Doppelmord Babenhausen
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord BabenhausenSeite 548 von 1.360vorherige 1 ... 448498538546547548549550558598648 ... 1.360 nächste
Direkt zur Seite:
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 09:55Hier der Link zur Sendung von gestern:
http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/videos/tatort-gerichtsaal-wie-unberechenbar-ist-unsere-justiz-102.html (Archiv-Version vom 08.05.2015)
http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/videos/tatort-gerichtsaal-wie-unberechenbar-ist-unsere-justiz-102.html (Archiv-Version vom 08.05.2015)
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:16„Gerhard Strate sagt nicht, dass mein Mann unschuldig ist. Aber er sagt, so hätte er nie verurteilt werden dürfen.“ Zitat Frau Darsow. Artikel in der FAZ
Da gebe ich ihr Recht.Ansonsten bin ich auch von der Schuld überzeugt.
Da gebe ich ihr Recht.Ansonsten bin ich auch von der Schuld überzeugt.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:22.... jedenfalls hat sie mal öffentlich gesagt(zwar leise), daß die ganzen Jahre Lärm war, der von der Familie ausging....
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:28Wenn man sich mal ihre Homepage anschaut,wird ja auch kaum auf die belastenden Dinge eingegangen,oder falsch dargestellt.Ist aber auch verständlich,da man als Ehefrau wahrscheinlich alles verdrängt und immer an die Unschuld ihres Ehemannes glaubt.
Und ein Wiederaufnahmeverfahren wird auch nur mit Druck der Medien erreicht werden.Das dürfte ihr auch klar sein.
Und ein Wiederaufnahmeverfahren wird auch nur mit Druck der Medien erreicht werden.Das dürfte ihr auch klar sein.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:37bura007 schrieb:Wenn man sich mal ihre Homepage anschaut,wird ja auch kaum auf die belastenden Dinge eingegangen,oder falsch dargestellt.Gestern in der Sendung ein Beispiel für eine Halbwahrheit:
"Es konnte nicht nachgewiesen werden das der Druckauftag für das
Schalldämpfer-Dokument vom Rechener des Angeklagen erfolgte"
Insoweit korrekt das in der Protokollierung des Druckauftrages nicht
steht von welchem Rechner aus dieser abgeschickt wurde.
Aber im Prozess konnte der Gutachter nachweisen das selbiges Dokument
kurz vorher vom Rechner des Angeklagten aus von der Website
heruntergeladen wurde.
Da ist es das gute Recht des Gerichtes 1 und 1 zusammenzuzählen.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:40Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 11:42threefish schrieb:Da ist es das gute Recht des Gerichtes 1 und 1 zusammenzuzählen.Denke auch dass man mit derartigen Haarspaltereien nicht weit kommt. Ich bin auch immer noch der Meinung, dass Strate das rein sportlich sieht: Für den dürfte jedes Indizienurteil einen potentiellen Anreiz zum Angriff bieten. Das ist für mich auch völlig nachvollziehbar.
Weniger gut nachvollziehen kann ich, wie sich wildfremde Menschen dann für einen solchen Fall engagieren, als hinge von ihrem Engagement das Schicksal des Rechtstaates an sich ab.
hängtihnhöher
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 13:02Der Anwalt von TwentyCent kam aber wirklich sehr sympathisch rüber. Die arme Mudda
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 13:18@threefish
threefish schrieb:Gestern in der Sendung ein Beispiel für eine Halbwahrheit:Du stellst die Situation falsch dar. Von welchem Rechner aus der Ausdruck erfolgte ist nicht nachgewiesen, sondern lediglich unter welchem Account dies geschah. Das heruntergeladene Dokument wurde keinem Rechner zugeordnet, sondern einer Betriebssystem-Browser Kombination, die sich im Unternehmen nicht finden ließ. Aus diesem Grund nimmt an, dass es nur der entsorgte Rechner ADs gewesen sein kann. Aussagen des Admin stützen diese Vermutung.
