@Kriegerin111 Ich bin seit kurz nach der Schule, Lufverkehrskaufmann und arbeite als Betriebsleiter einer weltweit tätigen Fluggesellschaft und es ist eun standardisiertes Procedere und bindend durch Beschlüsse der IATA International Air Transport Association, der ICAO International Civil Aviation Organization, sowie der EU und EU-Länder, dass herrenloses oder zurückgelassenens Gepäck, besonders das, was noch nicht die Sicherheitskontrollen und die diversen Durchleutungsstufen durchlaufen hat, unter gar keinen Umständen ignoriert werden darf. Passagiere oder Besuchers des Flughafens, werden von sämtlichen Personal des Flughafens und direkt Beauftragte (Sicherheitsunternehmen, Luftfahrtassitentz und dergleichen) Behörden mit hoheitlichen Aufgaben (Zoll, Polizei, Grenzbedienste, regionales Luftfahrtaufsichtsamt) Sekundärdienstleister (Fluggesellschaft, Abfertigungsagenten, Reiseveranstalter und Reisebüro aller Katgorien), indirekte Drittanbieter (Facility Management, Gastronomie, Textilindustrie, Medien und Kommunikation, Verkaufsstellen, etc) unverzüglich die Flughafenbetreiber und deren Angestellte stellvertrentend darüber in Kenntnis zu setzen.
Jene haben dann die Pflicht, gemäß dem Sicherheitsprotokoll zu verfahren.
Nicht umsonst läuft im engmaschigen Takt immer die Durchsage: "Sicherheitsinweis! Lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt. Wenn Sie unbeaufischtigtes Gepäck entdecken, informieren Sie umgehend die Polizei oder das Flughafenpersonal." Und das in mehreren Sprachen.
Und diese Verfahrensweise wir ausnahmslos jeder, der am Flughafen arbeitet, ob direkt mit dem Flugwesen oder indirekt als Drittanbieter, unterwiesen und muss dies auch unterschreiben.
Information an jemanden der Terminalaufsicht oder örtliche Polizei (in Deutschland Bundespolizei), wo sich das Gepäck befindet. Den Bereich von Passagieren, mit Zuhilfenahme von Tensatorbändern oder andere Warnsignale sichern und unter gar keinen Umständen das Gepäck anfassen, auch nicht nach dem Namensschild schauen.
Die Flughafenaufsicht übernimmt dann und starter ein- bis zwei Durchsagen, derweil wird beginnt die Polizei eine weitere Absperrung. Erscheint der Passagier nicht in der internen Frist, wird der Terminal unverzüglich geräumt, der Flugbetrieb angehalten, je nach Infrastruktur des Flughafens, die Sicherheitstore runtergefahren, zB die Passagiere, die schon im Sicherheitsbereich sind, Personal wird an den Notausgängen positioniert, die die Meetingpoints auf dem Vorfeld werden aktiviert, wo wir die bereits gescannten Passagiere hinbegleiten und beaufsichten, Überflüge und sich in der Landung befinden Flugzeuge müssen den Landeanflug abbrechen, wenn das nicht mehr möglich ist oder auch ein Durchstarten, lässt man sie landen und an einer Außenposition stationiert, Passagiere müssen an Bord bleiben, andere Flugzeuge werden umgeleitet (Kurzstreckenflugzeuge starten erst gar nicht, bis zur Freigabe). Umliegende Autobahnen werden gesperrt, sowie Zu- und Abfahrten, Transferverbindungen angehalten.
In der Halle kommen dann Brandschutzexperten und Bombenentschärfer zum Einsatz, zufor ein entsprechender Roboter, der das Gepäck aufnimmt.
Der Arzt hat sich demnach absolut fahrlässig verhalten und gegen jede gestzliche Vorgaben. Denn jedes verlassene Gepäck wird als potenzielle Bombendrohnung gewertet und besonders dann, wenn ein Passagier auffällig ist, wie er es der Zeugenaussage war und dann fluchtartig das Gebäude verlässt - Sorry, wäre ich der Arzt, hätte ich auch die Beine in die Hand genommen und wer gerrant und hätte die entsprechenden Behörden in Kenntnis gesetzt.