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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

236 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Düsseldorf, Totschlag, Provokation ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

01.09.2014 um 20:55
Sie vergessen, dass ein Gürtel nicht ganz ohne ist. Es wurde ja nicht einfach mit dem Lederteil des Gürtels zugeschlagen, sondern mit der Schnalle und die kann wirklich empfindliche Verletzungen gerade im Gesicht bewirken. Wenn sich jemand mit dem Gesicht dem Schläger zugedreht hat, ist da das eine wirklich gefährliche Situation, ganz unabhängig vom Akoholisierungsgrad. Es ist letztendlich höchstwahrscheinlich in dieser Situation als ein waffenähnliches Tatwerkzeug anzusehen. Und die Schnalle macht viel unkontrollierbare Bewegungen bei gleichzeitig hoher Geschwindigkeit, so dass der Betroffene die Wirkung noch schwerer einschätzen kann. Wenn ich die Hände frei hätte, und jemand geht von vorne auf mich zu, kann ich mich gegen ein Kantholz eher zur Wehr setzen als gegen ein wenig kontrolliert herumfliegende Gürtelschnalle.

Und von 2 Schläge gegen Notwehr sprechen, kommt immer auf den Einzelfall an. Hier ist immer die Situation entscheidend, ob der Angreifer bei der ersten Notwehraktion sich zurückzieht oder nicht. Droht er weiter mit dem Gürtel oder lässt er ihn schwingen, dürfte ein zweites Schlagen durchaus durch Notwehr gedeckt sein. Einfach pauschal zu behaupten, dass zwei Schläge gegen Notwehr sprechen würde, dürfte daher unsachlich sein.


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

01.09.2014 um 21:02
JosefK1914
Ich sehe das auch so. Und wenn mir so eine schwingende Gürtelschnalle entgegen kommt und ich habe zuvor den Bauch mit dem Kantholz getroffen, kann ich mir vorstellen, treffe ich beim 2. Schlag den Kopf, ohne wirklich auf den Kopf gezielt zu haben. Das ist dann evtl eine unkontrollierte Abwehrreaktion.


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

01.09.2014 um 21:06
@x-aequitas

1. 2 Schläge sprechen nicht per se gegen Notwehr. Kommt darauf an, was zur Abwehr des Angriffs geeignet und erforderlich ist.

2./3. Kann man. Allerdings kann das Notwehrrecht dann auf eine Schutzwehr beschränkt sein. Trutzwehr ist dann grundsätzlich nicht möglich. Wieder anders aber, wenn z. B. wie scheinbar vorliegend eine Flucht nicht möglich war.

Gleiches kann übrigens auch für schuldlose Angreifer gelten, beispielsweise auch bei Schuldunfähigkeit infolge Alkoholkonsums.

Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet übrigens nicht statt.


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02.09.2014 um 10:20
Zitat von KBEEKBEE schrieb:2./3. Kann man. Allerdings kann das Notwehrrecht dann auf eine Schutzwehr beschränkt sein. Trutzwehr ist dann grundsätzlich nicht möglich.
Von Schutzwehr kann hier ja keine Rede sein, das Kantholz wurde ja nicht schützend hochgehalten - um einen Gürtelhieb (der offenbar nicht einmal wirklich gesichert ist) abzuwehren - sondern offensichtlich mit enormer Brutalität und Schwung zum Kopf des Opfers geführt.
Zitat von KBEEKBEE schrieb:Wieder anders aber, wenn z. B. wie scheinbar vorliegend eine Flucht nicht möglich war.
Die Tat erfolgte unter freiem Himmel an einer S-Bahnhaltestelle. Wieso sollte eine Flucht nicht möglich gewesen sein?


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KBEE ehemaliges Mitglied

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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

02.09.2014 um 15:17
@x-aequitas
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb am 28.08.2014: Es konnte nicht festgestellt werden, dass der
Beschuldigte sich dem Angriff in dieser Situation noch durch Flucht hätte entziehen können :
Hiergegen sprach, dass der Beschuldigte dem Geschädigten in kurzer Distanz
gegenüberstand, nachdem er sich auf den ersten Schlag hin herumgedreht hatte und nach
den Bestätigungen der beiden Begleiter des Beschuldigten der Geschädigte nach dem
ersten Schlag in die Bauch-/ Rippengegend weiter auf den Beschuldigten zugegangen sei
und mit der Gürtelschnalle um sich geschlagen habe.
Das stammt aus dem Artikel im Eingangspost. Es geht darum sich der jeweiligen Angriffshandlung durch Flucht zu entziehen und nicht, sich der Gesamtsituation durch Flucht zu entziehen.


