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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

30.09.2017 um 11:45
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Eigentlich sogar widerlegt.
Nein. Es ist unerheblich, wie genau die Waffe aussah, mit der Darsow die Nachbarsfamilie (fast) auslöschte. Es kann sein, dass er die Schalldämpfer-Anleitung, die er im Internet herunterlud, nach erfolglosen Versuchen im Wald o.ä. verwarf oder modifizierte. Das spräche ja nicht gegen seine Täterschaft. Außerdem ist die Methodik der Testreihen genauestens zu hinterfragen, denn auffällig ist, dass hier ja genau das herauskam, was die Auftraggeber wollten.

Aus meiner Sicht steht Darsows Täterschaft aufgrund einer überzeugenden Indizienkette ohne Zweifel fest. Fassen wir zusammen:

1) Es ist bewiesen, dass Darsow nur noch mit Ohrstöpseln, die er hasste, schlief. Er, der sonst so Introvertierte, beklagte sich mehrfach im Kollegenkreis über den unerträglichen Lärm seitens der Nachbarn. Selbst Nachbarn, die nicht Tür an Tür mit den Tolls lebten, sagten im Prozess aus, dass die Lärmbelästigung aus dem Anwesen hoch war. Damit ist die Behauptung von Anja Darsow, es habe keine Lärmbelästigung gegeben, ersichtlich widerlegt.

2) Es ist bewiesen, dass Darsow immer wieder nach einer alternativen Wohnmöglichkeit googelte. Es fanden auch Maklertermine statt. Insofern wollte er zunächst alternative Pläne erproben, bevor er das Verbrechen als letzten Ausweg wählte. Allerdings wurde im Prozess belegt, dass ein anderes Haus nicht finanzierbar gewesen wäre. Deshalb ging Darsow danach dazu über, danach zu googlen, ob ein Vermieter Mietern kündigen könnte, wenn/weil sie behindert sind. Plan B war nämlich, den Vermieter Tolls davon zu überzeugen, die Tolls rauszuschmeißen. Auch das scheiterte, weil der Vermieter aufgrund der guten Zahlungsmoral der Tolls keinen Anlass hierzu sah. Plan C war dann der Mord, als Frau und Kinder verreisten. Das war die perfekte Gelegenheit, weil so seine Familie nichts von der nächtlichen Aktivität mitbekommen hätte und seine Frau ein Alibi hätte, mithin nicht (auch) in Verdacht geraten könnte.

3) Es ist bewiesen, dass Darsow die Anleitung zum Bau des Schalldämpfers heruntergeladen hat und seinen Computer danach manipuliert hat, so dass dieser ausgetauscht werden musste (dafür gibt es Zeugen), und zwar als er merkte, dass die Polizei im Umfeld seiner Firma ermittelt. Seine Kollegen hatten keinerlei Anlass oder auch nur Gelegenheiten, von seinem Computer auf die besagte Seite zu gehen.

4) Es ist bewiesen, dass er einen Strafverteidiger kontaktierte, als die Morde gerade geschahen und er noch nicht einmal Beschuldigter war.

5) Es ist bewiesen, dass Schmauchspuren an seiner Bundeswehrhose waren und sie damit bei der Entsorgung der Tatkleidung getragen wurde.

6) Es ist bewiesen, dass Darsow als ehemaliger Soldat mit einer Waffe umgehen und gut schießen konnte.


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30.09.2017 um 12:11
@Deus_Ex_Machin

Na ja , einige von deinen 6 Punkten sind aber auch nicht gerade sehr belastend.

3)  ich kenne zig Leute, die sich auf solchen Seiten im Netzt herumtreiben. Vollkommen normal für Leute, die sich für Waffen interessieren. Ein Kollege des Herrn AD war immerhin Sportschütze.

4) Wir wissen nicht , wie die Polizei sich gegenüber AD verhalten hat, als AD nocht verdächtigt wurde.
Es ist schon möglich , dass auch die ersten Befragungen seitens der Polizei nicht gerade neutral waren.

5) Klar, es ist bewiesen , dass es Schmauchspuren gab, aber nicht seit wann sie an der Kleidung hafteten.

6) Eine Waffe ist kein Hexenwerk. Jeder, wirklich jeder kann damit aus ein paar Metern Entfernung einen Menschen erschießen.


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Doppelmord Babenhausen

30.09.2017 um 12:11
Ergänzung:
laut Strate könnte die Recherche, (die zeitlich in der Frühstückspause des A.D. stattfand) theoretisch auch von 4 Rechnern erfolgt sein. Das ließ sich nicht mehr 100% fesstellen, da A.D. seinen Rechner, wie der Zufall es will, gerade dann verschrottet hatte als die Nachforschungen im Computernetz der Firma begannen.
Für die Manipulation am Rechner, gibt es einen Zeugen.