"Es konnte nicht nachgewiesen werden das der Druckauftag für das
Schalldämpfer-Dokument vom Rechener des Angeklagen erfolgte"
Insoweit korrekt das in der Protokollierung des Druckauftrages nicht
steht von welchem Rechner aus dieser abgeschickt wurde.
Aber im Prozess konnte der Gutachter nachweisen das selbiges Dokument
kurz vorher vom Rechner des Angeklagten aus von der Website
heruntergeladen wurde.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 13:33@Wireless
Ageklagten habe ich unterschlagen. Aber das es ein Zuordnung gibt ist soweit korrekt.
Wireless schrieb: Das heruntergeladene Dokument wurde keinem Rechner zugeordnet, sondern einer Betriebssystem-Browser Kombination, die sich im Unternehmen nicht finden ließ. Aus diesem Grund nimmt an, dass es nur der entsorgte Rechner ADs gewesen sein kann. Aussagen des Admin stützen diese Vermutung.Ok ,die Unsicherheitsfaktoren der Zuordnung des Zugriffes zu dem Rechner des
Ageklagten habe ich unterschlagen. Aber das es ein Zuordnung gibt ist soweit korrekt.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 13:39@threefish
Ein Zuordnung zum Rechner wurde vorgenommen und dass diese durch ein Ausschlussverfahren zustande gekommen ist auch so im Urteil vermerkt. Die Aussage die du bemängelt hast, ist also auch bei näherer Betrachtung aus meiner Sicht keine Halbwahrheit.
Ein Zuordnung zum Rechner wurde vorgenommen und dass diese durch ein Ausschlussverfahren zustande gekommen ist auch so im Urteil vermerkt. Die Aussage die du bemängelt hast, ist also auch bei näherer Betrachtung aus meiner Sicht keine Halbwahrheit.
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 13:44@Wireless
Wireless schrieb:Ein Zuordnung zum Rechner wurde vorgenommen und dass diese durch ein Ausschlussverfahren zustande gekommen ist auch so im Urteil vermerkt.Äh ja ,darauf wollte ich die ganze Zeit hinaus!
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 16:08Wireless schrieb:...So hatte ich das bisher weder gesehen noch verstanden. D. h., ob ich´s verstanden habe, weiß ich noch garnicht so genau. Wär´ nett, wenn Ihr mich korrigiert:
Von welchem Rechner aus der Ausdruck erfolgte ist nicht nachgewiesen, sondern lediglich unter welchem Account dies geschah. Das heruntergeladene Dokument wurde keinem Rechner zugeordnet, sondern einer Betriebssystem-Browser Kombination, die sich im Unternehmen nicht finden ließ. Aus diesem Grund nimmt an, dass es nur der entsorgte Rechner ADs gewesen sein kann. Aussagen des Admin stützen diese Vermutung.
Also in der Firma gab´s ein Rechnernetzwerk samt hauseigenem Admin. Soweit bekannt.
Nicht alle Rechner konnten ins Internet, was Sinn ergibt. Gleichzeitig nahm man´s mit der Sicherheit nicht zu ernst. Jeder kannte A.D.´s Passwort.
Der Download erfolgte natürlich von einem internetfähigen Rechner der Firma. D. h. für mich, es sollte Unterlagen dazu geben, was für eine Kiste das war, mit welchem Betriebssystem und welchem Browser betrieben. Unterlagen und nicht nur Aussagen. Denn das Zeug hat Geld gekostet und diese Betriebskosten hat die Firma abgesetzt.
Es mag Gründe geben, verschiedene Rechner für verschiedene Aufgaben unter verschiedenen Betriebssystem-Browser-Kombinationen laufen zu lassen. Dass ausgerechnet der fragliche Rechner mit einer ( sonst? ) nicht im Betrieb zu findenden Kombination lief, stimmt zumindest mich nachdenklich. Und diese etwas undurchsichtigen Umstände werden wieder nur durch den Admin erklärt.
Nach dem, was ich bislang so über den Admin gelesen habe, beschleicht mich erneut der Verdacht, dass der Mann während seiner Arbeitszeit ( schwerpunktmäßig? ) Dinge mit dem Rechner ( Netzwerk ) gemacht hat, die mit seiner Arbeit nicht unbedingt in Zusammenhang standen.