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02.09.2014 um 16:52
@KBEE

Aber Sinn macht doch die Aussage nicht wirklich. Um einen Gürtelhieb zu unterbinden hole ich mit einem meterlangen Kantholz aus? Da ist ein Zurückweichen in jedem Fall effektiver, da die Schlagfrequenz mit einem Gürtel wesentlich höher ist als mit einem Kantholz.


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

02.09.2014 um 17:12
@x-aequitas
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Aber Sinn macht doch die Aussage nicht wirklich. Um einen Gürtelhieb zu unterbinden hole ich mit einem meterlangen Kantholz aus? Da ist ein Zurückweichen in jedem Fall effektiver, da die Schlagfrequenz mit einem Gürtel wesentlich höher ist als mit einem Kantholz.
Inwiefern hältst du es für relevant das die geschilderte Abwehrhandlung
ggf. nicht die effektivste ist?


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02.09.2014 um 17:22
@threefish

Um jemanden effektiv mit einem Kantholz auf Abstand zu halten (um sich selbst schützen zu können), setze ich dieses in schnellen Stoßbewegungen (wie ein Rammbock) ein und hole nicht beihändig wie beim Baseball auf Kopfhöhe aus.

In der Praxis kann man so einen Gürtelschwinger auf Abstand halten, ohne selbst ernsthaft getroffen zu werden (nimmt sein Schutzrecht war). Bei Bedarf lässt man das Kantholz fallen und tritt den Rückzug an, zumal ein Jugendlicher einem alkoholisierten in puncto Reaktion und Beweglichkeit in jedem Fall überlegen ist.

Hier ging es also offenkundig nicht darum, jemanden abzuwehren, sondern jemanden auszuschalten, wobei die Todesfolge naheliegend war und meiner Einschätzung nach billigend in Kauf genommen wurde.

Ich denke es spricht sehr viel dafür, dass man die Umstände in einem Prozess genau prüfen sollte. Vielleicht melden sich dann auch endlich weitere Zeugen.

Warten wir den Ausgang der Beschwerde des RA (früher Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht) der Tochter ab...


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02.09.2014 um 17:44
@x-aequitas

Hier geht es um Notwehr und nicht nur um Schutzwehr, da ist letztendlich eben mehr erlaubt, als nur jemanden auf Abstand zu halten.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Warten wir den Ausgang der Beschwerde des RA (früher Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht) der Tochter ab...
Wenn man die Begründung, die man weiter oben in Auszügen lesen kann, hat sich der Anwalt nicht gegen die Sichtweise des StA gewendet, dass eine Fluchtmöglichkeit nicht gegeben war.

Es sagt zwar, dass evtl. einen Provokation vorläge, jedoch scheint er - soweit uns bekannt - den entscheidenden Punkt der fehlenden Fluchtmöglichkeit nicht anzugreifen. Sprich in einem solchen Fall wird dann davon ausgegangen, dass er mit dieser Sichtweise einverstanden ist.

Das bedeutet dann aber, dass hier nicht nur Schutzwehr gewährt werden muss sondern auch Notwehr. Und laut der Beschreibung der StA in der Presseerklärung dürfte die Sache noch mit Notwehr gedeckt sein.

Natürlich kennen wir hier nur die Presseerklärung, aber diese ist in meinen Augen schlüssig.


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

02.09.2014 um 19:26
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das bedeutet dann aber, dass hier nicht nur Schutzwehr gewährt werden muss sondern auch Notwehr.
Für die Klärung könnte man einen Prozess führen, in dem zB. Gutachter und Zeugen geladen werden. Wenn ein städtischer Bediensteter im Dienst eine Sachbeschädigung (<1000 €) begeht, dann wird das vor dem Landgericht (3 Berufsrichter) verhandelt. Hier starb ein Mann in Folge unklarer Geschehnisse. Dabei stellt sich die elementare Frage ob der tödliche Kantholzschlag durch Notwehr abgedeckt war. Aber das wird gar nicht erst verhandelt?