Allerdings wurde die Bauanleitung ausgedruckt von einem User  "A.Darsow" und das genau nachdem A.D. ein Telefonat mit seiner Frau beendete ( auch alles in besagter Pause).
Das steht wohl fest, der Druckerspooler hatte dies gespeichert.
Der Ausdruck kann also nur von dem Computer des A.D. gestartet worden sein und das zu einem Zeitpunkt an dem A.D. mit größter Wahrscheinlichkeit vor seinem Rechner saß.
Das war beim Prozess eines der wesentlichen Indizien gegen A.D. , wobei es der Verteidigung nicht gelang dies zu entkräften.




Ich denke, Dr. Strate hat da noch andere "Asse im Ärmel" die er erst in seinem Wiederaufnahmeantrag offen legt.
Mit den "dünnen" Argumenten, die er in seiner Erklärung aufführte, wird er sein Ziel einer Wiederaufnahme wohl kaum erreichen, was ihm als erfahrenen Strafverteidiger wohl auch klar sein müsste.


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30.09.2017 um 12:16
@Mr.Crime68
Es geht hier weder um belastende oder entlastende Momente, die bei einem Antrag auf Wideraufnahme geprüft werden, noch darum, welche Schlußfolgerungen die damalige Strafkammer daraus gezogen hat.

Einem Antrag auf Wiederaufnahme wird nur stattgegeben, wenn sich wesentliche neue Erkenntnisse oder Beweise ergeben haben, und das sehe ich hier nicht.


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30.09.2017 um 12:24
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb:3) ich kenne zig Leute, die sich auf solchen Seiten im Netzt herumtreiben. Vollkommen normal für Leute, die sich für Waffen interessieren. Ein Kollege des Herrn AD war immerhin Sportschütze.

4) Wir wissen nicht , wie die Polizei sich gegenüber AD verhalten hat, als AD nocht verdächtigt wurde.
Es ist schon möglich , dass auch die ersten Befragungen seitens der Polizei nicht gerade neutral waren.

5) Klar, es ist bewiesen , dass es Schmauchspuren gab, aber nicht seit wann sie an der Kleidung hafteten.

6) Eine Waffe ist kein Hexenwerk. Jeder, wirklich jeder kann damit aus ein paar Metern Entfernung einen Menschen erschießen.
Zu 3) Warum sollte denn der Kollege Sportschütze dann bestreiten, die Seite aufgerufen und den Ausdruck betätigt zu haben? Außerdem ist - siehe Nightrider - bewiesen, dass der Ausdruck von Darsow selbst erstellt wurde und zwar just nach einem Telefongespräch mit seiner Frau. Das Gespräch wird wohl so aufwühlend gewesen sein, dass Darsow den lange gehegten Plan doch in die Tat umsetzen wollte und ganz kurz nicht nachdachte.

Zu 4) Im Urteil ist dazu alles ausgeführt. Es gibt keinerlei Hinweise auf Vorwürfe der Polizei gegenüber Darsow in dem Zeitraum, in dem er sich nach einem Strafverteidiger umschaute. Wenn meine Nachbarn getötet würden, würde ich nie im Leben auf die Idee kommen, nach einem Strafverteidiger zu suchen, sondern würde der Polizei gerne Rede und Antwort stehen. Du nicht?

Zu 5) Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich Schmauchspuren aus der Bundeswehrzeit an der Hose gehalten haben.

Zu 6) Ich habe noch nie mit einer Waffe geschossen und ich hätte Zweifel, ob ich sie überhaupt bedienen, geschweige denn gut zielen könnte. Hinzu kommt die für den Mörder erhebliche Stress-Situation, der m.E. nur geübte Schützen Herr werden können.


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30.09.2017 um 12:32
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Einem Antrag auf Wiederaufnahme wird nur stattgegeben, wenn sich wesentliche neue Erkenntnisse oder Beweise ergeben haben, und das sehe ich hier nicht.
Wer beurteilt das eigentlich, was als wesentliche neue Erkenntnis zu sehen ist? Richter? Staatsanwalt? Gibt es da eine Art Verfahren? Vielleicht in kurzen Stichworten erklären, danke.

Um bei Strate zu bleiben, im Fall Mollath war es die Unterschrift unter dem ärztlichen Gutachten, im Fall Weimar das Fasergutachten.


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30.09.2017 um 12:32
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Zu 5) Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich Schmauchspuren aus der Bundeswehrzeit an der Hose gehalten haben.
Es ist bewiesen, das die Bundeswehr keine Munition mit dieser chemischen Zusammensetzung wie in den gefundenen Schmauchspuren eingesetzt hat. Das wurde im Urteil von Gutachtern ausgeführt über mehrere Seiten, wobei auch Waffen, die in früheren Zeiten bei der Bundeswehr benutzt wurden in die Untersuchung einbezogen wurden

Aber am Tatort wurde diese in Europa seltene Zusammensetzung des Pulvers gefunden, wie auch an der Hose.


