@Lindström Lindström schrieb:Nur, weil er es ausgedruckt hat, muss er es doch nicht 1 zu 1 haargenau umgesetzt haben.
Wenn ich sowas lese, kriege ich im Gesamtzusammenhang echte Verständnisprobleme mit dem Realitätssinn der Schreiber.
Machst Du irgendwas handwerklich-praktisches oder bist Du ein reinrassiger Schreibtisch- oder Laptoptäter?
Der Mann hatte sowas nach allem, was wir wissen noch nie gemacht. Ihr unterstellt ihm, er wollte ganz sicher gehen, möglichst wenig Lärm zu machen.
Der Normalfall, wenn jemand was erstmalig und nach einer extra vorher ausgedruckten Anleitung macht ( im Sinne von "herstellen", "bauen" ), ist dass er es nicht hundertprozentig hinkriegt.
Maximal und mit etwas Glück kriegt er es so hin, wie es auf dem Papier steht.
Nur jemand, der entweder über einschlägige Erfahrung verfügt oder naiv-blöde an so ein Projekt rangeht, wird es schon im ersten Anlauf modifizieren.
Das kann Dir jeder Handwerker bestätigen, deswegen gibt es sowas wie eine Lehre.
Ich darf daran erinnern ( zum weiß-der-Henker-wievielten Male ), dass die Polizei nach der Anleitung eine Gurke baute. Zumindest ein wenig Waffenkenntnisse ( nicht zu viele ) wollen wir den Leutchen doch zubilligen.
Trotzdem kam es keinem von ihnen in den Sinn, an der Machbarkeit des SD nach dieser Anleitung zu zweifeln.
Warum hätte ein A.D. es tun sollen?
Abgesehen davon, dass nichtmal nachzuweisen war, dass er überhaupt je so ein Ding gebaut hat, halte ich es für abwegig, anzunehmen, er hätte es von vornherein geändert.
Wenn überhaupt eine Änderung erfolgte, dann doch aus der Situation heraus, dass das Ding bei einem Test ( ebenfalls nicht bewiesen ) durch die Gegend flog.
Man sollte nicht von einem perfekt nachgebauten Schalldämpfer ausgehen.
Mann, oh Mann....man sollte nicht. Was schreibe ich denn die ganze Zeit?
Das Ding, was bei der Tat verwendet wurde, hatte mit dem Ding, das recherchiert wurde, nur noch den angestrebten Zweck ( Schalldämpfung ) und den Bauschaum gemein. Es war also nicht nur "nicht perfekt nachgebaut", sondern was ganz anderes.
Und gerade weil ich davon ausgehe, dass eine deutlich andere Ausführung vorlag, tue ich mich damit schwer, der Auffassung des Gerichts zu folgen.
Die Anordnung des Richters, so lange und so umfangreich zu modifizieren, bis es funktioniert, kommt für mich ziemlich nah daran, als hätte er angeordnet, A.D. ein Büschel Haare auszureißen und am Tatort zu verstreuen, damit Hunde und Ermittler endlich was finden und er den Fall schließen kann. Täterfindung contra Wahrheitsfindung.
Lindström schrieb:Das ist eine Sache, die ich nicht nachvollziehen kann. Es würde AD doch (völlig) entlasten, wenn er eine Erklärung hätte, warum er nach Eigenbauschalldämpfern recherchiert hat. Ist doch klar, dass ein Täter da besser schweigt, als sich in Widersprüche zu verzwicken.
Anwälte raten ihren Mandanten relativ häufig, vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen.
Die Situation. als Angeklagter vor Gericht zu stehen, ist für den Laien schwer einschätzbar. Was man eigentlich gefragt wird, kann man nicht vorher wissen.
Überhaupt steht man als Angeklagter schonmal ganz anders da, als als Zeuge. Hier kann sich auch ein ehrlicher und unschuldiger Mensch um Kopf und Kragen reden und in Widersprüche verwickeln lassen.
Sieh nur mal bei Dir selbst nach, wie Du einer Erklärung von A.D. gegenüberstehst:
Lindström schrieb:Wie hat AD sich rechtfertig, weshalb er nach Schalldämpfern (also der Möglichkeit, leisen Schuss abzugeben) recherchiert hat? Das hat ihn natürlich einfach so interessiert? Das nimmt ihm doch keiner ab...
Diese Grundhaltung nennt man Voreingenommenheit. Sollte vor Gericht zwar nicht herrschen, ist aber menschlich und deshalb nicht ganz auszuschließen oder auszurotten.
A.D. war vor Gericht in einer schwierigen Lage. Man kann das an den Reaktionen der user hier recht gut ablesen:
- Hätte er was gesagt, hätte man ihm nicht gelaubt.
- Sein Schweigen wird mehr oder weniger offen als Schuldeingeständnis gewertet.
Einmal vor Gericht konnte er es also nur noch falsch machen.
Der Eindruck einer beinahe unverhohlenen Parteilichkeit bei der Wertung der Indizien und Aussagen, der sich bei der Lektüre des Verhandlungsverlaufes aufdrängt, wird durch die Abfassung des Urteils nur bestätigt.
MfG
Dew