MyTy schrieb:gestern um 22:28
Was ist eigentlich daraus geworden?
Der Mann habe bei dieser Gelegenheit erklärt, in der Homosexuellen-Szene sei doch bekannt, wer den damals fünfjährigen Pascal getötet habe. In dem Gespräch sei auch ein Name genannt worden. Pascal sei angeblich am Tag seines Verschwindens in Burbach in eine Wohnung gelockt worden. Dort sei ihm „etwas in ein Getränk“ gemischt worden. Das Kind sei dann missbraucht und getötet worden.
Artikel von 2010 in dem Frau W. neue Hinweise hat
aus
https://www.sol.de/archiv/news/Fall-Pascal-Ex-Angeklagte-und-Tosaklause-Wirtin-Christa-W.-gibt-der-Polizei-neuen-Hinweis...
abberline schrieb:gestern um 22:57
@MyTy
Ich hab da nie mehr was von gelesen, aber interessant ist es schon, vor allem wenn sie Namen nennt
Das muss nix heissen, aber nachgefragt hat die Polizei da sicher, hoffe ich
guten morgen,
...diesem hinweis wurde nachgegangen, für die kripo war es jedoch von vornherein kein allzu "heißer" tipp:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/fall-pascal-aussage-von-christa-w-brachte-keine-neuen-hinweise_aid-676239"(...) Die Ex-Wirtin der "Tosa-Klause" hatte sich mit einem Hinweis, der aus der Homosexuellen-Szene an sie herangetragen wurde, über ihren Anwalt bei der Polizei gemeldet. Deren Sprecher Georg Himbert sagte, die von W. benannten Personen seien bereits bei früheren Ermittlungen überprüft worden.
(...)
Ungeachtet dessen werde den Hinweisen der Frau, die im Pascal-Prozess freigesprochen wurde, jetzt erneut nachgegangen. (...)"
(dieser zeitungsartikel stammt vom 22.09.2010.)
hier noch der hinweis eines polizeispitzels auf eine weitere person, dem hingegen seinerzeit offenbar nur sehr zögerlich nachgegangen worden war:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/gab-es-eine-schwer-wiegende-ermittlungspanne_aid-861192"(...) Der V-Mann nannte der Kripo am 4. Oktober 2001 Namen und Wohnort des polizeibekannten Sexual- und Serienstraftäters E., den er mehrfach in der Tosa-Klause gesehen habe. E. habe dort eine handgreifliche Auseinandersetzung mit einem anderen Mann gehabt, in der es "offensichtlich um sexuelle Kindesmisshandlung gegangen" sei.
(...)
Das Vorstrafenregister von E. wies nach SZ-Recherchen damals 18 Einträge auf, darunter eine Vergewaltigung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Dennoch unterließ es die Kripo, E. auf der Dienststelle zu vernehmen, den anderen vom V-Mann genannten Mann ausfindig zu machen und einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss für die Tosa-Klause zu erwirken. Sie begnügte sich stattdessen damit, E. am 5. Oktober 2001 in dessen Wohnung "oberflächlich" zu befragen, wie die Polizei eineinhalb Jahre später in einem Vermerk selbst einräumte.
(...)
Eine Durchsuchung der Tosa-Klause unterblieb, obwohl gleich mehrere Gründe dafür sprachen: die Aussagen des V-Manns - laut Innen-Staatssekretär Gerd Müllenbach ein langjähriger "zuverlässiger" Mitarbeiter der Kripo -, das Vorstrafenregister von E. sowie die Tatsache, dass E. nur 100 Meter von Pascals Elternhaus und nur 30 Meter von der Tosa-Klause entfernt wohnte.Eine Durchsuchung unterblieb, obwohl damals eine Strafanzeige des Jugendamts gegen Tosa-Wirtin Christa W. wegen Misshandlung ihres damals sechsjährigen Pflegekindes Kevin anhängig war. Dabei ging es auch um den Vorwurf, dass Kevins geistig behinderte Mutter, die von Christa W. betreute Andrea M., den Geschlechtsverkehr mit Freiern vor ihrem Sohn praktiziert habe - was rechtlich als sexueller Kindesmissbrauch gilt.
Der Kripobeamte J., der die Such- und Durchsuchungsmaßnahmen nach Pascals Verschwinden leitete und nach eigenen Angaben in Burbach "Häuserzeile um Häuserzeile durchkämmen" ließ, sagte im vorigen Jahr der Staatsanwaltschaft, dass er "keine Sekunde gezögert hätte", sich die Tosa-Klause vorzunehmen, wenn er nur "den geringsten Hinweis" auf diese Kneipe gehabt hätte, "und sei er noch so vage". Den habe er aber nicht erhalten.
(...)
Nach Angaben etlicher früherer Stammgäste der Tosa-Klause war E. dort nicht irgendwer. Er bediente in der Kneipe häufig und lebte zeitweise in einer Wohnung von Christa W. in Saarbrücken-Malstatt. Umso erstaunlicher ist es, dass der Name von E. im über 300-seitigen Gerichtsurteil des Pascal-Prozesses nirgends auftaucht - nicht einmal als Zeuge. Dabei hatte die Kammer rund 70 Gäste der Tosa-Klause als Zeugen vernommen und im Urteil auch namentlich benannt."
(dieser zeitungsbericht stammt vom 11.01.2009.)
mfg: domlau