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30.09.2017 um 12:36
@emz

Die Wiederaufnahme wird bei Gericht entschieden
Die Voraussetzungen sind in Paragraf 359 StPO nachzulesen.


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30.09.2017 um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Wer beurteilt das eigentlich, was als wesentliche neue Erkenntnis zu sehen ist? Richter? Staatsanwalt? Gibt es da eine Art Verfahren? Vielleicht in kurzen Stichworten erklären, dank.
Das zuständige Landgericht beurteilt es. Die Anforderungen sind dabei sehr streng. Nur etwa 3% aller Anträge auf Wiederaufnahme sind erfolgreich. Und selbst ein wiederaufgenommenes Verfahren hätte nicht zwingend ein anderes Ergebnis zur Folge.
Zitat von emzemz schrieb:Um bei Strate zu bleiben, im Fall Mollath war es die Unterschrift unter dem ärztlichen Gutachten
Entgegen populärer Meinung hat Strate damit nichts zu tun gehabt. Den Formfehler auf dem Attest entdeckte die Staatsanwaltschaft, die ja nach Intervention des Justizministeriums auch einen WA-Antrag stellte. Im WA-Prozess kam ja das Gericht dann doch wieder zu dem Schluss, dass das Attest korrekt war und Mollath seine Frau schwerst misshandelte.


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30.09.2017 um 12:40
@emz
Ein Richter beurteilt es, ob wesentlich neue Beweise angeführt werden konnten.

Das was Strate vorbringt ist, das ein Schalldämpfer, der genau nach dieser ausgedruckten Bauanleitung gebaut wurde auf einer P38 so nicht hat funktionieren können.
aber
vielleicht ist das bei den vorherigen Beschusstest die das Gericht annimmt ja auch A.D. aufgefallen und er hat entsprechende Modifikationen am Schalldämpfer, Waffe oder Munition vorgenommen.

Die Spuren am Tatort widersprechen den Erkenntnissen, die Dr. Strate für seinen Wiederaufnahmeantrag als wesentliche Punkte definiert.
Es wurde ein Schalldämpfer mit Bauschaum verwendet, die Waffe hat bis zum Schluß geschossen und es wurde kein PET abgesprengt wie bei Strates Versuchen.


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30.09.2017 um 12:46
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Zu 3) Warum sollte denn der Kollege Sportschütze dann bestreiten, die Seite aufgerufen und den Ausdruck betätigt zu haben? Außerdem ist - siehe Nightrider - bewiesen, dass der Ausdruck von Darsow selbst erstellt wurde und zwar just nach einem Telefongespräch mit seiner Frau. Das Gespräch wird wohl so aufwühlend gewesen sein, dass Darsow den lange gehegten Plan doch in die Tat umsetzen wollte und ganz kurz nicht nachdachte.
Evtl. weil er Angst hatte, selbst verdächtigt zu werden?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Zu 4) Im Urteil ist dazu alles ausgeführt. Es gibt keinerlei Hinweise auf Vorwürfe der Polizei gegenüber Darsow in dem Zeitraum, in dem er sich nach einem Strafverteidiger umschaute. Wenn meine Nachbarn getötet würden, würde ich nie im Leben auf die Idee kommen, nach einem Strafverteidiger zu suchen, sondern würde der Polizei gerne Rede und Antwort stehen. Du nicht?
Warst du bei den ersten Befragungen dabei?

Und ja, wenn ich das Gefühl hätte, eine Befragung verläuft nicht sonderlich neutral, dann würde ich auch einen Anwalt aufsuchen. Schlimm , wenn man das als belastend wertet.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Zu 5) Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich Schmauchspuren aus der Bundeswehrzeit an der Hose gehalten haben.
Da gibt es aber auch andere Meinungen, die genau das für möglich halten.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Zu 6) Ich habe noch nie mit einer Waffe geschossen und ich hätte Zweifel, ob ich sie überhaupt bedienen, geschweige denn gut zielen könnte. Hinzu kommt die für den Mörder erhebliche Stress-Situation, der m.E. nur geübte Schützen Herr werden können.
Du nicht, ich aber. Und es ist simpel! Und so gut wie jeder könnte aus ein paar Metern Entfernung einen Menschen erschießen.



Klar, wahrscheinlich sitzt hier der Richtige. Aber ich kann schon verstehen, wenn jemand der Meinung ist, dieses Urteil ist nicht über jeden Zweifel erhaben.


