x-aequitas schrieb:Genug Zeit sich untereinander und der Hilfe eines Rechtsanwalts abzustimmen. Der Mangel an Zeugen war auch schnell offensichtlich.
So stellt man sich das vor. Die Realität sieht anders aus. Erfahrene Ermittler oder Polizeibeamten kennen ihre Pappenheimer gut, solche Absprachen lassen sich in der Regel nicht durchhalten. Man kann im Vorgriff niemals jedes Detail "absprechen". Und wenn es da in den Details zu Widersprüchen kommt, da wird schon nachgehakt, da können sie sicher sein.
Außerdem war keinesfalls der Mangel an Zeugen in diesem kurzen Zeitraum "offensichtlich".
x-aequitas schrieb:So wie ich die Allgemeinheit verstehe, wollen die Leute, dass der Fall in einem ordentlichen Verfahren und Prozess verhandelt wird. Genauso wie die Tochter des Opfers, deren Rechtsbeistand ja nachvollziehbare Argumente dafür angeführt hat.
Ich habe Ihnen die Gefahren eines zu früh geführten Verfahrens schon versucht zu erklären. Wenn eine Anklage keine Aussicht auf Erfolg hat, sollte man diese aus diesen Gründen nicht führen. Erst recht nicht, wenn man meint, es müsse noch irgendwelche Zeugen geben, die sich bisher nur noch nicht gemeldet haben.
Der Wunsch mag verständlich sein, aber das ist nicht opportun.
Auch sind die Argumente des Anwalts recht mager. Die Aussage bzgl. des Verlassens der Straßenbahn spielt bei der Entscheidung der StA gar keine Rolle, die Beschwerde diessbzgl. geht daher ins leere. Und die Beschreibung der StA wie es zu dem zweiten Schlag kam ist schlüssig und die pauschale Behauptung, dass 2 Schläge einer Notwehr widersprechen, ist daher doch sehr mager. Und die gestellte Frage bzgl. der Berücksichtigung des Alkoholkonsums ist ebenfalls vollkommen pauschal, hier fehlt es an einer wirklichen Auseinandersetzung mit der Situation. Dass die Gerichte in Einzelfällen diesen berücksichtigen ist immer situationsbedingt, mit solch pauschalen Aussagen kommt man da nicht weiter. Sicherlich kennen wir hier nicht die ausführliche Beschwerde des Anwalts, aber wie gesagt, die Darstellung der Presse gegenüber ist doch extrem dürftig. Vielleicht wollte die Tochter des Opfers hier auf jeden Fall eine Beschwerde einlegen unabhängig davon, ob diese sinnvoll ist oder nicht, das werden wir sehen.
x-aequitas schrieb: Es gibt genug Situationen wo man für ein weniger gutes Verhalten "bestraft" wird. Wieso nicht hier? Die zwei Schläge mit dem Kantholz waren eben nicht für jedermann selbstverständlich und die logische Konsequenz der angeblichen Bedrohungslage. Siehe vermeidliche aussage der Zeugen/Begleiter:
Hier ist die Rechtslage eindeutig und beruht auf der Berücksichtigung der menschlichen Schwächen. Dass andere von der Reaktion eschreckt sind kann man verstehen, aber spielt letztendlich keine Rolle.
Außerdem setzen Sie schon bestraft in Anführungsstrichen. Ich vermute, dass sie hier in Wirklichkeit zivile Forderungen, wie Schadensersatz o.ä. meinen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Bestrafung sondern Wiedergutmachung und hat daher nichts mit Strafrecht zu tun.
Zu dem Übrigen:
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig. Und ob der Tatverdächtige die Situation selber geschaffen hat, ist nur Ihre Vermutung, das Gegenteil ist vermutlich der Fall.
Die StA hat die Einstellung auf die fehlende Fluchtmöglichkeit abgestellt. Allein dadurch hat aus heutiger Sicht die Anklage keine Aussicht auf Erfolg. Die Mitnahme des Kantholzes war durch die Aggressivität des Opfers auch begründet. Er muss schon in der U-Bahn den Gürtel abgenommen haben um damit die Jugendlichen zu schlagen zumindest zu bedrohen. Und warum? Eine Provokation ist da wohl kaum erfolgt. Hier war ganz klar übermäßiger Alkoholkonsum das eigentliche Problem.
x-aequitas schrieb: Lesen Sie doch mal die vielen Leserkommentaren unter den Artikel in den Onlinemedien.
Diese kennen in keiner Weise die eigentlichen Hintergründe und erst recht nicht die Rechtslage. Wozu so etwas führen kann, hat der Fall in Emden doch deutlich vor Augen geführt, da wurde zu einem Sturm auf das Gefängnis aufgerufen, wo ein Unschuldiger drin saß. Ich bin froh, dass hier meist besonnene StA und Richter hier in Deutschland das Sagen haben. Dass das Ergebnis dann nicht jeden befriedigt, ist hinzunehmen.