http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20608693_Paar-steht-weiter-unter-Mordverdacht.htmlPaar steht weiter unter Mordverdacht
Ermittlungen: In den Fall des Doppelmordes kommt Bewegung. Staatsanwalt Christoph Mackel will das Verfahren gegen die Tochter der getöteten Ärztin und ihren Lebensgefährten nach einer Zeugenvernehmung bald abschließen
Gütersloh. Mit jeweils elf Messerstichen hat der arbeitslose Klempner Jens S. (30) die Ärztin Helgard G. (74) und ihren Bruder Hartmut S. (77) an Heiligabend 2013 in ihrer Villa an der Badstraße umgebracht. Dafür hat ihn das Landgericht Bielefeld Ende Februar zu 14 Jahren Haft verurteilt. Abgeschlossen ist der spektakuläre Kriminalfall damit allerdings nicht. Laut Staatsanwalt Christoph Mackel ist noch immer ein Ermittlungsverfahren offen. Und das richtet sich weiterhin konkret gegen die Tochter der Ärztin und ihren Lebensgefährten. Josef S. (53) und Sibylle G. (42) sollen, so die Vermutung des Staatsanwaltes, etwas mit dem gewaltsamen Tod des wohlhabenden Geschwisterpaares zu tun oder zumindest von den Absichten ihres Bekannten Jens S. gewusst haben. Nachweisen konnten die Ermittler dem Paar aus Verl das bislang nicht. Ob er inzwischen neue Anhaltspunkte verfolge, die den Verdacht gegen die beiden Beschuldigten erhärten oder entkräften, dazu äußerte sich Mackel auf NW-Anfrage nicht. Der Strafverfolger ist aber guter Hoffnung, das Verfahren gegen S. und G. "in den nächsten Wochen" abschließen zu können. Zuvor stehe allerdings noch eine Vernehmung aus, so Mackel.
Das Ermittlungsverfahren gegen Sibylle G. und Josef. S. dauert seit Februar des vergangenen Jahres. Am Tag der Verhaftung von Jens S. hatten Beamte der Mordkommission "Bad" auch ihr Reihenhaus in Verl durchsucht und das Paar daraufhin wochenlang überwacht. Sie sollen Telefongespräche mitgehört und den Mercedes von Helgard G., den die Tochter und ihr Partner seit dem Verbrechen nutzen, verwanzt haben. Erkenntnisse über Motiv und Hintergründe der Bluttat haben die Ermittler trotz umfangreicher Observierungsmaßnahmen nicht gewonnen.
Anzeige
Auch die Theorie der Ermittler, wonach mögliche Erbstreitigkeiten zu dem Verbrechen geführt haben könnten, hat sich bislang nicht bestätigt. Kurz vor ihrem Tod sollen die Opfer angedeutet haben, ihr gesamtes Vermögen - dabei handelt es sich neben der Villa am Stadtpark auch um Fahrzeuge, Schmuck und einen stattlichen Bargeldbetrag im sechsstelligen Bereich - einer Stiftung zu übertragen. Dieser Vermutung haben die Anwälte des Paares, Andreas Trylla und Hans-Ingolf Seidel, immer wieder vehement widersprochen. "Zwischen Mutter und Tochter hat es definitiv zu keinem Zeitpunkt Erbstreitigkeiten gegeben", sagten sie.
Die beiden Beschuldigten selbst machen seit Bekanntwerden der Vorwürfe auf Anraten ihrer Verteidiger von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.