Kein Arbeitnehmer wäre daran interessiert, sowas dem Chef unter die Nase zu binden.
Wäre es theoretisch möglich, z. B. mit einem privaten Laptop in das Netzwerk zu gehen und da irgendwas runterzuladen und dieses dann unter einem anderen Account auszudrucken? Wieviel Aufwand wäre das für einen Fachmann?
Ehe wieder die Frage kommt, warum er das tun sollte:
Weil er während der Arbeitszeit irgendwelchen obskuren Hobbies nachging und nicht dabei erwischt werden wollte.
Die Entsorgung von A.D.´s Rechner erfolgte ja nicht durch A.D., sondern durch den Admin, nachdem A.D. technische Probleme meldete und der Admin das überprüfte, soweit ich das verstanden habe.
MfG
Dew
Doppelmord Babenhausen
06.05.2015 um 16:38@Dew
Der Admin hat die Software (nach eigener Aussage) bei Bedarf aktualisiert. Dokumentiert hat er dies wohl nicht, sonst wären dies sicherlich im Urteil erwähnt worden. AD's Rechner soll mit Abstand der älteste gewesen sein. Im Urteil wird es als ein Indiz dafür gewertet, dass demzufolge auch "ältere" Software installiert war und die Einlassungen des Admins daher glaubhaft sind.
Im Urteil (Seite 138) wird die Aussage, dass es ADs Rechner war etwas eingeschränkt.
Der Admin hat die Software (nach eigener Aussage) bei Bedarf aktualisiert. Dokumentiert hat er dies wohl nicht, sonst wären dies sicherlich im Urteil erwähnt worden. AD's Rechner soll mit Abstand der älteste gewesen sein. Im Urteil wird es als ein Indiz dafür gewertet, dass demzufolge auch "ältere" Software installiert war und die Einlassungen des Admins daher glaubhaft sind.
Im Urteil (Seite 138) wird die Aussage, dass es ADs Rechner war etwas eingeschränkt.
dass nicht nur das Benutzerkonto des Angeklagten, sondern auch dessen Rechner mit seiner damaligen Kennung für diesen Zugriff in Frage komme
Doppelmord Babenhausen
07.05.2015 um 07:12@Dew
Dennoch, schauen wir einmal genau, worum es geht:
Es wurde nachgewiesen, dass eine Bauanleitung zu einem Schalldämpfer mit Bauschaum heruntergeladen und ausgedruckt wurde.
Theoretisch hätte das neben AD auch der Admin getan haben können, oder andere Betriebsangehörige mit Kenntniss des Passworts etc.
Und dann haben wir einen Mord, in dem es starke Indizien gibt, dass ein selbstgebastelter Schalldämpfer mit Bauschaum verwendet wurde, die Opfer waren die Nachbarn des AD, mit welchen dieser nachweislich einen Konflikt hatte. Tatort was das Haus genau neben ADs Wohnung.
Der Admin hingegen konnte in keiner Weise irgendwie mit den Opfern oder dem Tatort in Verbindung gebracht werden.
Stellt man sich nun in Kenntnis dieser Zusammenhänge die Frage: wer von den beiden, der Admin oder AD hat wohl diese Bauanleitung ausgedruckt, kommt man wie das Gericht zu der Antwort, dass es wohl AD gewesen sein dürfte.
Dew schrieb:Nach dem, was ich bislang so über den Admin gelesen habe, beschleicht mich erneut der Verdacht, dass der Mann während seiner Arbeitszeit ( schwerpunktmäßig? ) Dinge mit dem Rechner ( Netzwerk ) gemacht hat, die mit seiner Arbeit nicht unbedingt in Zusammenhang standen.Diesen Eindruck hast nicht nur Du. :)
Kein Arbeitnehmer wäre daran interessiert, sowas dem Chef unter die Nase zu binden.
