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@AnRo Ex-Mithäftling belastetTatverdächtigen schwer
Gütersloher Doppelmord: Auch Freund von Jens Sch. soll an Taten beteiligt gewesen sein
Gütersloh/Bielefeld(WB). Zieht sich die Schlinge im Doppelmord-Prozess von Gütersloh schon langsam zu? Der frühere Mithäftling Christian P. hat gestern den Tatverdächtigen Jens Sch. (29) schwer belastet. »Er hat mir im Knast alles gestanden«, sagte der 49-Jährige als Zeuge aus und nannte viele Details.
Von WolfgangWotke
Auch der Freund des Angeklagten, der Lebensgefährte der Tochter der getöteten Ärztin, soll demnach an den Morden beteiligt gewesen sein. Christian P. beschrieb den Angeklagten Jens Sch. vor dem Landgericht Bielefeld als Einzelgänger, als zurückhaltend und freundlich, gepflegt und als netten Gesprächspartner. »Es hat sich dort zwischen uns eine Freundschaft entwickelt. Ich habe aber sofort auch eine eiskalte Art an ihm gespürt, die mich verwunderte«, erklärte er vor den Richtern. Einmal habe man gemeinsam in der Zelle Karten gespielt, als ein Bericht zum Doppelmordfall im Fernsehen lief. Sch. soll darauf gesagt haben: »Mach den Scheiß aus, ich will jetzt Karten spielen.« Als »absolut gefühllos« bezeichnete der Zeuge Jens Sch. in einer Situation, in der er sich über einige Zeitungsartikel zu seinem Fall lustig gemacht habe. Für seine Tat, so soll es der Angeklagte ihm gegenüber geäußert haben, gebe es nur eine Überschrift: »Der G...henker von der Blutbadstraße.« Damit habe er auf den Namen der getöteten Ärztin und auf den Tatort angespielt.
Nach erster Einsicht der Ermittlungsakten sei Jens Sch. zu ihm gekommen und habe ihm mitgeteilt, dass er zwei Fehler gemacht habe. Zum einen ging es um einen Stopfen, den er mit einer Zange am Gasherd herausgedreht und dort liegengelassen habe. Zum anderen sei es der abgerissene Fingernagel mit seiner DNA an der toten Medizinerin gewesen, der ihm Kopfzerbrechen bereite. »Wir haben dann besprochen, wie er diese Indizien entkräften kann.«
Die Vorsitzende Richterin Jutta Albers wollte wissen, ob Jens Sch. ihm die Taten geschildert und ob er ein Motiv genannt habe. Es sei Sch. ausschließlich um die Tötung des Geschwisterpaares Dr. Helgard G. (74) und Hartmut S. (77) gegangen, erklärte der Zeuge. Beide hätten Jens Sch.s Freund Josef S., der Lebensgefährte der Tochter der Ärztin, regelrecht gehasst. Zusammen mit S. habe Sch. den Entschluss gefasst, beide umzubringen, auch aus finanziellen Motiven. Daraufhin sei Sch. an Heiligabend mit dem Fahrrad in die Badstraße geradelt. Zuerst soll er die Ärztin mit einem Elektroschocker angegriffen und zeitgleich mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Dann sei der 77-jährige Hartmut S. aus dem ersten Stock heruntergekommen. Auch ihn habe er mit einem Messer attackiert. Danach habe er »den Köter« getötet. Christian P.: »Ich meinte zu ihm, dass es doch eine absurde Bluttat gewesen sein muss.« Sch.s Antwort habe ihn verblüfft: »Nein, dass ging alles ganz locker über die Bühne.«
Wie glaubwürdig die Aussagen von Christian P. sind, muss das Schwurgericht bewerten. Das Wissen, so die Verteidiger, könne er auch aus den Akten haben. Die Anwälte stellten Beweisanträge, unter anderem mit neuen Zeugen aus der JVA Bielefeld-Brackwede, die P., der kürzlich wegen Betruges verurteilt wurde, als unglaubwürdig darstellen sollen.
Die Richterin reagierte schnell. Sie ließ den zuständigen Staatsanwalt aus dem Verfahren von Christian P. aussagen. Der bescheinigte, dass P. in seinem eigenen Prozess zu 90 Prozent richtige Angaben gemacht habe.