@Gartenbauer Niemand kann wissen, ob der Angeklagte der Täter ist, auch nicht das Gericht.
Ob mit einer Verurteilung handelt es sich einzig und allein um die sogenannte juristische Wahrheit, mehr nicht.
Mich persönlich würde ein Freispruch in keiner Weise an dem Glauben an unserer Rechtssystem erschüttern. Ich persönlich glaube, dass ein Freispruch von einem Gericht mehr Überwindung kostet als eine Verurteilung, da es sich gegen den ganzen Ermittlungs-Apparat und StA stellen muss und sogar zugeben, dass es sich bei der Zulassung des Verfahrens in gewisser Weise geirrt hat. Das ist eine psychologische Herausforderung. Wenn man Statistiken ansieht, sind auch Freisprüche deutlich seltener als Verurteilungen. Sicherlich kommt das zum Teil durch die Vorprüfungen, es erklärt jedoch nicht die Diskrepanz, wenn Leute aus den eigenen Reihen der Justiz angeklagt werden, da ist die Verurteilungsrate deutlich geringer.
Ich persönlich habe keine Ahnung, ob er wirklich der Täter ist. Was mich persönlich einfach stutzig macht, ist die "Güte" der Spur. Dass angeblich ein Transfer durch die Spurensuche ausgeschlossen sein soll, kann grundsätzlich nicht stimmen, aber das dürfte die Presse mal wieder nicht richtig weitergegeben haben. Das assoziiert man automatisch mit dem Fall Knobloch. Dort war es von vornherein klar, das etwas nicht stimmen könnte, da gab es ein sehr klares Profil, was aber im Waldboden die vielen Jahre nicht hätte überleben können. Was aber gewesen wäre, wenn Peggy in einer Umgebung gefunden worden wäre, wo das rein theoretisch möglich gewesen wäre?
Es gibt auch andere Fälle, wo Kontaminationen zwischen unterschiedlichen Fällen erfolgt ist. Die angeblich hohen Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die Spur des Angeklagten handeln soll, sind da eher Augenauswischerei, weil sie etwas vorspiegelt, was so nicht existent ist. Klar, es dürfte die DNA des Täters sein, aber ob sie bei der Tat darauf kam oder später, wissen wir nicht. Es ist viel zu viel unbekannt, wie das Corpus Delicti behandelt wurde, davon wusste der Sachverständige nicht wirklich etwas.
Außerdem zeigt dieser Fall wieder deutlich, dass Angeklagte nach so viel Jahren kaum die Möglichkeit haben, noch überprüfbare Alibis zu liefern. Man nimmt dem Angeklagten eine Verteidigungsmöglichkeit.
Ich persönlich fände da eher ein Freispruch mit einem Rechtsstaat vereinbarer als eine Verurteilung, zumindest sollte er den "Glauben" an den Rechtsstaat nicht mindern, ganz im Gegenteil, eine Verurteilung hätte für mich eher einen bitteren Beigeschmack.
Gartenbauer schrieb:Doch eine Verunreinigung der DNA-Spur von Helmut S. konnte zu 100% ausgeschlossen werden
Das dürfte der Sachverständige bestimmt nicht gesagt haben, das wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Das dürfte die Presse falsch weitergegeben haben, bzw. eine Verunreinigung muss bei einer Übertragung auch nicht automatisch erfolgen. Außerdem sprach der Sachverständige selber von
frosch5 schrieb am 18.01.2017: gab bei den Systemen der DNA-Typisierung geringfügige Abweichungen. Nach Nachfrage kam die Reaktion, dass das wahrscheinlich ein "bilogisches Geheimnis ist und nicht alles erklärbar".
Nach nochmaligem Nachfragen des Vorsitzenden kam zum Ausdruck, dass diese Unregelmäßigkeiten auch mit dem Vorliegen einer dritten Person zu tun haben könnten.
Sprich eine Kontamination kann nicht ausgeschlossen werden, die Meldung der Presse ist falsch.