Tscherkan schrieb:Gibt es da Informationen die direkt den Richtern zugaenglich gemacht werden, die die Oeffentlichkeit dann garnicht zu sehen kriegt?
@TscherkanDas darf eigentlich nicht sein, es gilt das Prinzip der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit (außer wenn die Öffentlichkeit aus bestimmten Gründen ausgeschlossen wurde) der Hauptverhandlung. Alles, was in die Urteilsfindung und -begründung einfließt, muss vorher in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen worden sein.
Das ist auch der Grund, warum in manchen Prozessen endlos lange Telefonverbindungsdaten o.ä. verlesen werden. Der Verweis auf eine schriftliche Liste dieser Daten ist ungenügend.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass zwei der Richter der Strafkammer die Akten noch nie gesehen haben und im Prinzip den gleichen Kenntnisstand in der Sache haben wie die Zuschauer, nämlich die Schöffen.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, was an diesem Tagebuch bzw. diesem "Flurgespräch" so geheimnisvoll sein sollte, dass man den 3. Beteiligten nicht beim Namen nennen könnte. Es werden ja schließlich bei Strafprozessen noch ganz andere und für die Beteiligten (Opfer, Zeugen) unangenehme oder peinliche Dinge öffentlich besprochen.
Ich denke, dass das Tagebuch später noch eine Rolle spielen und von der Staatsanwaltschaft (in Auszügen) verlesen werden wird. Komisch nur, dass es im 1. Prozess überhaupt nicht erwähnt wurde. Oder habe ich das nur schon wieder vergessen? Die Tatsache, dass der Staatsanwalt den Namen der 3. Person nicht genannt hat, schreibe ich jetzt mal dessen Sinn für Dramatik bzw. irgendwelchen taktischen Überlegungen zu