Ingrid1 schrieb:Für die Verteidigung ist es die einzige Aufgabe, das Bestmögliche für den Mandanten rauszuholen.
Dessen bin ich mir durchaus bewusst - trotzdem hat es für mich ein "Geschmäckle".
Ich bin auf der einen Seite froh, dass in unserer Rechtsprechung die Dinge so sind wie sie sind - andererseits erzürnt es mich, wenn man eben mitansehen muss, dass dort ein Mann als TV sitzt der seiner Schwester allem Anschein nach das Leben genommen! Desweiteren ist es bestürzend zu sehen, dass von Seiten der Verteidigung Beweisanträge gestellt werden die alles nur völlig unnötig in die Länge ziehen (siehe AKP etc.) !!!
Ich wünsche dem TV die gerechte Strafe - und den Mitwissern ebenfalls!
„Die Sünden sind dreierlei" Sünden, die nie (nach dem Tode) vergeben werden, und zwar, wenn man Allâh etwas beigesellt; Sünden, die Allâh jedem Menschen vergeben kann, und zwar das Unrecht der Menschen gegenüber ihren Herrn; und Sünden, die die Rechte eines Mitmenschen betreffen, die Allâh erst vergibt, wenn man seinem Mitmenschen dessen Recht zurückgibt.“
In einem anderen Hadîth sagte der Prophet: „Alle Sünden werden dem Menschen vergeben, außer wenn man Allâh etwas beigesellt oder einen anderen "GLÄUBIGEN MITMENSCHEN TÖTET"
Und vielleicht wird Allâh demjenigen, dem Unrecht getan wurde, etwas Besseres geben, und demjenigen, der Unrecht tat, vergeben.
Allâh weiß es wohl am besten ...!!!