Doppelmord Babenhausen
31.08.2014 um 13:52Ma_Ve schrieb:Bei augenscheinlich auschliesslich schwachen Indizien sollte der Verfassungsgrundsatz: In dubio pro reo Anwendung finden. Ansonsten könnten wir diesen abschaffen.Das ist eben glaube ich das grundsätzliche Missverständnis bei dir: Du hast Zweifel an einzelnen Aspekten isolierter Indizien und denkst, der Angeklagte müsse deshalb im Sinne dieses Grundsatzes freigesprochen werden. Es wird aber weder auf Grundlage eines einzelnen Indizes verurteilt noch freigesprochen - Indizien sind bereits von ihrer Definition her schwach, sonst wären es nämlich Beweise.
Denn deiner Argumentation folgend braucht man diesen nicht!
Ein Urteil fußt auf der Gesamtschau sämtlicher Indizien plus weiterer Elemente wie dem Alibi oder der Motivrekonstruktion. Und nur wenn es in dieser Gesamtschau noch Zweifel gibt, sind diese zugunsten des Angeklagten auszulegen.