@frosch5Du schreibst:"Ein in der Öffentllichkeit Vorverurteilter mutmaßlicher Täter, hat der ne Chance, daß das Verfahren nach Recht und Gesetz läuft?"
Ja natürlich, denn wieso sollte das Verfahren deshalb unrechtmässig sein? Es ist doch häufig so, dass Tatverdächtige schon vor der Verhandlung, gerade von Angehörigen, als schuldig angesehen werden.
Das Gericht muss dem Tatverdächtigen die Tat ja aber ohne vernünftige Zweifel nachweisen. Die DNA Spur ist sicherlich ein gewichtiges Indiz, vor allem da der Angeklagte ja sagt, er kenne die Ermordete nicht.
Trotzdem müssen sicherlich noch weitere Beweise vorgelegt werden.
Ich sehe allerdings weder einen Grund noch einen Anhaltspunkt dafür, dass hier ein Unschuldiger verurteilt werden soll, um die "Allgemeinheit", wie du schreibst, zu beruhigen. Was sollte dies für einen Sinn machen bei einem Fall, der so viele Jahre zurückliegt???