Nun mal etwas Klarheit in die Bestimmungen des deutschen Erbrechts zu bringen.
Pflichtteilsberechtigt sind nur etwaige Abkömmlinge des Erblassers.
Dann, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt
Der Pflichtteil entspricht dabei der Hälfte ihres gesetztlichen Erbes.
Nun ist es aber nicht so, das der Pflichtteilberechtigte automatisch Anspruch gegen den Erben hat.
Er muss diesen aktiv einfordern und notfalls gerichtlich durchsetzten.
Hier werden die Großeltern Nicole als Alleinerbin eingesetzt haben für das Haus und eventuell noch etwas Barvermögen, von dem sie sich das Auto kaufte.
Das muss aber den Onkels und Tanten von Nicole nicht gepasst haben und sie haben ihren Pflichtteil eingefordert.
Aus dem Haus kriegen sie Nicole nicht raus, trotzdem haben sie wohl eine entsprechende Forderung gegen Nicole gerichtlich durchgesetzt. Um diese zu bedienen ist Nicole erst einmal zuzumuten das Auto wieder zu verkaufen
Widerlich solche Verwandschaft, die der kranken Frau das Erbe nicht gönnen und sie auch noch zwingen das Auto zu verkaufen, das ihr das Hobby mit den Hunden doch sehr erleichtert hat
MissMary schrieb:Mich wundert, dass sie Hartz 4 bekam, ich dachte immer, das bekomme ich nur, wenn ich selbst mittellos bin (was ja auch Sinn macht).
HanniNanni schrieb:Ob es da noch Extraregelungen gibt weiß ich leider nicht.
Da gibt es Sonderregelungen. Im Falle einer Erbschaft gibt es einen Freibetrag, der nicht pfändbares Vermögen darstellt. Betrag weis ich jetzt nicht. Ich glaube es sind € 9.000,- (ausgenommen Immobilien)
Auch wird sie nicht gezwungen werden können aus dem ererbten Haus in dem sie Schon vorher gelebt hat auszuziehen oder dieses zu verkaufen.
Unter Umständen werden sich die Pflichtteilberechtigten ins Grundbuch eintragen lassen können.
Insgesamt kann es sich um kein so großes Vermögen gehandelt haben. Ansonsten hätte Nicole wohl nicht das Auto verkaufen müssen.
Schön wenn man krank und erwerbsunfähig ist und dann noch solche Verwandschaft hat.
Schlussendlich kann man das aber auch nur beurteilen, wenn man die Familienverhältnisse kennt