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02.09.2014 um 19:37
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Für die Klärung könnte man einen Prozess führen, in dem zB. Gutachter und Zeugen geladen werden.
Es ist in Deutschland nicht vorgesehen auf gut Glück einen Straf-Prozess
zu führen. Es muss schon eine realistische Chance bestehen
das der Angeklagte verurteilt wird.

Ich halte diese Regellung für gut ,aber man kann da natürlich auch
anderen Meinung sein.


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02.09.2014 um 21:08
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Für die Klärung könnte man einen Prozess führen, in dem zB. Gutachter und Zeugen geladen werden. Wenn ein städtischer Bediensteter im Dienst eine Sachbeschädigung (<1000 €) begeht, dann wird das vor dem Landgericht (3 Berufsrichter) verhandelt. Hier starb ein Mann in Folge unklarer Geschehnisse. Dabei stellt sich die elementare Frage ob der tödliche Kantholzschlag durch Notwehr abgedeckt war. Aber das wird gar nicht erst verhandelt?
Den von Ihnen angesprochenen Fall bzgl. Sachbeschädigung dürfte vermutlich zum Arbeitsrecht gehören. Und hier streiten sich in der Regel Zivilparteien. Und die können eben bis zur letzten Instanz (u.U. bis zum BVerfG oder gar EGMR) einen Streit austragen, niemand hindert sie, allenfalls nur Fragen des Streitwertes, welche dann nur bestimmte Instanzen zulassen.

Die Realität ist aber eine andere. In diesen Fällen findet eine Güteverhandlung mit nur einem Richter statt, wo er die streitenden Parteien bzgl. der Rechtslage aufklärt. In der Regel gibt es hier schon einen Vergleich und der Streit ist aus der Welt geschafft. Natürlich ist diese Einigung freiwillig, aber letztendlich wird dort in der Regel den Parteien schon deutlich gemacht, was für diese sinnvoller ist. Die spätere Entscheidung des Gerichts sieht dann meist nicht anders aus.

Bei höheren Instanzen ist dann auch immer Anwaltspflicht, die dann häufig dazu beitragen, den Parteien die Rechtsgrundlage klar zu machen, und u.U. einen Vergleich zu bewirken.

Bei Kämpfen zwischen David und Goliath sieht das dann anders aus, da übt "Goliath" eben eine Zermürbetaktik aus, die dann meist bewirkt, dass "David" zur Aufgabe oder einen Vergleich gezwungen wird. Hier wäre es daher sicherlich sinnvoller die Anzahl der Instanzen im Zivilrecht zu reduzieren, aber das ist ein anderes Thema. Es gibt jedenfalls niemand im Zivilrecht, der die Parteien stoppen kann, wenn die Klage keine oder volle Aussicht auf Erfolg hat.

Letzendlich ist Zivilrecht nur ein Service des Staates, um zu verhindern, dass sich die Parteien nicht aktiv ihr vermeintliches Recht holen und um so Rechtsfrieden zu schaffen.


Dahingehend ist es im Strafrecht anders. Hier ist die Partei der Staat selber und er hat eben eine rechtskundige Stelle geschaffen, die im Vorgriff untersucht, ob die Anklage Aussicht auf Erfolg überhaupt hat. Diese übernimmt - obgleich sie eigentlich Partei ist - die Aufgabe des Richters in der Güteverhandlung.

Dies sind bewährte Rechtsprinzipien, von denen man nicht abweichen sollte.

Und eine vorzeitige Anklage bewirkt auch eine ganz große Gefahr. Wird eine Anklage zu früh erhoben und der Angeklagte wird freigesprochen, ist das Urteil - nachdem der BGH noch darüber geschaut hat - rechtskräftig. Sollten sich nach dem abschließenden Urteil der Tatsacheninstanzen sich doch Zeugen melden oder neue Tatsachen werden auf eine andere Weise bekannt, ist der Zug abgefahren. Der Angeklagte ist rechtlich gesehen unschuldig.

