Mordfall Nicole Stindt (August 2009)
26.10.2015 um 12:07@grizzlyhai
Eben das würde ich so pauschal nicht sagen. Ich finde es seltsam, dass es keinerlei Hinweise auf einen oder mehrere User gibt, die zu dem Tatzeitpunkt vermehrt Kontakt zu ihr hatten. Vielleicht gab es das auch und man hat, aus welchen Gründen auch immer, die gesamte Liste veröffentlicht.
Ich persönlich kenne mich mit Friendscout24 leider nicht aus, aber wenn ich von anderen Portalen wie z. B. Facebook ausgehe, dann bleiben die Nachrichten des Gegenübers auch nach dem Löschen des Profils vorhanden, sofern ich selbst die Konversation nicht lösche. Meistens steht dann da nicht mehr der Name, sondern "gelöschter Nutzer".
Die Hunde von Nicole mussten ja zwangsläufig mindestens zweimal am Tag ausgeführt werden. Es ist erstaunlich leicht dabei mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ich merke das selbst sehr oft, wenn ich mit dem Hund meiner Eltern unterwegs bin. Jeder zweite Hundebesitzer spricht mich an: "Sollen wir die Hunde losmachen, dann können sie spielen?", "Ist das ein Weibchen/Männchen?", "Bekommen Sie den Hund überhaupt gehalten?", "Verträgt er sich mit anderen?", "Tut der was?" etc. Es gibt diverse Gründe eine fremde Person anzusprechen, auch wenn man sonst vielleicht nicht den Mut dazu hat. Wenn die Hunde sich verstehen und man zufällig in die gleiche Richtung unterwegs ist, dann geht man auch gerne ein paar Meter zusammen und so hat man eine Möglichkeit sich kennen zu lernen. Vielleicht hat sie den Täter öfter bewusst oder unbewusst getroffen und so kam ein Vertrauensverhältnis zustande. Das wäre für die Polizei nicht nachvollziehbar, da das ein Szenario ist, wo man sich als Zeuge nichts bei denkt bzw. das schnell wieder vergisst.
@Kodama
Das ist eben auch das, was mich dazu verleiten lässt zu behaupten, dass der Täter eine Person war, dem sie mit ihrem Erbe aus der Not half, sprich ein unbekannter Darlehensnehmer. Sie war an dem vermutlichen Tatabend gut gelaunt und hat sich auf das Treffen gefreut. Das finde ich passt nicht mit der Darstellung bei XY zusammen, weil sie da am Boden zerstört war, als der Pfändungsbeschluss zugestellt wurde. Wenn ich von dieser Reaktion ausgehe und weiß, dass eine Zwangsvollstreckung am nächsten Tag stattfindet, dann bin ich am Vorabend nicht gut gelaunt und habe auch sicherlich keine Lust auf ein Date. Man ist verständlicherweise mit den Gedanken anderweitig unterwegs, denn es geht ja um die eigene Zukunft. Eine Pfändung ist sicherlich ein deutender Einschnitt im Leben, wenn man das nicht gewohnt ist.
@Whitelight
So habe ich die XY-Szene auch verstanden. Dass das dargestellte Szenario anhand der Aussage des User bzw. Zeugen rekonstruiert wurde. Es ist schon länger her, dass ich den XY-Beitrag gesehen habe, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich etwas geschockt war, wie schnell sich das Date und Nicole näher kamen. Deswegen bin ich mir auch nicht 100 Prozent sicher, ob sie wirklich die ganz große Liebe suchte oder einfach nur Nähe. Ich werde mir den Beitrag heute Abend nochmal in Ruhe ansehen.
@grizzlyhai
Wenn man vollstrecken möchte, braucht man einen Titel. Ein Titel kann ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, eine notarielle Urkunde, etc. sein (wen es interessiert, in den Paragrafen 704, 794 ZPO ist das unter anderem geregelt). Die Streitigkeit über den Pflichtteilsanspruch ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Das heißt, man muss ganz normal Klage einreichen, einen Prozess durchlaufen und hoffen, dass kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wird. Irgendwann ist das Urteil rechtskräftig und man kann vollstrecken. Wenn das Urteil nicht rechtskräftig wird, weil eine Partei Rechtsmittel eingelegt hat, hat man die Möglichkeit gegen Leistung einer Sicherheit zu vollstrecken, aber das habe ich bisher noch nie erlebt. Die Vollstreckung an sich ist auch ein längeres Prozedere. Das heißt, die Pfändung kann für Nicole nicht so überraschend gekommen sein bzw. vermute ich, dass ein Großteil der Erbschaft ausgegeben wurde, sodass man das Auto pfänden ließ, weil es sonst keine Vermögensgegenstände gab. Zwar hat der Gläubiger die Wahl der Vollstreckungsart, aber wenn Bargeld vorhanden ist, pfändet man logischerweise erst das.