Dennoch, schauen wir einmal genau, worum es geht:
Es wurde nachgewiesen, dass eine Bauanleitung zu einem Schalldämpfer mit Bauschaum heruntergeladen und ausgedruckt wurde.
Theoretisch hätte das neben AD auch der Admin getan haben können, oder andere Betriebsangehörige mit Kenntniss des Passworts etc.
Und dann haben wir einen Mord, in dem es starke Indizien gibt, dass ein selbstgebastelter Schalldämpfer mit Bauschaum verwendet wurde, die Opfer waren die Nachbarn des AD, mit welchen dieser nachweislich einen Konflikt hatte. Tatort was das Haus genau neben ADs Wohnung.
Der Admin hingegen konnte in keiner Weise irgendwie mit den Opfern oder dem Tatort in Verbindung gebracht werden.
Stellt man sich nun in Kenntnis dieser Zusammenhänge die Frage: wer von den beiden, der Admin oder AD hat wohl diese Bauanleitung ausgedruckt, kommt man wie das Gericht zu der Antwort, dass es wohl AD gewesen sein dürfte.
Doppelmord Babenhausen
07.05.2015 um 12:55@Rick_Blaine
Sehe ich ähnlich. Der Ausdruck hat entweder einen Tatzusammenhang, dann gilt das was du geschrieben hast oder er hat keinen Zusammenhang mit der Tat, dann ist aber noch immer die Frage, warum jemand sich genötigt sieht AD wider besseren Wissens ans Messer zu liefern. Dafür fehlt zumindest mir ein plausible Erklärung.
Sehe ich ähnlich. Der Ausdruck hat entweder einen Tatzusammenhang, dann gilt das was du geschrieben hast oder er hat keinen Zusammenhang mit der Tat, dann ist aber noch immer die Frage, warum jemand sich genötigt sieht AD wider besseren Wissens ans Messer zu liefern. Dafür fehlt zumindest mir ein plausible Erklärung.
Doppelmord Babenhausen
07.05.2015 um 12:58@Wireless
Genau, ganz abgesehen davon, dass es dann ein unglaublicher Zufall wäre, dass sich eine Tat unter Verwendung eines solchen Schalldämpfers ausgerechnet ein paar Wochen nach dem Ausdruck neben dem Haus eines Mitarbeiters der Firma ereignete, in der ganz ohne Zusammenhang damit ein solcher Ausdruck von jemand anderem, der aber auch keinen ersichtlichen Zusammenhang zur Tat hatte, erstellt wurde.
Genau, ganz abgesehen davon, dass es dann ein unglaublicher Zufall wäre, dass sich eine Tat unter Verwendung eines solchen Schalldämpfers ausgerechnet ein paar Wochen nach dem Ausdruck neben dem Haus eines Mitarbeiters der Firma ereignete, in der ganz ohne Zusammenhang damit ein solcher Ausdruck von jemand anderem, der aber auch keinen ersichtlichen Zusammenhang zur Tat hatte, erstellt wurde.
Doppelmord Babenhausen
07.05.2015 um 13:30Rick_Blaine schrieb:Genau, ganz abgesehen davon, dass es dann ein unglaublicher Zufall wäre, dass sich eine Tat unter Verwendung eines solchen Schalldämpfers ausgerechnet ein paar Wochen nach dem Ausdruck neben dem Haus eines Mitarbeiters der Firma ereignete,Was man auch berücksichtigen muss ist wie das Indiz gefunden wurde:
Es wurde nicht auf den Verdächtigen zentriert ermittelt ,sondern der Schalldämpfer-Spur
nachgegangen. Das man auf diese Weise in das Umfeld des Tatopfers kommt wäre
schon ein arger Zufall wenn kein Tatzusammenhang besteht .
Doppelmord Babenhausen
07.05.2015 um 13:33@threefish
Genau, vor allem weil bei diesem ergebnisoffenen Ermittlungsansatz eben nichts anderes in das Umfeld des Opfers geführt hat.
Genau, vor allem weil bei diesem ergebnisoffenen Ermittlungsansatz eben nichts anderes in das Umfeld des Opfers geführt hat.