Nehmen wir mal an, dass ein entscheidender Zeuge längere Zeit im Ausland sich aufhält und erst bei der Rückkehr von dem Vorfall erfährt und sich dann durch seine Aussage eine andere Sichtweise entsteht, kann der Fall innerhalb der Verjährungsfrist wieder aufgenommen werden. Einfach nur darauf zu hoffen, dass sich durch eine Gerichtsverhandlung ein Zeuge meldet, würde ich daher als leichtsinnig ansehen.


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02.09.2014 um 21:19
Nur zur Erläuterung: Der letzte Abschnitt gilt natürlich nur, wenn noch kein abschließendes Urteil gesprochen wäre sondern nur die Ermittlung eingestellt wurde.


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

03.09.2014 um 20:12
Es ist schlichtweg enttäuschend, dass man den Aussagen der Jugendlichen nichts entgegensetzen kann. So lässt sich der Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht prüfen und die Tat und deren Entstehung nicht ausreichend erhellen.

Es fehlen Zeugen, die es gegeben haben muss.

Genau das kommt auch im nachfolgenden Artikel vom 19. Oktober 2013 zur Sprache:
Analyse zum Fall Massimo L. in Düsseldorf

Kantholz-Fall: Das Schweigen der Zeugen

Düsseldorf. Notwehr oder Totschlag? Der Tod Massimo L.s wird unaufgeklärt bleiben, so lange sich die Menschen nicht melden, die wissen müssen, wie es zu dem Streit kam, an dessen Ende er mit einem Kantholz verletzt wurde.

Zweimal im Jahr ehrt die Stadt mutige Düsseldorfer für bewiesene Zivilcourage. Meist geht es dabei um Menschen, die anderen aus großer Not oder nach einer Straftat geholfen haben – denn das ist heutzutage keineswegs selbstverständlich.

So sehr die Gesellschaft den Mut zum selbstlosen Einsatz schätzt, so wenig kann sie ihn verlangen. Es gibt keine Pflicht zum Heldentum. Wohl aber eine Bürgerpflicht, die weit weniger erfordert, nur ein bisschen Zeit, um dabei zu helfen, zumindest im Nachhinein aufzuklären, was man als Augenzeuge nicht verhindern konnte.

Wo sind all die Leute, die an jenem Freitagabend in der Straßenbahn saßen, als es zum Streit zwischen Massimo L. und drei Jugendlichen kam? Wo die sieben Personen, die mit den jungen Leuten an der Haltestelle Eckenerstraße in die Linie 707 einstiegen? Nicht einer hat sich trotz der eindringlichen Appelle von Polizei und Angehörigen gemeldet.

Dabei wäre es nicht nur für die juristische Aufklärung so wichtig, dass Zeugen schildern, was an jenem Abend geschah. Der 17-Jährige, der verantwortlich ist für den Tod von Massimo L., weil er den Schlag ausführte, an dessen Folgen der 44 Jahre alt gewordene Italiener starb, beruft sich auf Notwehr. Für die Angehörigen und Freunde des Getöteten, die ihn liebten, ihn nicht als aggressiv und streitlustig kannten, ist das kaum zu ertragen. Ihre Trauer wird beschwert durch die Behauptung, L. sei Opfer und Täter zugleich gewesen, habe den Jugendlichen in Angst und Schrecken versetzt, gewissermaßen sei er selbst schuld gewesen an dem, was letztlich zu seinem Tod führte.

Und dann ist da der Jugendliche, der sich öffentlichen Zweifeln ausgesetzt sieht. Er wird damit leben müssen, einem Menschen tödliche Verletzungen beigebracht zu haben. Solange niemand seine Notwehr-Behauptung bestätigt, wird er auch mit diesen Zweifeln leben und mit dem Verdacht, ein Totschläger und ein Lügner zu sein.

