Doppelmord Babenhausen
30.09.2017 um 11:45pfiffi schrieb:Eigentlich sogar widerlegt.Nein. Es ist unerheblich, wie genau die Waffe aussah, mit der Darsow die Nachbarsfamilie (fast) auslöschte. Es kann sein, dass er die Schalldämpfer-Anleitung, die er im Internet herunterlud, nach erfolglosen Versuchen im Wald o.ä. verwarf oder modifizierte. Das spräche ja nicht gegen seine Täterschaft. Außerdem ist die Methodik der Testreihen genauestens zu hinterfragen, denn auffällig ist, dass hier ja genau das herauskam, was die Auftraggeber wollten.
Aus meiner Sicht steht Darsows Täterschaft aufgrund einer überzeugenden Indizienkette ohne Zweifel fest. Fassen wir zusammen:
1) Es ist bewiesen, dass Darsow nur noch mit Ohrstöpseln, die er hasste, schlief. Er, der sonst so Introvertierte, beklagte sich mehrfach im Kollegenkreis über den unerträglichen Lärm seitens der Nachbarn. Selbst Nachbarn, die nicht Tür an Tür mit den Tolls lebten, sagten im Prozess aus, dass die Lärmbelästigung aus dem Anwesen hoch war. Damit ist die Behauptung von Anja Darsow, es habe keine Lärmbelästigung gegeben, ersichtlich widerlegt.
2) Es ist bewiesen, dass Darsow immer wieder nach einer alternativen Wohnmöglichkeit googelte. Es fanden auch Maklertermine statt. Insofern wollte er zunächst alternative Pläne erproben, bevor er das Verbrechen als letzten Ausweg wählte. Allerdings wurde im Prozess belegt, dass ein anderes Haus nicht finanzierbar gewesen wäre. Deshalb ging Darsow danach dazu über, danach zu googlen, ob ein Vermieter Mietern kündigen könnte, wenn/weil sie behindert sind. Plan B war nämlich, den Vermieter Tolls davon zu überzeugen, die Tolls rauszuschmeißen. Auch das scheiterte, weil der Vermieter aufgrund der guten Zahlungsmoral der Tolls keinen Anlass hierzu sah. Plan C war dann der Mord, als Frau und Kinder verreisten. Das war die perfekte Gelegenheit, weil so seine Familie nichts von der nächtlichen Aktivität mitbekommen hätte und seine Frau ein Alibi hätte, mithin nicht (auch) in Verdacht geraten könnte.
3) Es ist bewiesen, dass Darsow die Anleitung zum Bau des Schalldämpfers heruntergeladen hat und seinen Computer danach manipuliert hat, so dass dieser ausgetauscht werden musste (dafür gibt es Zeugen), und zwar als er merkte, dass die Polizei im Umfeld seiner Firma ermittelt. Seine Kollegen hatten keinerlei Anlass oder auch nur Gelegenheiten, von seinem Computer auf die besagte Seite zu gehen.
4) Es ist bewiesen, dass er einen Strafverteidiger kontaktierte, als die Morde gerade geschahen und er noch nicht einmal Beschuldigter war.
5) Es ist bewiesen, dass Schmauchspuren an seiner Bundeswehrhose waren und sie damit bei der Entsorgung der Tatkleidung getragen wurde.
6) Es ist bewiesen, dass Darsow als ehemaliger Soldat mit einer Waffe umgehen und gut schießen konnte.