagnosen unterliegen ohnehin der ärztlichen Schweigepflicht, und das ist mir sehr wohl bekannt.
Fraglich ist allerdings - weil bisher darüber offiziell noch nichts bekannt wurde - ob die letzten Krankschreibungen von A.L. (die er zerrissen hat) die einzigen waren, oder ob es seit 2009 nicht evtl. Krankschreibungen gab, die der LH zugestellt wurden.
LH bezieht sich verständlicher Weise derzeit ausschließlich auf diese letzten, ihnen NICHT zugestellten AU-Bescheinigungen.
Und wenn man bei den Routine-Untersuchungen seit 2009 absolut KEINE Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit festgestellt hat, warum sah man dann die Notwendigkeit auf weitere regelmäßige Untersuchungen ? Zumal diese Auflage - wie bereits erklärt -
mehr als eine einmalig im Jahr durchgeführte Routine-Untersuchung bedeutet, ansonsten hätte man sich diese Aufläge sparen können, denn die Routine-Untersuchungen finden ohnehin regelmäßig statt.
Commonsense schrieb:Ich finde diese Schuldzuweisungen überflüssig und zum Teil auch niederträchtig.
Danke, dass ich meiner charakterlichen Beurteilung durch User in diesem Forum ein weiteres Kriterium hinzufügen "darf".
Ich sehe das als ganz klare Beleidigung - und DAS öffentlich durch einen Moderator ?!
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