Das Schweigen der Zeugen im sogenannten Kantholz-Fall vergrößert das Leid aller Betroffenen. Und es erinnert an jenes andere Verbrechen, das vor 13 Jahren eine Zivilcourage-Debatte in Düsseldorf ausgelöst hatte. Auch diese Tat hatte in einem Rheinbahn-Zug begonnen, aus dem ein Vergewaltiger sein zierliches Opfer vor den Augen etlicher Fahrgäste herauszerrte, in einen Hinterhof schleppte und sich an ihr verging. Melanie D., wie die junge Studentin genannt wurde, konnte bis zur nächsten Kreuzung entkommen, versuchte dort, die Insassen eines stehenden Autos auf sich aufmerksam zu machen. Doch die verriegelten die Türen, fuhren davon. Und der Vergewaltiger packte Melanie erneut, zerrte sie wieder in den Hinterhof, vergewaltigte sie ein zweites Mal.

Melanie D. ist damals dreimal allein gelassen worden: Als ihr niemand gegen den Gewalttäter half – und niemand den Notruf wählte. Später, als sich niemand meldete, um den Vergewaltiger zu beschreiben und die Fahndung zu unterstützen. Und später, als die Polizei ihn trotzdem fasste, war niemand außer dem Opfer da, der vor Gericht gegen ihn aussagte, als er behauptete, bei der Tat betrunken und nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein.

Die Geschichte der Melanie D. hat den Anstoß für den Kriminalpräventiven Rat gegeben, im Jahr 2000 das Projekt "Düsseldorfer Courage" ins Leben zu rufen. "Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen – aber keiner darf wegsehen", ist der Leitsatz, der seither über den jährlichen Auszeichnungen steht.

Nicht wegsehen heißt aber nicht, nur zuzuschauen. Sondern zumindest im Nachhinein dazu beizutragen, dass den Beteiligten Gerechtigkeit geschehen kann. Das ist kein Heldentum. Es ist eine Ehrensache.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/kantholz-fall-das-schweigen-der-zeugen-aid-1.3756635


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Düsseldorf: 44-Jähriger verstirbt nach Kantholz-Attacke – Notwehr?

03.09.2014 um 23:58
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Es ist schlichtweg enttäuschend, dass man den Aussagen der Jugendlichen nichts entgegensetzen kann.
Warum muss immer etwas entgegen gesetzt werden? Könnte es nicht doch sein, dass die Aussagen der Jugendlichen stimmen?

Außerdem werden die Jugendlichen natürlich nach dem Ablauf getrennt befragt worden sein. Da kann man sich dann nicht so einfach eine stimmige Geschichte aus den Fingern saugen. Deren Schilderung dürfte daher der Wahrheit recht nahe kommen.

Es ist ja auch nicht so, dass es keine Zeugen für die Aggressivität des Opfers geben würde, selbst die Lebensgefährtin bestätigt dies. Da spielt es letztendlich keine Rolle mehr, dass die Angehörigen das Opfer als nicht als aggressiv und streitsüchtig kannten.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:So lässt sich der Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht prüfen und die Tat und deren Entstehung nicht ausreichend erhellen.
Ich wette, selbst wenn es noch Zeugen gibt, welche die Aussagen der Jugendlichen bestätigen würden, wird es immer noch Menschen geben, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Die wollen gerne irgendjemand bestraft sehen, aber so funktioniert eben ein Rechtsstaat nun mal nicht.

Dessen Gesetze und deren höchstrichterliche Auslegung berücksichtigen in solchen Fällen eben die menschlichen Schwächen, dass man in solchen Situationen nicht ideal reagiert. Im Nachhinein weiß man es natürlich besser, wie man sich besser verhalten hätte, aber das darf eben nicht zählen.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Es fehlen Zeugen, die es gegeben haben muss.
Dann muss man eben darauf hoffen, dass diese sich noch melden. Ein Gerichtverfahren wird das nicht bewirken, so etwas gibt es nur in den realitätsfremden Gerichtssoaps der Privaten. Das Gegenteil ist eher der Fall, denn dann werden evtl. Zeugen meinen, dass man sie gar nicht mehr braucht. Wenn droht, dass die Ermittlungen eingestellt werden, werden sich da eher noch Zeugen melden, falls sie etwas gesehen haben, das die Jugendlichen belastet.

Außerdem kann man mit dem Kantholz denjenigen nicht fernhalten. Denn wenn ich das Bild des Kantholzes perspektivisch entzerre, dürfte es eine Länge von etwa 80cm haben. Der Gürtel dürfte höchstwahrscheinlich länger sein, min. 1m. Und die Gefahr würde bei einer solchen Situation auch noch bestehen, dass einem das Kantholz aus der Hand gerissen wird.