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30.09.2017 um 12:49
Ich bin sehr gespannt auf den Wiederaufnahmeantrag - und ich gehe davon aus, dass die Infos, die Herr Strate jetzt "raushaut" - nicht die entscheidenden neuen Erkenntnisse sind. Diese werden sicherlich nicht vorher an die Öffentlichkeit gelangen, was ja eigentlich auch logisch ist.


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30.09.2017 um 12:52
@emz
"§ 359 StPO:

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;

4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht."

Vielleicht ist das hiermit verständlicher.


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30.09.2017 um 12:52
Zitat von maggy61maggy61 schrieb:Ich bin sehr gespannt auf den Wiederaufnahmeantrag - und ich gehe davon aus, dass die Infos, die Herr Strate jetzt "raushaut" - nicht die entscheidenden neuen Erkenntnisse sind. Diese werden sicherlich nicht vorher an die Öffentlichkeit gelangen, was ja eigentlich auch logisch ist.
Klar, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb:Evtl. weil er Angst hatte, selbst verdächtigt zu werden?
Na, dass er es nicht gewesen sein kann, ließe sich doch leicht belegen: Er hatte keinerlei Beziehung zur Familie Toll und hätte sogar möglicherweise eine Alibi gehabt. Es ist höchst unwahrscheinlich und unplausibel, dass der Sportschütze bestreiten würde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er dann wüsste, dass ein unschuldige Familienvater und Kollege wegen dieser Lüge lebenslang inhaftiert würde.


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30.09.2017 um 12:55
@Mr.Crime68
Das wird alles in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt von allen Seiten.
Aber darauf kommt es jetzt nicht an.
Jetzt kommt es darauf an, das neue Erkenntnisse oder Beweise aufgeführt werden, die den Fall in einem gänzlich anderem Licht darstehen lassen.
Nur das wird geprüft.

Selbst wenn der prüfende Richter der Meinung ist, ihm persönlich hätten die Indizien nicht ausgereicht für eine Verurteilung, reicht das nicht für einen positiven Bescheid des Wiederaufnahmeantrages.
Zitat von Violetta21Violetta21 schrieb:5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
So ist es. Genau diese neuen" Tatsachen oder Beweismittel" kann ich jedenfalls nicht erkennen, bei dem was bisher verlautbart wurde.


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30.09.2017 um 12:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Selbst wenn der prüfende Richter der Meinung ist, ihm persönlich hätten die Indizien nicht ausgereicht für eine Verurteilung, reicht das nicht für einen positiven Bescheid des Wiederaufnahmeantrages.
Mag sein, aber wo habe ich das behauptet???


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30.09.2017 um 13:04
@Mr.Crime68
Das hast Du nicht behauptet, aber Du hast wieder die Indizien die dem Urteil zugrunde liegen angezweifelt bzw die Schlußfolgerung die die Strafkammer daraus gezogen hat.
Das spielt aber keine Rolle und deshalb ist es sinnlos darüber erneut zu diskutieren.

Bin kein Waffenspezialist. Aber verschießt eine Walther P08 nicht die gleiche Munition ( 9mm Parabellum) wie die P38 ?
Ich hoffe Strate hat dann auch diese Waffe getestet, weil diese dann ja auch in Frage käme. Und auch die spezielle unübliche Munition die bei der Tat eingesetzt wurde benutzt. Ansonsten ist das eh alles hinfällig.

Wenn man beweisen könnte, das aus der vermeintlichen Tatwaffe (und nur aus dieser) nicht geschossen hätte werden können, das wäre dann evtl ein Wiederaufnahmegrund. Aber die hat man ja nie gefunden


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30.09.2017 um 13:38
Als würden sich so viele Menschen für den Bau eines PET Schalldämpfers interessieren. Also bitte. Vor allem noch zufällig zeitnah und ortsnah der Tat. Sicher nicht aus Spaß an der Freude oder als Zeitvertreib. Zufällig gibt es dann anschließend noch Probleme mit dem PC von D. Zufällig ist dann auch noch die Frau und Kinder über besagte Tatnacht nicht da. Dazu noch die Widersprüche in Sachen Ruhestörung. Dann die Suche nach einer alternativen Wohnmöglichkeit. Glaubt ihr das wirklich?

Nur gut, dass der Admin der Firma ein Sportschütze ist... Und die Rocker gibt es ja auch noch...
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist unerheblich, wie genau die Waffe aussah, mit der Darsow die Nachbarsfamilie (fast) auslöschte. Es kann sein, dass er die Schalldämpfer-Anleitung, die er im Internet herunterlud, nach erfolglosen Versuchen im Wald o.ä. verwarf oder modifizierte. Das spräche ja nicht gegen seine Täterschaft.
Eben. Es hat schließlich funktioniert.


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