Eben das würde ich so pauschal nicht sagen. Ich finde es seltsam, dass es keinerlei Hinweise auf einen oder mehrere User gibt, die zu dem Tatzeitpunkt vermehrt Kontakt zu ihr hatten. Vielleicht gab es das auch und man hat, aus welchen Gründen auch immer, die gesamte Liste veröffentlicht.
Ich persönlich kenne mich mit Friendscout24 leider nicht aus, aber wenn ich von anderen Portalen wie z. B. Facebook ausgehe, dann bleiben die Nachrichten des Gegenübers auch nach dem Löschen des Profils vorhanden, sofern ich selbst die Konversation nicht lösche. Meistens steht dann da nicht mehr der Name, sondern "gelöschter Nutzer".
Die Hunde von Nicole mussten ja zwangsläufig mindestens zweimal am Tag ausgeführt werden. Es ist erstaunlich leicht dabei mit anderen ins Gespräch zu kommen. Ich merke das selbst sehr oft, wenn ich mit dem Hund meiner Eltern unterwegs bin. Jeder zweite Hundebesitzer spricht mich an: "Sollen wir die Hunde losmachen, dann können sie spielen?", "Ist das ein Weibchen/Männchen?", "Bekommen Sie den Hund überhaupt gehalten?", "Verträgt er sich mit anderen?", "Tut der was?" etc. Es gibt diverse Gründe eine fremde Person anzusprechen, auch wenn man sonst vielleicht nicht den Mut dazu hat. Wenn die Hunde sich verstehen und man zufällig in die gleiche Richtung unterwegs ist, dann geht man auch gerne ein paar Meter zusammen und so hat man eine Möglichkeit sich kennen zu lernen. Vielleicht hat sie den Täter öfter bewusst oder unbewusst getroffen und so kam ein Vertrauensverhältnis zustande. Das wäre für die Polizei nicht nachvollziehbar, da das ein Szenario ist, wo man sich als Zeuge nichts bei denkt bzw. das schnell wieder vergisst.
@Kodama
Das ist eben auch das, was mich dazu verleiten lässt zu behaupten, dass der Täter eine Person war, dem sie mit ihrem Erbe aus der Not half, sprich ein unbekannter Darlehensnehmer. Sie war an dem vermutlichen Tatabend gut gelaunt und hat sich auf das Treffen gefreut. Das finde ich passt nicht mit der Darstellung bei XY zusammen, weil sie da am Boden zerstört war, als der Pfändungsbeschluss zugestellt wurde. Wenn ich von dieser Reaktion ausgehe und weiß, dass eine Zwangsvollstreckung am nächsten Tag stattfindet, dann bin ich am Vorabend nicht gut gelaunt und habe auch sicherlich keine Lust auf ein Date. Man ist verständlicherweise mit den Gedanken anderweitig unterwegs, denn es geht ja um die eigene Zukunft. Eine Pfändung ist sicherlich ein deutender Einschnitt im Leben, wenn man das nicht gewohnt ist.
@Whitelight
So habe ich die XY-Szene auch verstanden. Dass das dargestellte Szenario anhand der Aussage des User bzw. Zeugen rekonstruiert wurde. Es ist schon länger her, dass ich den XY-Beitrag gesehen habe, aber ich meine mich zu erinnern, dass ich etwas geschockt war, wie schnell sich das Date und Nicole näher kamen. Deswegen bin ich mir auch nicht 100 Prozent sicher, ob sie wirklich die ganz große Liebe suchte oder einfach nur Nähe. Ich werde mir den Beitrag heute Abend nochmal in Ruhe ansehen.
@grizzlyhai
Wenn man vollstrecken möchte, braucht man einen Titel. Ein Titel kann ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, eine notarielle Urkunde, etc. sein (wen es interessiert, in den Paragrafen 704, 794 ZPO ist das unter anderem geregelt). Die Streitigkeit über den Pflichtteilsanspruch ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Das heißt, man muss ganz normal Klage einreichen, einen Prozess durchlaufen und hoffen, dass kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wird. Irgendwann ist das Urteil rechtskräftig und man kann vollstrecken. Wenn das Urteil nicht rechtskräftig wird, weil eine Partei Rechtsmittel eingelegt hat, hat man die Möglichkeit gegen Leistung einer Sicherheit zu vollstrecken, aber das habe ich bisher noch nie erlebt. Die Vollstreckung an sich ist auch ein längeres Prozedere. Das heißt, die Pfändung kann für Nicole nicht so überraschend gekommen sein bzw. vermute ich, dass ein Großteil der Erbschaft ausgegeben wurde, sodass man das Auto pfänden ließ, weil es sonst keine Vermögensgegenstände gab. Zwar hat der Gläubiger die Wahl der Vollstreckungsart, aber wenn Bargeld vorhanden ist, pfändet man logischerweise erst das.