Nein, die Situation war schon äußerst bedrohlich, dass hier jemand ausgeschaltet werden sollte, kann man daher mit hoher Sicherheit ausschließen.


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04.09.2014 um 08:37
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Warum muss immer etwas entgegen gesetzt werden? Könnte es nicht doch sein, dass die Aussagen der Jugendlichen stimmen?
Sie schreiben es ja selbst, es könnte sein, könnte aber auch nicht sein.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Außerdem werden die Jugendlichen natürlich nach dem Ablauf getrennt befragt worden sein.
Nachdem sie zunächst vom Tatort geflüchtet waren und sich erst am Abend des nächsten Tages bei der Polizei meldeten. Nachdem eine Mordkommission eingerichtet wurde und die Berichterstattung auf Hochtouren lief.
Genug Zeit sich untereinander und der Hilfe eines Rechtsanwalts abzustimmen. Der Mangel an Zeugen war auch schnell offensichtlich.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich wette, selbst wenn es noch Zeugen gibt, welche die Aussagen der Jugendlichen bestätigen würden, wird es immer noch Menschen geben, die mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Die wollen gerne irgendjemand bestraft sehen, aber so funktioniert eben ein Rechtsstaat nun mal nicht.
Der Beginn Ihres ersten Satzes wird einer sachlichen Diskussion nicht Gerecht. So wie ich die Allgemeinheit verstehe, wollen die Leute, dass der Fall in einem ordentlichen Verfahren und Prozess verhandelt wird. Genauso wie die Tochter des Opfers, deren Rechtsbeistand ja nachvollziehbare Argumente dafür angeführt hat.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Im Nachhinein weiß man es natürlich besser, wie man sich besser verhalten hätte, aber das darf eben nicht zählen.
Es gibt genug Situationen wo man für ein weniger gutes Verhalten "bestraft" wird. Wieso nicht hier? Die zwei Schläge mit dem Kantholz waren eben nicht für jedermann selbstverständlich und die logische Konsequenz der angeblichen Bedrohungslage. Siehe vermeidliche aussage der Zeugen/Begleiter:
Es gebe Zeugenaussagen, wonach die Begleiter des Hauptverdächtigen über dessen Schlag mit dem Kantholz genauso erschrocken gewesen seien wie die Zeugen.
( http://www.abendblatt.de/vermischtes/article120661520/Streit-um-Musik-in-Strassenbahn-44-Jaehriger-im-Koma.html )
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Außerdem kann man mit dem Kantholz denjenigen nicht fernhalten. Denn wenn ich das Bild des Kantholzes perspektivisch entzerre, dürfte es eine Länge von etwa 80cm haben. Der Gürtel dürfte höchstwahrscheinlich länger sein, min. 1m. Und die Gefahr würde bei einer solchen Situation auch noch bestehen, dass einem das Kantholz aus der Hand gerissen wird.
Das ist eine, aber in keinem Fall die einzige Auslegung. Die Jugendlichen waren selbst offenbar nicht alkoholisiert. Der Geschädigte allerdings schon. Alleine diese Überlegenheit in puncto Reaktionsvermögen, Sehfeld, Entfernungseinschätzung, Gleichgewicht hätten ausgereicht den Betrunkenen links liegen zu lassen und sich zurückzuhalten.

Ich sehe hier daher beim Tatverdächtigen mindestens ein Mitverschulden ähnlich der allg. Pflicht zur Unfallverhütung.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nein, die Situation war schon äußerst bedrohlich
Erst provozieren und dann jammern? Der Tatverdächtige hat die Situation doch offenbar selbst geschaffen. Er hat den Geschädigten zum Aussteigen veranlasst und ein Kantholz aus der Bahn entwendet. Dann wird ihm die Lage zu bedrohlich, er erschlägt den Mann und beruft sich dann auf Notwehr? Dass der Geschädigte auf die Provokationen eingestiegen ist, ist tragisch, aber dass er die Rechnung alleine bezahlen soll ist eben nicht nur mir unverständlich. Lesen Sie doch mal die vielen Leserkommentaren unter den Artikel in den Onlinemedien.


