suffy schrieb:Es wurde von einem Streit zwischen "Einheimischen" und Touristen gesprochen. Also womöglich ein "alter Streit" mit jemandem aus der Vergangenheit? Der seiner Wut freien Lauf ließ, als er AG ohne Vorwarnung begegnete? Warum die Polizei diesen Streit nicht näher beschreibt, kann ich nicht sagen. Er wird erwähnt, allerdings werden 3 Tage (!) als unmögliche Zeit für ein genaues Aufklären des Streites vorgeschoben. Es könnte auch sein, dass der Notruf als AG verschwand zurückgezogen wurde und die Polizei dies daher nicht miteinander in Verbindung gebracht hat und später dann waren keine Aufzeichnungen mehr vorhanden, also was tun? unter den Teppich kehren...
Ich glaube, ein Streit (egal wie sehr dieser eskalierte) kann nur ein Auslöser, aber nicht als logische Begründung für sein späteres Handeln dienen. Ich sehe realisischerweise nichts, was passiert sein könnte, dass eine "Flucht", zumal im Handtuch rechtfertigen könnte.
Aber es könnte ein Auslöser sein für eine wie auch immer geartete psychologische Reaktion. Da finde ich eine "mildere" Reaktion (Rückkehr in ein sehr vertrautes Umfeld) weitaus wahrscheinlicher als eine "extreme". Zumal er für ebenjene "extreme" Reaktion zur "Tatsausführung" zehn Minuten (Versuch, ungesehen um 19.00 nackt durch die Wiener Innenstadt zu kommen) gebraucht hätte.
Was, wenn er einfach zur Franziskanerkirche ging (15 Sekunden Marschweg), da wurden auch seine Schlapfen gefunden, ebene jene Schlapfen als Teil seiner alten Identität draussen ließ (das Handtuch ließ er vorerst an) und um ein Gespräch ersuchte? Im Laufe des Gespräches hat er sich beruhigt, man hat ihm angeboten, erst einmal im Kloster zur Ruhe zu kommen und später zu entscheiden, was er denn tun will. Folgendes habe ich (bei einer oberflächlichen Suche) zum Thema gefunden:
http://www.kirchenasyl.de/?portfolio=neuerscheinung-checkliste-kirchenasylDa wird ausgeführt:
a) Um die Sachlage zu klären und weil die Personen Angst haben, dürfen sie „gastweise“ im kirchlichen Gebäude schlafen. Die Zeit wird genutzt, um die Situation zu klären (dies ist nicht zuletzt faktische Suizidprophylaxe).
b) Einige Kirchenkreise unterhalten dafür so genannte „Gästewohnungen“, wo Menschen ohne Papiere auch zur Ruhe kommen können.
c) Die Sachlage wird sofort über Anwalt oder Anwältin, Beratungsstelle oder andere fachkompetente Menschen geprüft.
Letztlich, so die Quelle, sei die Polizei einzuschalten. Aber in diesen Fällen handelt es sich um Beispiele für abgelehnte Asylwerber. Nicht um jemanden, der einen geltenden (unbeschränkten) Aufenthaltstitel hat wie Aeryn. Und: Aeryn ist und war ein aktives Teil der katholischen Kirche (Studium, Kirchenbesuche, persönliche Kontakte).
Würde man in seinem Fall auf ausdrücklichen Wunsch einen Unterschied machen - und die Behörden NICHT infomieren? Er wurde zwar gesucht - aber nicht aufgrund eines Verbrechens, sondern nur weil er abgängig war...
Für eine exzessive Auslegung dieses Kirchenasyls (sogar im Falle von Kriminellen) gibt es gerade bei der katholischen Kirche viele Beispiele. Etwa bei den katholischen Netzwerken, die in den 50er, 60er und 70er Jahren (nach dem Selbstverständnis der Kirche "geläuterte"?) Kriegsverbrecher von Europa nach Südamerika verbrachten und sie mit neuen Identitäten ausstatteten...