@Katinka1971 Dann hast Du keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem.
Ich zitiere noch einmal aus dem Gesetz:
Violetta21 schrieb:"§ 359 StPO:
.....
Violetta21 schrieb:5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
Darum geht es : neue Tatsachen und Beweismittel beizubringen.
Alles was im Prozess bereits "abgearbeitet" wurde und entsprechend juristisch gewertet im Urteil einfloß , spielt für die Entscheidung über eine Wiederaufnahme keine Rolle.
Erst wieder im Wiederaufnahmeverfahren, das aber erst einmal beantragt und dem dann auch erst einmal stattgegeben werden muss.
Wie man im Fall Ulvi (Peggy) gesehen hat, hat der Gesetzgeber hohe Hürden diesbezüglich gezogen.
Zu recht wie ich meine
Die Tatsache, das die Versuche die Strate in Auftrag gegeben hat den Gutachten auf denen das Urteil fußt ( von der Universität Münster ! ) entgegen steht, ist weder eine neue Tatsache, noch ein neuer Beweis.
Eben weil niemand weis, ob der gebaute Schalldämpfer 100% der Bauanleitung entsprach oder die genauen Eigenschaften der Waffe kennt.
Die Spuren am Tatort sprechen jedenfalls gegen die Erkenntnisse, die Dr. Strate nun präsentiert und für die Untersuchungsergebnisse die die Sachverständigen der Universität Münster im Prozes präsentiert haben.
Solch ein Gegengutachten hätte im Prozeß eingebracht werden müssen um dieses Indiz zu entkräften.
Das kann man nicht nach Jahren einfach so nachschieben, wenn einem das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht passt.