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04.09.2014 um 09:24
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Genug Zeit sich untereinander und der Hilfe eines Rechtsanwalts abzustimmen. Der Mangel an Zeugen war auch schnell offensichtlich.
So stellt man sich das vor. Die Realität sieht anders aus. Erfahrene Ermittler oder Polizeibeamten kennen ihre Pappenheimer gut, solche Absprachen lassen sich in der Regel nicht durchhalten. Man kann im Vorgriff niemals jedes Detail "absprechen". Und wenn es da in den Details zu Widersprüchen kommt, da wird schon nachgehakt, da können sie sicher sein.

Außerdem war keinesfalls der Mangel an Zeugen in diesem kurzen Zeitraum "offensichtlich".
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:So wie ich die Allgemeinheit verstehe, wollen die Leute, dass der Fall in einem ordentlichen Verfahren und Prozess verhandelt wird. Genauso wie die Tochter des Opfers, deren Rechtsbeistand ja nachvollziehbare Argumente dafür angeführt hat.
Ich habe Ihnen die Gefahren eines zu früh geführten Verfahrens schon versucht zu erklären. Wenn eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg hat, sollte man diese aus diesen Gründen nicht führen. Erst recht nicht, wenn man meint, es müsse noch irgendwelche Zeugen geben, die sich bisher nur noch nicht gemeldet haben.

Der Wunsch mag verständlich sein, aber das ist nicht opportun.

Auch sind die Argumente des Anwalts recht mager. Die Aussage bzgl. des Verlassens der Straßenbahn spielt bei der Entscheidung der StA gar keine Rolle, die Beschwerde diessbzgl. geht daher ins leere. Und die Beschreibung der StA wie es zu dem zweiten Schlag kam ist schlüssig und die pauschale Behauptung, dass 2 Schläge einer Notwehr widersprechen, ist daher doch sehr mager. Und die gestellte Frage bzgl. der Berücksichtigung des Alkoholkonsums ist ebenfalls vollkommen pauschal, hier fehlt es an einer wirklichen Auseinandersetzung mit der Situation. Dass die Gerichte in Einzelfällen diesen berücksichtigen ist immer situationsbedingt, mit solch pauschalen Aussagen kommt man da nicht weiter. Sicherlich kennen wir hier nicht die ausführliche Beschwerde des Anwalts, aber wie gesagt, die Darstellung der Presse gegenüber ist doch extrem dürftig. Vielleicht wollte die Tochter des Opfers hier auf jeden Fall eine Beschwerde einlegen unabhängig davon, ob diese sinnvoll ist oder nicht, das werden wir sehen.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb: Es gibt genug Situationen wo man für ein weniger gutes Verhalten "bestraft" wird. Wieso nicht hier? Die zwei Schläge mit dem Kantholz waren eben nicht für jedermann selbstverständlich und die logische Konsequenz der angeblichen Bedrohungslage. Siehe vermeidliche aussage der Zeugen/Begleiter:
Hier ist die Rechtslage eindeutig und beruht auf der Berücksichtigung der menschlichen Schwächen. Dass andere von der Reaktion eschreckt sind kann man verstehen, aber spielt letztendlich keine Rolle.

Außerdem setzen Sie schon bestraft in Anführungsstrichen. Ich vermute, dass sie hier in Wirklichkeit zivile Forderungen, wie Schadensersatz o.ä. meinen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Bestrafung sondern Wiedergutmachung und hat daher nichts mit Strafrecht zu tun.

Zu dem Übrigen:

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Und ob der Tatverdächtige die Situation selber geschaffen hat, ist nur Ihre Vermutung, das Gegenteil ist vermutlich der Fall.

Die StA hat die Einstellung auf die fehlende Fluchtmöglichkeit abgestellt. Allein dadurch hat aus heutiger Sicht die Anklage keine Aussicht auf Erfolg. Die Mitnahme des Kantholzes war durch die Aggressivität des Opfers auch begründet. Er muss schon in der U-Bahn den Gürtel abgenommen haben um damit die Jugendlichen zu schlagen zumindest zu bedrohen. Und warum? Eine Provokation ist da wohl kaum erfolgt. Hier war ganz klar übermäßiger Alkoholkonsum das eigentliche Problem.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb: Lesen Sie doch mal die vielen Leserkommentaren unter den Artikel in den Onlinemedien.
Diese kennen in keiner Weise die eigentlichen Hintergründe und erst recht nicht die Rechtslage. Wozu so etwas führen kann, hat der Fall in Emden doch deutlich vor Augen geführt, da wurde zu einem Sturm auf das Gefängnis aufgerufen, wo ein Unschuldiger drin saß. Ich bin froh, dass hier meist besonnene StA und Richter hier in Deutschland das Sagen haben. Dass das Ergebnis dann nicht jeden befriedigt, ist hinzunehmen.


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04.09.2014 um 09:35
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Außerdem war keinesfalls der Mangel an Zeugen in diesem kurzen Zeitraum "offensichtlich".
Noch eins, hier war ja offensichtlich, dass zumindest die Lebensgefährtin als Zeuge existiert. Diese war auch mit ausgestiegen. Ein Mangel lag daher letztlich auch gar nicht vor. Bei solchen Verfahren kommt es nicht drauf an, welche die meisten Zeugen anbieten kann, nein, hier wird insgesamt die Glaubwürdigkeit betrachtet. Und wenn schon die Lebensgefährtin zum Großteil die Situation so bestätigt, wie die Jugendlichen es ausgesagt haben, was will man dann eigentlich noch?


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04.09.2014 um 11:00
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Er muss schon in der U-Bahn den Gürtel abgenommen haben um damit die Jugendlichen zu schlagen zumindest zu bedrohen. Und warum? Eine Provokation ist da wohl kaum erfolgt. Hier war ganz klar übermäßiger Alkoholkonsum das eigentliche Problem.
Das verkaufen Sie uns jetzt wie ein Fakt, obwohl es meiner Ansicht keiner ist. Zu der angeblichen Bedrohungslage in der Bahn passt doch das gesamte Verhalten nicht.

Wurden andere Gäste alarmiert und bei diesen Hilfe ersucht oder ein Notruf abgesetzt?

Wechselten die Jugendlichen ihren Sitzplatz und erhöhten somit den Abstand zum Geschädigten?

Stiegen die Jugendlichen aus und nahmen die Beine in die Hand?

Offensichtlich nein!

Es wurde ja schlussendlich nicht einmal das Eintreffen der Polizei abgewartet.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Und ob der Tatverdächtige die Situation selber geschaffen hat, ist nur Ihre Vermutung, das Gegenteil ist vermutlich der Fall.
Meiner Einschätzung nach geschaffen; mindestens geschürt. Das Aufnehmen eines Kantholzes ist ja nicht dazu geeignet eine Situation zu entspannen, oder sehen Sie das anders? Ein Henne-Ei-Problem. Und Sie nehmen sich hier raus, diese Frage im Interesse der Allgemeinheit zu beantworten? Nichts gegen Sie, aber dafür bezahlt der Bürger Richter & Co. Bitte nicht am falschen Ende sparen!


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04.09.2014 um 11:40
Ich wunder mich, was sie alles wissen wollen, ohne die Aussagen der Zeugen im Einzelnen zu kennen.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Und Sie nehmen sich hier raus, diese Frage im Interesse der Allgemeinheit zu beantworten? Nichts gegen Sie, aber dafür bezahlt der Bürger Richter & Co. Bitte nicht am falschen Ende sparen!
Das mache ich nicht, das macht die StA, die Richter und der Gesetzgeber. Ich sage hier nur meine Meinung, darf ich das nicht?

Die StA hat hier aus meiner Sicht richtig entschieden, soweit man die Einzelheiten kennt. Diese Entscheidung ist mit der aktuellen Gesetzeslage und deren Auslegung durch den BGH konform.

Vertrauen Sie einfach der StA. Welche Interessen sollte den die StA haben, den Jungen schützen zu wollen?

Außerdem hat der Anwalt der Tochter doch Beschwerde eingelegt. Ich habe meine Ansicht über die Dürftigkeit der Beschwerde dargelegt - zumindest was man von ihr kennt, das darf ich doch hoffentlich?

Warum warten Sie das Ergebnis nicht einfach ab?


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